Kommt es zu einem Abschlag oder zur vollen Rente bei "ab dem 1. Jan. 1952 Geborene"?
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Kommt es bei Schwerbehinderten der Kategorie "ab dem 1. Jan. 1952 Geborene" bei vorzeitiger Rente zwischen dem 60 und 62 Lebensjahr zu einem Abschlag der Rente oder wird der volle Betrag wie im gesetzlich vorgesehenen Rentenalter von 65 bis 67 Jahren gezahlt?
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