Mein Pflegedienst kann mir nur morgens die Möglichkeit des Toilettengangs bieten, mittags nicht?

Muss vom Pflegedienst ein Toilettengang mittags möglich gemacht werden?

Antworten

  • Hommaga hat geschrieben:
    Muss vom Pflegedienst ein Toilettengang mittags möglich gemacht werden?


    Eine sehr sehr sehr merkwürdige Frage!!!

    Ist man nicht in der Lage, selbstständig auf die Toilette zu gehen, ist dieses vom MdK festgestellt worden und ist auch so dem Leistungsträger mitgeteilt worden. Danach werden nach den Leistungskriterien vom Kostenträger Dienstleistungen an den Pflegedienst bezahlt.
    Hierzu wird ein Pflege-Dienstleistungsvertrag zwischen den beteiligten Kostenträger oder Patienten und Dienstleister abgeschlossen

    Die Pflegedienste müssen eine VdaK-Zulassung haben, um mit den Krankenkassen/Pflegekassen direkt abrechnen zu können.
    Eine VdaK-Zulassung setzt Standards fest, die ein Pflegedienst, wie in diesen Fall, haben muss.
    Erfüllt der Pflegedienst nicht diese Standards, Nichterfüllung des Pflegevertrages, verliert ein Pflegedienst seine Kassenärztliche Zulassung... daher bitte ich vorsichtig zu sein, mit solchen Anschuldigungen.
    Selbstverständlich muss ein Pflegedienst den Toilettengang "jederzeit" ermöglichen, sofern dieses im Dienstleistungsvertrag, mit dem Pflegedienst, auch so vereinbart wurde.

    Daher mal nachgefragt, welche Absprachen wurde mit dem Kostenträger gemacht???
    Für welche Dienstleistung wird der Pflegedienst vom Kostenträger bezahlt?
    Oder, für welche Dienstleistung wird der Pflegedienst vom Patienten bezahlt, was steht im Vertrag?

    Hier stimmt etwas nicht!

    Gruß
    rollispeedy
  • toilettengang wird auch mittags ermöglichst für 60 Euro plus Fahrtkosten, so wurde mir das gesagt.

  • Hommaga oder Ducal?
    Egal. Wüßte ich deinen Pflegegrad könnte ich dir Zahlen nennen.
    Das geht von Pflegegrad 1 mit 125,-€ für Pflegesachleistungen/Kombinationsleistung
    bis Pflegegrad 5 mit 1995,-€ für Pflegesachleistungen/Kombinationsleistung
    vermutlich ist dein Betrag für die täglich morgendliche Pflege aufgebraucht so daß du darüber hinausgehende Pflegeleistungen selber bezahlen mußt. 60,-€ mag ich nicht glauben dazu noch die Anfahrt, das wird so nicht stimmen.
    Also erkläre bitte erst einmal welchen Pflegegrad du hast dann kann man weiter sehen.
    Allaf Köln
  • Hallo;

    ducal hat geschrieben:
    toilettengang wird auch mittags ermöglichst für 60 Euro plus Fahrtkosten, so wurde mir das gesagt.



    also, noch einmal:
    rollispeedy hat geschrieben:
    "....., welche Absprachen wurde mit dem Kostenträger gemacht???
    Für welche Dienstleistung wird der Pflegedienst vom Kostenträger bezahlt?
    Oder, für welche Dienstleistung wird der Pflegedienst vom Patienten bezahlt, was steht im Vertrag?
    ....."


    Aber bei den 60€ , das können nicht alleine die Leistungsberechnung des Toilettenganges sein!
    Das wäre eine komplette Grundpflege, Bettenlagerung usw. mit weiteren diversen anderen Leistungen.

    Also, das stimmt so nicht! Da würde ich mal um Aufschlüsselung der Positionen bitten, bei Privatpatienten, die da abgerechnet werden sollen.
    (In der Regel Kostet die Beihilfe zum Toilettengang nicht mehr als 5-10€, hinzu kommt ob eine Leistung nach dem Pflegegrad berechnet wird )

    ich kann da aber nur eines sagen ....
    ....was steht im MDK-Gutachten und was ist mit der Kostenträger vereinbart worden???

    In Grunde sind das aber Leistungskosten, die mit der Pflegekasse/Krankenkasse dann abzurechnen sind!

    Aber wer ist denn hier nun der Threadersteller???

    Gruß
    rollispeedy

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