Mehrfachschwerstbehindertes Pflegekind Jobcenter verweigert den Umzug in neue Wohnung

Ich bin alleinerziehend, habe noch 2 Kinder zu Hause. Meine leibliche Tochter fast 18 und mein Pflegekind ist 3 Jahre alt. Wir haben eine Wohnung ca 83 Quadratmeter. In unserer Wohnung ist weder das Bad noch die Küche behindertengerecht. Nun gibt es ja leider in der Großstadt wenig behindertengerechten Wohnraum. Nach langem Suchen haben wir ein Haus gefunden. 110 Quadratmeter. Warmmiete 1250,00 Euro. Als ich das Jobcenter dieses Angebot unterbreitet habe, haben wir eine Ablehnung bekommen und wir sollten doch in unserer Wohnung bleiben. Da leider vor 1 Jahr meine Anwältin die ich einschalten mußte da wir aus unserer Wohnung sollten weil sie für uns zu gross ist angeblich, in einem Schreiben zum Jobcenter geschrieben hat das die Wohnung behindertengerecht ist werden sie keinen Umzug erlauben. Ausserdem wäre es viel zu teuer und zu gross. Bei Pflegegrad 5 stehen uns ja nun auch noch 15 Quadratmeter mehr zu. Ich wollte erfragen welche Möglichkeiten es gibt. Behindertengerechte Wohnungen sind nun mal teurer. Ich wollte erfragen wieviel Geld kann das Jobcenter zahlen den Rest, sollte es nicht zuviel sein zahle ich vom Pflegegeld dazu. Aber es war kein klärendes Gespräch machbar. Wer kann mir helfen? Was kann man in Anspruch nehmen damit man behindertengerecht wohnen kann? Unser kleiner Schatz wird ja auch älter. Wir haben statt Dusche eine Badewanne. Schlechter Umbau möglich bei uns im Bad. Der kleine Schatz hat viele Hilfsmittel. Rehastuhl, Kinderwagen, Badeliege, Stehständer usw.
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Antworten

  • Hallo Luzi,

    ich bin kein Fachmann, hoffe du bekommst noch Antworten.
    Dein Fall hört sich etwas vielschichtig an.
    Ihr hättet mal raus sollen aus der aktuellen Wohnung, und habt dann bleiben dürfen weil eine Anwältin mitgeteilt hat das diese
    behindertengerecht ist, und jetzt brauchst du Argumente warum du einen größeren Wohnraum brauchst.

    Die Dinge liegen eigentlich schon auf der Hand, kein behindertengerechtes Bad, Küche.
    Das mit dem " mehr Platz " brauchen für die ganze Hilfsmittel muss auch gewürdigt werden.
    Jetzt kommt es auf das Jobcenter an.
    Das ist in deren Ermessen ob es genehmigt wird, ob es notwendig ist.
    Mit denen selber verhandeln wie du vor hattest ist immer etwas schwierig.
    Besser ist zu einer Sozialberatung, oder Rechtsberatung gehen in informieren.
    Würde ich an deiner Stelle tun.
    Bei uns im Ort gibt es für solche Belange Beratungseinrichtungen rundum die Schwerbehinderung mit Fragen zum Umbau, Wohnen etc,. Gibt es aber nicht überall. Auch die Caritas hilft bei uns Menschen wie dir und deinen Kindern.
    Wir groß darf laut Jobcenter denn eine Wohnung für euch sein?

    gruß wessi
  • Da sind leider zu wenige Angaben zu den Behinderungen, ja, sogar Widersprüche. So wie ich das verstanden habe, ist nur die 3jährige Pflegetochter behindert (?) Und die 18-jährige geht eh´ bald ihre eigenen Wege…
    Wenn das so ist, dann brauchst du für die 3-jährige Pflegetochter keine behindertengerechte Küche und Bad. Und auch keine 80m2 große Wohnung. Ich verstehe auch nicht, warum schreibst du, dass ihr statt Dusche eine Badewanne habt. Es gibt’s verschiedene Sitzmöglichkeiten für die Badewanne, sogar einen Badewannenlift, wenn sein muss und an jeden Wasserhahn kannst du auch einen Brauseschlauch mit Duschkopf anschrauben. Was und warum sollte da umgebaut werden? Später bei der Platzanforderungen erwähnst du aber die Badeliege. Also doch. Und diese gehört wohl in die Badewanne, dafür bedarf wirklich keinen cm mehr Raum.
    Wenn du auch behindert bist und in der Wohnung einen Rollstuhl brauchst, dann solltest du das angeben. Wenn der Leser das nicht weiß, kann sich sonst was zusammenreimen, warum du ein behindertes Kleinkind in Pflege genommen hast…
    Sorry, aber bei 80m2 Wohnung fehlt mir auch das Verständnis für deine Situation. lg
  • @yvonne2

    Ich habe diesen Text geschrieben , um gute Ratschläge zu bekommen und nicht um gesagt zu bekommen , dass mehr Wohnraum unnötig ist. Ich bemerke jeden Tag , dass die Wohnung zu klein ist. Da liegt es in meinem Ermessen, ob ich umziehen muss oder nicht.

    Es wäre außerdem vorteilhaft, wenn man richtig liest bevor man irgendwelche Aussagen trifft.
    Und da meine 18 jährige Tochter demnächst studieren wird, wird sie nicht in nächster Zeit ausziehen.
    Mein drei jähriger Pflegesohn sollte die Möglichkeit haben in die Küche zu kommen , und nicht in einer Wohnung leben in der er nur in einem Raum sein kann. Dazu kommt dass er unter ständiger Beaufsichtigung sein muss und es nicht schön für ihn ist , wenn ich koche und er aus dem Flur zugucken muss, weil er nicht in die Küche passt.

    Und ich weiss auch nicht wie Sie darauf kommen , dass ich im Rollstuhl sitze.
    Und Ihrer Formulierung nach ist es unvorstellbar ein behindertes Pflegekind aufnehmen zu wollen. Habe ich das richtig verstanden?

    Möglicherweise fehlt Ihnen das Verständnis für meine Situation, da Ihnen allgemein Wissen zu diesem Thema fehlt. Denn zB die Badeliege kann unter einer Dusche besser genutzt werden. Und da fehlt mir dann das Verständnis dafür, dass sich so jemand Zeit nimmt eine Antwort zu verfassen.
    Ich habe eigentlich nützliche Tipps erwartet und keine abwertende Kritik.
  • @wessi

    Danke für die Tipps. Ich werde mal recherchierten , ob bei uns Hilfe von fer Caritas möglich ist.

    Uns steht eine Wohnung mit 77 qm zu + 15qm Behindertenmehrbedarf.
    LG Luzi
  • Ja, dort wo der Klartext fehlt, kann auch kein Verständnis entwickelt werden. Ich musste annehmen, dass Sie das Kind nicht heben können um in die Badewanne zu geben, wenn eine Badewanne für Sie ein Hindernis bedeutet. Sie machen sich leicht; dann fragt man sich schon, was da nicht stimmt, wenn ein gesunder Mensch an die Gesellschaft solcher Forderungen stellt und bei genügend vorhandener Wohnungsgröße noch mehr Wohnflächenbedarf verlangt. Natürlich liegt es vollkommen in Ihrem Ermessen, wenn Sie umziehen wollen oder nicht, wenn Sie sich die Miete selbst finanziell leisten können. Wenn dem nicht so sei, und Sie mit Ihren Angaben immer wieder „gegen die Wand laufen“, dann wenden Sie sich doch an das Jugendamt. Das Jugendamt wird sich vor Ort ein Bild über die Zumutbarkeit machen.
    Angriff ist die beste Verteidigung, was. Hier handelt sich aber um ihr Problem und nicht um mich. Ich helfe Ihnen nur, Ihr wahres Problem zu erkennen.
    Ich hoffe, dass ich Ihnen mit einem oder anderen nützlichen Tipp helfen konnte 😀 Wenn doch nicht, dann sollten Sie mir die Massen der Küchentüre angeben und ich finde Ihnen dazu passendes Gefrei ab 15 euro im ebay, damit Sie von Ihrem Pflegekind beaufsichtigt werden können.
    Alles Gute!

  • Hallo Luzi,

    erstmal meine Hochachtung dafür das du ein schwerstbehindertes Kind pflegst! Finde aber du tust yvonne2 unrecht wenn du so antwortest, denn ich habe dir auch nicht geschrieben, weil ich aus deinem ersten Post nicht schlau geworden bin. Er mag für dich verständlich sein, da es dein Anliegen ist und du in der Sache drin bist, aber du möchtest ja das dir Leute Antworten, die weder deine Situation noch die ganzen Umstände kennen.
    Vielleicht gehst du die Sache ja auch von der falschen Seite an! Du pochst auf die 77 qm + 15 qm, das steht ja auch so im Gesetz, aber leider werden Wohnungen nicht auf 92 qm Norm gebaut und Behinderten gerechte Wohnungen erst recht nicht.
    Vielleicht solltest du einmal einen Pflegedienst kommen lassen, der soll deine Wohnung dann begutachten und/oder dir sagen ob es so geht wie jetzt, vielleicht mit Hilfsmitteln/Alternativen die du noch gar nicht kennst oder dir sagen ob du wirklich anderen Wohnraum brauchst!
    Sollte es darauf hinaus laufen das du anderen Wohnraum brauchst, muß der noch nichtmal größer, sondern nur besser aufgeteilt sein und dabei kann wirklich das Jugendamt helfen. Es ist ja auch in deren Interesse das, das Kind in guter Obhut und Pflege ist!
    Auf jeden Fall würde ich mir aber einen neuen Anwalt suchen - sein Argument ist immerhin über ein Jahr alt - man könnte z.B. anführen das dein Kind jetzt älter ist und die Ansprüche/Anforderungen gewachsen sind. Und jetzt kommt wieder der Pflegedienst und Jugendamt ins Spiel, die können das dann bestätigen und deine Ansprüche nach anderem Wohnraum gegebenfalls untermauern!
    Es gibt bestimmt Möglichkeiten für Dich (Euch), aber das ganze nur an Quadratmetern festzumachen oder damit zu argumentieren halte ich für falsch!

    Alles Gute Leser

  • Hallo Luzi,

    wie ist das eigentlich mit dem Pflegekind ? Was sagt denn das Jugendamt..bzw.der Pflegekinder / Elterndienst zu der Wohnsituation ? In Sachen behindertemngrerchtes Bad. Unser Bad, in einer 64 qm Wohnung ist von sich aus in keiner weise Behindertengerecht. Daher wurde, als wir es brauchten, ein passender Lifter eingebaut, und schwups..... ist es so wie wir es brauchen. Ich weis auch nicht so recht, warum eine Küche für ein schwerbehindertes 3 J.altes Kind behindertengerecht sein muß. Für alles was sein Kind in der Küche tun kann, bzw. man mit ihm tun muß, gibt es Hilfsmittel von der Krankenkasse.

    Ich würde in so einer Situation nur umziehen wenn sicher gestellt ist, das ich den Teil der Miete,den das Amt nicht übernimmt, vom Jugendamt/ Pflegekinderdienst bekomme. Wenn ihr nachweislich aus der Wohnung raus müßt solltest ihr sowieso den Pflegekinderdiensst und das Ordnungsamt in die Wohnungssuche einbeziehen, bzw. nachweislich über eure Situation informieren. Die helfen euch sicher weiter.

    😀 Helmut
  • Hallo,

    ich denke schon auch wie Luzi das die Anforderungen wenn das Pflegekind größer wird, es hergeben das ein größerer Wohnraum angemessen ist. Wenn das Kind nicht in die Küche kommt, nur im Flur ist oder sich nur in einem Zimmer aufhalten kann ist es kritisch und hat nichts mit einer Teilhabe am Leben, Familienleben zu tun. Deswegen ist die Küche schon wichtig.
    Beim Bad kann ich es nicht so einschätzen, vielleicht ist Wanne gar nicht so gut, eine behindertengerechte Dusche wäre evtl. besser. Manchmal kann ein Umbau auch über öffentliche Gelder finanziert werden. Und auch über Spenden.
    Aber diese Wohnung umbauen, anders gestalten ist zwecklos. Die Aufteilung ist anscheinend ungünstig.
    Deshalb willst du vermutlich umziehen. Und der Mehrbedarf, verstehe ich schon. Wegen den ganzen Hilfsmitteln, die müssen irgendwo gelagert werden, können ja nicht nur im Weg rum stehen......

    Viel Glück in jedem Fall,
    das du Hilfe kriegen kannst.

    gruß wessi
  • Stimmt, die Hilfsmittel müssen irgendwo gelagert werden. Das hat nur überhaupt nix mit behindertemgerechten Bad oder Küche zu tun. Dann begründet man den Bedarf einer anderen Wohnung mit dem allegmeinen größe, der Größe und der Anzahl der benötigten Hilfsmittel, und kann Problemlos eine Bestätigung des Problems durch einen Pflegedienst, bzw.eine Pflegefachkraft ( die die im Auftrag der Pflegevers. sowieso kommt. ) vorlegen. Dann ist das Jobcenter sicher cooperastiver als wenn man für ein 3 Jahre altes KInd eine behindertengerechte Küche braucht.

    😀 Helmut
  • yvonne2 hat geschrieben:
    Da sind leider zu wenige Angaben zu den Behinderungen, ja, sogar Widersprüche.
    So wie ich das verstanden habe, ist nur die 3jährige Pflegetochter behindert (?) Und die 18-jährige geht eh´ bald ihre eigenen Wege…
    Wenn das so ist, dann brauchst du für die 3-jährige Pflegetochter keine behindertengerechte Küche und Bad.
    Und auch keine 80m2 große Wohnung. Ich verstehe auch nicht, warum schreibst du, dass ihr statt Dusche eine Badewanne habt. Es gibt’s verschiedene Sitzmöglichkeiten für die Badewanne, sogar einen Badewannenlift, wenn sein muss und an jeden Wasserhahn kannst du auch einen Brauseschlauch mit Duschkopf anschrauben.
    Was und warum sollte da umgebaut werden? Später bei der Platzanforderungen erwähnst du aber die Badeliege.
    Also doch. Und diese gehört wohl in die Badewanne, dafür bedarf wirklich keinen cm mehr Raum.
    Wenn du auch behindert bist und in der Wohnung einen Rollstuhl brauchst, dann solltest du das angeben. Wenn der Leser das nicht weiß, kann sich sonst was zusammenreimen, warum du ein behindertes Kleinkind in Pflege genommen hast
    Sorry, aber bei 80m2 Wohnung fehlt mir auch das Verständnis für deine Situation. lg



    Ich stimme yvonne zu.
    Ein schwer behindertes Pflegekind aufzunehmen und im Vorfeld schon zu wissen, dass die eigenen Wohnverhältnisse
    nicht wirklich stimmen um dann finanzielle Nachforderungen einzufordern, sieht in meinen Augen verantwortungslos aus.
    Dass das Kind nur zur Pflege in dem Haushalt ist, bedeutet, es kann jederzeit wieder wegkommen, aus welchen Gründen auch immer. Warum das Jugendamt dir dieses Kind zugewiesen hat, entzieht sich mir vollends.

    Vielleicht muss das Kind ja nicht unbedingt in der zu kleinen Küche im Rolli danebenstehen, da wäre es eher ein Hindernis.
    Wie wäre es denn, Rolli in die Küche, wenns denn sein muss, und dann erst das Kleinkind reinsetzen.
    Sowas geht ja immer, wenns nicht grad krabbeln möchte.
    Ich stehe solchen ausufernden Forderungen eher skeptisch gegenüber, ob manches unbedingt auf Kosten
    anderer sein soll.


  • Ich werde es nochmal sagen , da es anscheinend nicht ganz verständlich ist... Der Kleine hat Pflegegrad 5, Grad der Behinderung 100 und die Merkzeichen G AG und H. Er kann gar nichts ...also auch nicht krabbeln.

    Und die Unterstellung , dass ich ihn für das Geld aufgenommen habe ist sehr respektlos und verletzend. Vor allem wenn man nicht die ganze Geschichte kennt.
    Dank uns verkümmert der kleine Mann nicht in irgendeinem Heim. Wir waren erst nur eine Kurzzeitpflegefamilie, was bedeutet, dass Kinder bei uns waren für eine kurze Zeit.
    Bei ihm war es eine tragische Geschichte.
    Er lag vollkommen hilflos im Krankenhaus ...10 Tage alleine nach seiner Geburt.
    Er wurde zur Adoption freigegeben, er sollte nur zu uns , weil er da komplett allein war.
    Nach einiger Zeit wurde dann klar, dass ihn niemand adoptieren will , da seine Krankheiten so schwer sind. Darauf kam dann die Entscheidung, dass er bei uns bleibt. Da wir ihn da schon ins Herz geschlossen haben, haben wir das natürlich nicht abgelehnt.

    Ich weise nochmals darauf hin, dass er nicht alleine bleiben kann, auch nicht wenn ich koche. Seine Krankheiten, wie zB Epilepsie erlauben es nicht ihn alleine zu lassen. Auch wenn Andere vielleicht denken, dass ich da zu empfindlich bin und er auch mal kurz alleine sein kann. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass es nicht so ist.

    Vielleicht hätten Sie den Kleinen einfach aufgegeben nur, weil es Probleme gibt, wir nicht, wir kämpfen für ihn!

    Diesen Aufwand, den ich tagtäglich habe, würden nur wenige auf sich nehmen. Überlegen Sie bitte erstmal, bevor Sie mir solche Dinge unterstellen. Vielleicht sollte man erstmal fragen, anstatt gleich irgendwas negatives zu denken.

    Und falls Sie denken, dass das Jugendamt seine Pflichten vernachlässigt und das Kind rausnehmen sollte, dann liegen Sie mehr als falsch. Im Moment ist die Wohnung noch ausreichend, ich möchte jedoch frühzeitig wissen was ich tun kann, wenn die Wohnung nicht mehr reicht.

    Ich weise darauf hin, dass ich die Summe, die über dem angemessenen Betrag der Miete liegt, selbst bezahle.
    Und ich frage mich auch welche ausufernden Forderungen Sie meinen.

    Vielen Dank an Wessi, Ihre Tipps sind wirklich hilfreich und ich freue mich, dass es auch Menschen gibt, die nicht nur beurteilen und abwerten.
  • Luzi hat geschrieben:

    Und falls Sie denken, dass das Jugendamt seine Pflichten vernachlässigt und das Kind rausnehmen sollte, dann liegen Sie mehr als falsch. Im Moment ist die Wohnung noch ausreichend, ich möchte jedoch frühzeitig wissen was ich tun kann, wenn die Wohnung nicht mehr reicht.


    Mir ging es mit der Frage nach dem Jugendamt und co..nicht darum eine andere Pflegefamilie zu finden.... die findet man selten... sondern vom Jugensamt Unterstützung bei der Wohnungssuche einzufordern. Letzten endes geht es um das wohl des Kindes, und da ist die größe der Räume das wichtigste. Eine behindertengerehte Wohnungen für euch muß nicht für Erwachsene rollstuhlgerecht sein. Pflegerollstühle für Kinder passen in der Regel durch normal breite Türen. Da hilft nur, sich alles verwügbare ansehen und wenn was nicht paßt, mit dem Vermieter reden. Für enge Wohnungen gibt es entspr. kleine Untergestelle oder auch .. so wie wir es haben, einen passend kompakten Therapiestuhl auf Rollen, der überall hin kommt.

    😀 Helmut

  • Das mit dem Jugendamt ging ehr an Helen.

    Und die Wohnung soll auch für einen größeren Rollstuhl geeignet sein, da ich nicht vorhabe alle 5 Jahre umzuziehen.
    Ich habe bereits mit einer Behindertenbeauftragten gesprochen. Sie hat mir geraten darauf zu achten, dass die Türen 1m breit sind. Es geht mir auch nicht darum Ratschläge zu bekommen wie groß meine Wohnung sein darf, sondern bei wem ich Hilfe bekomme.
  • Luzi hat geschrieben:
    Es geht mir auch nicht darum Ratschläge zu bekommen wie groß meine Wohnung sein darf, sondern bei wem ich Hilfe bekomme.


    Hallo Luzi,

    die Beste Hilfe ist man zu aler erst selber, indem man gründlich durchdenkt, was man wirklich braucht. Ich habe selbst Jahrelang nach einer rollstuhlgerechen Wohnung gesucht, und mußte zu guter letzt feststellen, das 4 z.K.B. officiel rolligerecht für Einkommen im Hazrbereich kaum zu bekommen sind. Wenn doch mal eine solche Wohnung angeboten wurde, war der Zuschnitt so schlecht, das sie deswegen immer wieder frei wurde, und für uns nicht in Frage kam. Am sinnvollsten reduziert man den Bedarf auf eine passend große Wohnung, bei der Eltern- und Kinderschlaf -zimmer nah beieinander liegen, und Bad und Küche nicht zu klein sind. Apropo Bad... wir haben im Bad zwischen Wanne, Waschbecken und Toilette nichtmal 1 qm Platz, dennoch ist es so... mit Deckenlifter geradezu Ideal für unseren Bedarf.

    Da deine Tochter kurz vor 18 ist, will auch noch gut überlegt sein, obman die neue Wohnung auch mit nur 2 Personen noch halten kann. Je nach dem was deine Tochter vorhat, kann das Jugendamt dabei helfen, für sie eine Wohnung zu finden, und euch die Wohnungssuche so einfacher machen.

    😀 Helmut
  • Hallo Luzi,

    manche Antworten verwundern mich nur Kopf schüttelnd.
    Das du dich hier rechtfertigen musst, um Tipps zu kriegen.
    Ich finde es bewundernswert wenn Leute sich aufopfernd um Pflegekinder kümmern.
    Was es heißt sich um schwerstbehinderte Kinder zu kümmern, mit aller Not, Sorge, Hingabe versteht wohl nicht jeder.
    Dir vorzuwerfen das du dir irgend welche Vorteile einer größeren Wohnung erschleichen willst ist geschmacklos!

    Alles Gute, und weiter viel Kraft
    gruß wessi
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