KK fragt nach Fahrdienst? Genehmigung Rampe.

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Hallo und noch eine Frage.

ich habe eine Rampe beantragt. Nun schickt die KK einen Fragebogen, da soll ich unter anderem Beantworten, ob ich einen Fahrdienst benutze und wer die Kosten trägt?
Was hat das mit meiner Rampe zu tun? Will nichts falsch machen.

Ich habe schon eine feste Rampe an der Eingangstür , nun soll noch eine Mobile Rampe her um auf die Terrasse zu kommen doer z.B. die Waschküche und Kellerraum zu erreichen zu können.

Es wird auch gefragt, ob ich dann mit Hilfe der Rampe selbständig die Räume erreichen kann.

Hattet ihr das schonmal, auf was zielt das ab, bzw, was muss man beachten. Der Fragebogen kam nach meinem Widerspruch auf die Ablehnung der mobilen Rampe. Jetzt soll eine Rampe leihweise zur Verfügung gestellt werden (mir auch Recht).

Das Sanitätshaus möchte mir eine bestellen mit der(aber kein Sondermaß, ganz normale Kofferrampe) ich auch den Rollstuhl ins Auto fahren kann (was die KK natürlich eigentlich nicht bezahlen muss.) Die mobile Rampe soll ansonsten den oben beschriebenen Zwecken dienen.

Danke euch !

Antworten

  • Hallo renichur,

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

  • Danke. Geduld ja, aber muss ja Fristen einhalten und brauche das Teil. Die Hoffnung bleibt 😀
  • Bis wann läuft denn deine Frist?

    Der angeschriebene Experte ist im Normalfall recht zuverlässig. Wenn er weiterhelfen kann, wirst du sicherlich zeitnah eine Rückmeldung erhalten. Ansonsten muss ich schauen, ob wir noch jemand anderen haben, der weiterhelfen kann.

    Oder hat jemand aus der Community schon Erfahrungen zu diesem Thema?

    Erst einmal wünsche ich dir ein schönes und erholsames Wochenende! 😀
  • @Justin

    Tja, wie immer keine Antwort der "Rechtsexperten".

    Gibt es denn tatsächlich welche und wie funktioniert das? Ich habe,wie viele andere offensichtlich auch, hier die Erfahrung gemacht, dass man keine Antwort bekommt, wenn du weiterleitest. Es wäre schön, wenigstens eine kurze Info zu bekommen, etwa: Kann/Möchte nicht antworten.

    So wartet man vergeblich.

    🙁
  • Hallo renichur,

    Vielen Dank für deinen Hinweis! Ich werde gerne noch einmal bei dem Fachexperten nachfragen, ob bzw. wann mit einer Antwort zu rechnen ist.

    Auch du hast leider meine Nachfrage noch nicht beantwortet, wie lange deine Widerspruchsfrist geht.

    Grundsätzlich ist es so, dass wir bei entsprechenden Fragen die Fachexperten per E-Mail auf den Beitrag in unserem Forum aufmerksam machen und sie freundlich um eine Rückmeldung und Unterstützung bitten.
    Da alle unsere Fachexperten MyHandicap ehrenamtlich unterstützen, haben wir leider keinen Einfluss darauf, wie lange es bis zu einer Antwort dauert. Manchmal, da hast du leider recht, gibt es auch keine Rückmeldung. Das ist sehr bedauerlich, liegt aber außerhalb unseres Einflusses.

    Da jeden Tag viele neue Anfragen im Forum erscheinen, können wir leider nicht alle alten Anfragen im Auge behalten. Es besteht aber - so wie du es in diesem Fall auch getan hast - immer die Möglichkeit, uns noch einmal darauf hinzuweisen, wenn eine Antwort noch aussteht. Wir fragen dann gern bei den entsprechenden Fachexperten noch einmal nach oder bemühen uns, einen anderen kompetenten Ansprechpartner zu finden.
  • Hallo renichur,

    ich hatte Dir bereits letzte Woche eine Antwort geschrieben, allerdings wohl nicht korrekt gespeichert. Das tut mir leid, aber dann ein zweiter Anlauf:

    Zuerst: solch ein Fragebogen ist mir bislang noch nicht bekannt und ich weiß auch von keinem Kunden von uns, dass er solch einen Fragebogen zugeschickt bekommen hätte. Trotzdem möchte ich Dir die leistungsrechtliche Seite darstellen:

    1. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jedem die "Erschließung seines häuslichen Umfeldes" zu ermöglichen. Hier wird in der Regel definiert, dass dies der Umkreis ist, den ein nicht gehbehinderter Mensch zu Fuß erreicht. Also so ca. 2 km um den Wohnort. Dazu muss die Krankenkasse die Hilfsmittel zur Verfügung stellen - z.B. ein Elektrorollstuhl und muss auch ermöglichen, dass mit dem Hilfsmittel das Haus verlassen werden kann. - z.B. durch ein Rampe.
    2. Im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung können bis max. 4000.- gesamt, wohnraumverbessernde Maßnahmen finanziert werden. Das kann mal ein Badumbau oder ein Zuschuss für eine Treppenliftanlage sein, oder auch Rampen mit denen ich Waschküche oder Keller erreichen kann. Solche wohnraumverbessernde Maßnahmen werden üblicherweise von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Daher sollte ein Antrag an die Krankenkasse auch nicht entsprechend begründet werden. Voraussetzung ist, dass ein Einstufung in der Pflegeversicherung vorgenommen wurden und ein Pflegegrad, früher Pflegestufe, definiert wurde.
    3. Die Krankenkasse finanziert ja auch Fahrten zu Kliniken und Ärzten, wenn keine adäquate andere Möglichkeit besteht.
    Die Firmen die solche "Behindertentransporte" durchführen, rechnen dies ab und müssen natürlich auch entsprechend ausgestattete Fahrzeuge haben. In diesem Fall müssen sie auch Rampen etc. stellen.

    Soweit erst mal die leistungsrechtliche Seite. Es wäre interessant zu wissen, wer den die erste Rampe finanziert hat - Pflegeversicherung oder Krankenversicherung. Feste Rampe werden bei uns in der Regel über die Pflegeversicherung bezahlt. Je nachdem, muss die Argumentation auf die Leistungspflicht des Kostenträgers abgestimmt sein.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Michael Schneller
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