Krankengeld verfällt wegen schulden

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Da ich noch schulden bei der AOK habe, wurde mir gesagt das ausstehendes Krankengeld weder ausgezahlt noch mit den schulden verrechnet wird sondern sich einfach "auflöst".
Ich würde gerne wissen ob sowas erlaubt ist und wo ich mich da melden kann um hilfe zu bekommen, sollte ich hier falsch sein.

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  • Slowrider
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    Hallo

    Jein ist die Antwort.

    Die Kasse kann Krankengeld mit Schulden verrechnen.Aber....sie muss die Pfändungsfreigrenze beachten und der Schuldner darf durch diese Maßnahme in der Existenz nicht bedroht werden.
    Ein einfacher Verfall wie von Dir beschrieben ist nicht zulässig.
    Anbei der Gesetzestext dazu.

    Die Krankenkasse kann eigene Ansprüche gegen den Versicherten mit dessen Anspruch auf Krankengeld aufrechnen (vgl. § 51 SGB I; Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Ansprüche). Forderungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. aus der Rentenversicherung) können verrechnet werden (vgl. § 52 SGB I) Entsprechende Vorschriften finden sich in §§ 387 ff. BGB.

    Hilfebedürftigkeit
    Es kann in dem Maße aufgerechnet werden, wie Arbeitseinkommen gepfändet werden könnte (vgl. § 51 Abs. 1 i. v. V. m. § 54 Abs. 4 SGB I). Die Pfändungsfreigrenzen der Nettobezüge sind zu beachten (vgl. §§ 850 a bis 850 i ZPO).

    Die Aufrechnung darf nicht dazu führen, dass der Versicherte hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des SGB XII über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II wird (vgl. § 51 Abs. 2 SGB I). Bei der Hilfebedürftigkeit sind die Regelsätze, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. ein Mehrbedarf zu berücksichtigen (vgl. §§ 28 – 30 SGB XII in Verbindung mit der Regelsatzverordnung – RSV). Die Höhe der Regelsätze wird durch Landesrecht festgesetzt.
    (Auszug aus "Sozialrecht von Norbert Finkenbusch")

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

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