Lohnt sich ein Widerspruch gegen den zuerkannten Grad der Behinderung und wie gehe ich vor?

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Ich habe inmehreren Gelenken starke Schmerzen, Athose, die mich sowohl im beruflichen wie im provaten Bereich sehr einschränken. Ich kann keine Treppen gehen, ohne irrie Schmerzen zu bekommen, keinen Tanzkurs besuchen, ohne nachts vor Schmerzen nicht mehr schlafen zu können, viele Fortbildungen die nicht baarierefrei angeboten werden, aber für meinen anstrengenden Beruf notwendig wären, nicht besuchen etc. etc.Bekam nur 30%

Antworten

  • Hallo,
    mit GdB 30 kannst du einen Gleichstellungsantrag bei der Arge stellen, das bringt schon Vorteile.
    Was dein Krankheitsbild Arthrose angeht kennen wir die genauen Diagnosen nicht um zu beurteilen ob ein höherer GdB in Frage kommt.
    Leider wird von den Fragestellern nie die Begründung für die Einstufung mitgeteilt, die Glaskugel hat leider Urlaub.
    https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Haltungs%20und%20Bewegungsorgane%20%20Versorgungsmedizinische%20Grunds%C3%A4tze.html
    Ich denke eher nicht, austherapiert wird es wohl nicht sein.
  • Ob es sich lohnt – bleibt die Frage. Tanzen heißt ja fast über den Boden schweben, da bekommt man normalerweise nach einer durchgetanzten Nacht noch keinen Muskelkater…. Wenn man sich aber mit dem Tanzen schwertut, dann kommt dazu schon nach einem Tanzkurs, ja. Nicht so verkrampft üben, sich die Fehler erlauben… wäre schon mal gut.

    Bei Gelenkverschleiß allg. sollte man den Gelenk aber nicht belasten und sich doch genug bewegen, deshalb habe ich das in Vorfeld geschrieben. Radfahren und Schwimmen wäre ideal, weil dann das Körpergewicht nicht die Gelenke belastet, die aber bewegt werden müssen. Dann hast du eine Chance auf Besserung –

    Viel ernstere Angelegenheit wäre die Tatsache, wenn die Arthrose nur eine Folgeerkrankung einer anderen schwerwiegender bis unheilbarer Krankheit ist (z.B. NSF). Es sind leider zu wenig Infos angegeben über die Begleiterkrankungen und Medikamenten (Neben-)Wirkungen, um darüber zu spekulieren. Man sollte die Glaskugel abstauben ;o)
    Alles Gute!

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  • Hallo,
    bei mir sah der erste Bescheid aufgrund ähnlicher Beschwerden genau so aus. Ich habe Widerspruch eingelegt, wurde dann zur körperlichen Untersuchung vorgeladen. Nach der Untersuchung konnte der Mediziner mir zwar das Ergebnis noch nicht mitteilen, aber er meinte, dass was er bei der Untersuchung festgestellt hat und das was in den Berichten der Ärzte stehen würde, wäre ein himmelweiter Unterschied, meine Einschränkungen wären aufgrund des Schriftverkehrs nicht so deutlich gewesen. Ich habe danach 50% bekommen.
    Ich denke ein Versuch ist es wert.

    VG
  • Annabell hat geschrieben:
    Ich habe inmehreren Gelenken starke Schmerzen, Athose, die mich sowohl im beruflichen wie im provaten Bereich sehr einschränken. Ich kann keine Treppen gehen, ohne irrie Schmerzen zu bekommen, keinen Tanzkurs besuchen, ohne nachts vor Schmerzen nicht mehr schlafen zu können, viele Fortbildungen die nicht baarierefrei angeboten werden, aber für meinen anstrengenden Beruf notwendig wären, nicht besuchen etc. etc.Bekam nur 30%


    Hallo,

    ich fasse mal zusammen:
    1. Du kannst noch Treppensteigen.
    2. Du kannst noch tanzen.
    3. Du kannst noch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

    Insofern denke ich persönlich, dass die Einstufung mit einem GdB von 30 korrekt ist und nicht dem Status einer Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) entspricht.

    Wie jenner anmerkt, kann ein Widerspruch jedoch nur ablehnend beschieden werden, sodass der Weg natürlich offen steht.


    Auch muss ich gnobi beipflichten, dass es oftmals an der Zuarbeit der Ärzte liegt. Ich meine damit nicht, dass diese für dich lügen sollen, jedoch sind die Befundberichte für das Versorgungsamt nicht immer so ausführlich. Auch gibt es nicht bei jedem Versorgungsamt die Möglichkeit einer persönlichen Begutachtung. Oftmals wird dies erst durch das Sozialgericht im Rahmen einer Klage bei einer externen Stelle in Auftrag gegeben.

    Ansonsten hilft die von idur65 benannte Gleichstellung auch schon in einigen Dingen weiter.

    Gruß
    DerSchwbProfi
  • Hallo, nach meiner Erfahrung muss man immer Wiederspruch einlegen.
    Mehr als eine Ablehnung kann doch nicht passieren.
    Dann steht aber auch fest, dass im kommenden Jahr ein verschlechterungs Antrag gestellt werden sollte.
    Ich drücke alle Daumen.
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