Krankenkasse zwingt zur Reha oder ich fliege raus

Kann mich meine Krankenkasse zur Reha zwingen?

Antworten

  • Hallo. Seit 3 Jahren bin ich an schwerer Parkinson erkrankt und habe mehrere Möglichkeiten der Verbesserung meiner Beweglichkeit durch verschiedene Medikamente und der Apomorphin-Pumpe hinter mir. Es war ein langer Weg die richtige Meditation zu finden,da ich am auf viele Kombitabletten allergisch reagierte. Nun möchte ich mich mit der Tiefenhirnstimulation auseinandersetzen undeventuell auch durchführen lassen. Jetzt zwingt mich aber meine Krankenkasse bis zum Ende März einen Reha Antrag zu stellen, sonst bekäme ich kein Krankengeld mehr und ich müsste mich anderweitig selbst versichern.
  • Hallo,

    es ist tatsächlich so, dass die Zahlung von Krankengeld auch an die Mitarbeit der Krankengeldempfängers gebunden ist. Das heißt auch, dass man ein Rehaangebot nutzen muss, um weiter diese Zahlungen zu bekommen. Die Krankenkassen können nur nicht zu massiv invasiven Eingriffen wie Operationen zwingen.

    Ob man allerdings einen Patienten auch aus der Krankenkasse komplett ausschließen kann, das glaube ich nicht. Da solltest du dich aber nochmal schlau machen. Notfalls bei einem Rechtsanwalt.

    Jumanji
  • Ein Ausschluss aus einer GKV (Krankenkasse) ist grundsätzlich nicht möglich, da jeder Arbeitnehmer Versicherungspflichtig ist. Dazu zählt auch die "Freiwillige Krankenkassenmitgliedschaft" (wie auch immer die zustande gekommen ist).

    Seit 2007 gilt die Krankenversicherungspflicht in der GKV für alle Nichtselbstständige sowie seit 2009 auch die Krankenversicherungspflicht in der PKV (für Selbstständige) - entweder als gesetzlich versichert oder freiwillig versichert - wenn ein ständiger Wohnsitz in Deutschland besteht. Über die einzelnen Mitgliedschaftsmöglichkeiten in den Krankenkassen nehme ich keine Stellung.

    Der Sozialversicherungsträger, in diesen Fall die Krankenkasse (GKV), handelt nach dem SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) und kann den Versicherungsnehmer der Teilnahme an Rehabilitationsmassnahmen verpflichten, sofern keine gesundheitlichen und nachweisbaren Gründe dem entgegenstehen (SGB I - § 65). Dazu ist die Krankenkasse nach dem SGB verpflichtet. Hinzu kommt, das die REHA-Massnahme nicht durch die GKV geleistet wird, sondern durch den Rentenversicherungsträger - in diesen Fall.
    Sprich, ein Sozialträger ist ebenso dazu verpflichtet, einen Versicherten einem anderem Sozialträger zuzuführen wenn er selber nicht mehr zuständig ist. Du bist Krankengeldbezieher, zum erlangen der Arbeitsfähigkeit durch Reha ist der Rentenversicherungsträger der Kostenträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. ... usw....

    Der Versicherte hat eine "Mitwirkungspflicht" (SGB I § 60 ff). Ansonsten kann die GKV sich eventuell auf zukünftige Leistungsansprüche, die aus dem Nichtmitwirkung resultieren, sich nach dem SGB X - § 48 beziehen, für weitere Kosten entziehen.

    Aber ich verstehe nicht so richtig, warum du die REHA-Leistung nicht machen willst. Andere wären froh, wenn ihnen durch eine Reha geholfen wird, geschweige denn - das die Leistung einem angeboten wird.

    Es ist immer eine gesundheitliche Bereicherung, solche Maßnahmen wahrzunehmen.

    Gruß
    rollispeedy


  • Hier finden Sie eine Liste aller Rehakliniken in der Schweiz. Die Rehaliste ist nach Kantone geordnet. Es sind alle Rehas in der Schweiz auf der Liste ersichtlich:

    https://stadtlandreha.ch/de/