Kurantrag nach zwei Jahren?

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Hallo!
Wir waren vor genau zwei Jahren zur Kur mit unserem behindertem Kind. Dort sagte man das man auf Grund des behinderten Kindes nach zwei Jahren wieder zur Kur fahren darf. Ich möchte gerne fürs kommende Jahr jetzt einen Antrag stellen ( die Plätze sind in der Klinik auf 1 Jahr im Vorraus ausgebucht). Die Krankenkasse meint aber, dass wir nicht berechtigt wären, außer bei einem erneuten Pflegefall in der Familie oder bei Trennung der Eltern oder Todesfall in der Familie. Sonst müssten wir die 4 Jahresfrist abwarten. In der Kur haben wir von anderen Teilnehmern aber auch mitbekommen, dass Sie alle zwei Jahre fahren. Gibt es dazu irgendein Gesetz, worauf ich mich berufen kann oder irgend ein Schlüsselwort, was ich beim Antrag angeben muß?

Antworten

  • normalerweise sollen 48 Monate seit der letzten Reha abgelaufen sein, bevor eine erneute Reha beginnen kann.
    Aus dringenden medizinischen Gründen ist eine vorzeitige Kurwiederholung möglich.
    Es liegt im Ermessen der Krankenkasse eine vorzeitige Reha zu genehmigen.
    Wenn euer Arzt zu einer vorzeitigen Reha rät, soll er es durch ein Attest bestätigen.
    Das der Krankenkasse schicken.
    Es gibt kein gesetzt wodrin steht das eine Krankenkasse dazu verpflichtet ist eine Reha alle 2 Jahre genehmigen muss.
    Es gibt aber für alles Ausnahmen das Zauberwort heißt Außerhalb des Regelfalls.
    Einfach hartnäckig bleiben nicht aufgeben.
    Viel Glück
    Gruß Rollimann
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