Meinem asthma kranken Vater wurde vom Pilot der Wizzair der Flug verweigert.

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An Bord fehlte Sauerstoff, obwohl wir ihn bestellt haben. Weiter wurde nach einer auf englisch verfassten ärztlichen Bescheinigung bestanden. Die Bescheinigung meines Vaters war in deutscher Sprache verfasst. Abflughafen Dortmund! Insgesamt zwei mal wurde meinem Vater der Flug verweigert. Einmal wurde er aus dem Flugzeug herausgebeten, nach der Umbuchung (die selbstverständlich wieder von uns bezahlt werden musste), bei der uns vom Verkäufer der Wizzair-Linie die Zusicherung wegen dem Sauerstoff sogar schriftlich bestätigt wurde, hat Wizzair meinem Vater wieder die Beförderung verweigert. Das Personal des Flughafens hat sich nicht mal dafür entschuldigt, ich wurde sogar noch auf unhöfligste Weise darauf hingewiesen, dass sie uns "geholfen haben". Eine solche Dreistigkait erlebt man selten! Meine Frage: nach welchem Recht und unter welchen Bedingungen ist es zugelassen, einem Passagier den Flug zu verweigern?

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  • tündi
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    Hallo Wegbegleiterin,
    also mir ist zum einen völlig unverständlich warum ihr offensichtlich sauerstoffpflichtiger Vater keinen Sauerstoffbehälter bei sich führt. Zum anderen hätte der Arzt seine Bescheinigung natürlich in englischer Sprache verfassen müssen. Das dies Ihnen und Ihren Vater nicht bekannt ist, ist klar, aber der ausstellende Arzt hätte es wissen müssen. Wir müssen in unserem Ambulatorium immer wieder Bescheinigungen wegen Mitführen von Medikamenten ausstellen und die sind selbstverständlich in der im Flugverkehr üblichen Sprache. Ich verstehe, dass Sie wütend sind, aber das geht an den Arzt Ihres Vater .... und der wusste es vielleicht nicht ... auch das passiert.
    Das ein Flugzeug Sauerstoff an Bord hat, weiss man ja von den Sicherheitsbelehrungen, aber die stehen für den Notfall bereit, aber dass sie für Beatmungspatienten Sauerstoffflaschen bereitstellen - auf Bestellung - kann ich mir einfach nicht vorstellen - sorry. Das glaube ich einfach nicht.
    Natürlich haben die Fluggesellschaft das Recht einem sauerstoffpflichtigen Asthmakranken ohne Sauerstoff und ohne ärztliche Informationen und sozusagen ohne ärztliche Erlaubnis, den Flug zu verweigern - es ist sogar ihre Pflicht.
    Der Ton sollte natürlich jederzeit angemessen und höflich sein ...
    Es gibt hier sicher User, die irgendwelche dazu Paragraphen wissen.
  • MyHandicap User
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    Hallo,

    die Fluggesellschaft (Auskunft des Callcenters dieser Fluglinie) hat meinem Vater verboten, Sauerstoff mitzuführen, was eigentlich auf der ärztlichen Bescheinigung als zwingend notwendig steht. Die Reisetauglichkeitsbescheinigung sollte, Zitat: "möglichst auf Englisch" sein. Das bedeutet jedoch nicht, sie muss unbedingt auf Englisch sein, hierzu habe ich mich vorher informiert. Wenn für einen asthmakranken Sauerstoff vor dem Flug bestellt wurde, ist es eine Pflicht der Fluggesellschaft den bereitzustellen. Soviel zu Dienstleistung.
  • MyHandicap User
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    Kann den Thread nicht nachvollziehen. Jede Fluggesellschaft ist nach einer EU-Richtlinie an bestimmte Beförderungspflichten gebunden. Ebenso besteht eine Beförderungspflicht auch für behinderte Menschen.
    Lt. der Internetseite werden diese auch Umgesetzt,
    Für die gesonderten Hilfeleistungsanforderungen werden im Vorhinein alle Informationen auf der Internetseite
    https://wizzair.com/de-de/informationen-und-serviceleistungen/reiseinformationen/besondere-hilfeleistungen#/
    mitgeteilt.

    Gruß
    rollispeedy

    PS: Unter https://wizzair.com/de-de/suchergebnisse?query=Behinderung#/ können weitere Infos abgerufen werden.
  • MyHandicap User
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    Hallo,

    natürlich ist jede Fluggesellschaft verpflichtet, diese Hilfeleistungen anzubieten, hier jedoch wurde das offensichtlich außer Acht gelassen. Wizzair war verpflichtet, hat aber nichts umgesetzt, es ist eigentlich ein Verstoß gegen selbsterstellte Regeln und auch gegen das Gesetz. Der Informationsfluss wurde nicht ausreichend gewährleistet. Ich frage mich auch, ob eine Fluggesellschaft einem Passagier die Mitnahme seines eigenen Sauerstoffgeräts verbieten kann, wenn er laut ärztlicher Anweisung darauf angewiesen ist.
  • MyHandicap User
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    Klar kann die Fluggesellschaft unmittelbar mitgebrachtes "Gepäck" (z.B. Sauerstoffflaschen) verweigern diese mitzunehmen.
    Daher ist ja eine Vorankündigung bei der Fluggesellschaft notwendig und eine Korrespondenz dazu.
    Wer weiß denn schon, was wirklich in der Flasche ist? Und eine Überprüfung ob die Flasche auch keine Gefährdung während des Fluges darstellt, muss der Fluggesellschaft auch ermöglicht werden. Das hier sicherheitstechnische und medizinische Überprüfung durch die Fluggesellschaft gemacht werden muss, steht wohl außer Frage !!!
    Daher sind diese "Mitbringsel" (z.B. Sauerstoffflaschen) vorher anzukündigen und je nach Fluggesellschaft bis zu 1 Woche vorher, zwecks Sicherheitscheck, abzugeben. Steht auf jeder Informationsseite der Fluggesellschaften und Reisebüros /-anbieter wissen dieses auch.

    Wie Naiv ist da um Gottes willen das Denken??

    Gruß
    rollispeedy
  • MyHandicap User
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    Jetzt zum naiven Denken: du darfst sehr wohl davon ausgehen, dass wir uns vorher mit den entsprechenden Stellen in Verbindung gesetzt haben. Daher wussten wir, dass ihm die Fluggesellschaft nicht erlaubt hat, eigenen Sauerstoff mitzuführen!!!
    Um so wichtiger ist dann für den asthmakranken Fluggast ausreichende Sauerstoffversorgung am Bord.
  • MyHandicap User
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    Zum Stichwort "eigener Sauerstoff".
    Dass die eigene Flasche nicht mitgeführt werden durfte, wundert mich nicht. Sicherlich war es eine für med. Sauerstoff zugelassenen Flasche, aber das alleine reicht nicht aus. Die Flasche müsste ganz speziell für die Verwendung in Flugzeugen zugelassen sein.

    https://www.lungeninformationsdienst.de/fileadmin/LUNGENINFO/Aktuelles/Reisen_mit_Sauerstoff/Lunge_Luft_und_Leben_Ausgabe_2_2011.pdf


  • einbein
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    Eigener Sauerstoff darf an Bord nicht verwendet werden. Diesen stellt die Fluggesellschaft bereit.
    Wenn dieser nicht da ist, kann der Pilot den Fluggast nicht mitnehmen. Hier kann auch der Flughafen nichts machen, außer bei einer umbuchung ggf. unterstützen.

    Was den Regress betrifft, ist eine andere frage. Der Gerichtsstand der Wizzair ist aber nicht in Deutschland. Dafür ist es eben billig.
  • Hallo Wegbegleiterin,

    wie ist denn der aktuelle Stand? Gibt es noch Unterstützungsbedarf?

    Wie ist der Vater denn dann letztendlich geflogen?
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