Kindergeld bei Schwerbehinderung als Vollwaise,betreut finanziell mit Nachweisen von Schwester

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Hallo zusammen, Bin Schwerbehindert, alleine nicht für meinen Lebendsunterhalt sorgend fähig, Vollwaise und lebe alleine. Also wirklich alles vorhanden, von 100 % GDB über Hilflos und B und ag und Pflegegrad 3. Durch Zufall erfahren das meine Schwester ja auch Kindergeld bekommen könnte. Meine Schwester zahlt für mich: Behinderteng. PKW Garage, Versicherung, Internet,andere Versicherungen und Hobbies, wie zum Beispiel angeln (Vereine). Ich selbst bekomme Grundsicherung , da nicht erwerbsfähig. Hab ich einen Anspruch ? Soweit ich das durchgecheckt habe. Behinderung usw. anspruch klar, Vollwaise, Schwester Anspruch klar,alleine lebend, da auch für stationär lebende Anspruch besteht, müßte Klar sein, Meine Schwester bezahlt dafür Sachen, welche nicht in der Grundsicherung drin sind, auch klar. jetzt bin ich 48 und ich wundere mich das ich so eine Info bis jetzt nicht hab zugetragen bekommen. HmmmH . Hab ich einen Anspruch ? liebe Grüße an Euch alle Ach soo ;) nehmt meinen Forum Namen bitte nicht ernst, hatte bestimmt 10 Vorgeschlagen und alle waren belegt, deswegen leicht genervt dieser Forenname. Nennt mich Anton ;) lg

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  • MyHandicap User
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    Halo und ganz lieben Dank Idur 😉 ,
    habe gerade mal geschaut aber leider noch nicht ganz meine Problematik betreffend.
    Ich muß ehrlich gesagt gestehen, so eine Antwort wie : Du , habe das gleiche Schicksal und bekomme es (bzw. in meinem Falle , meine Schwester ), gar kein Problem. Du bist garantiert nicht der erste. Hmmh, das wäre mir am liebsten. Aber trotzdem lieben dank für die Mühe Idur
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  • little
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    Hallo!
    Auch auf die Gefahr hin, dass mich die "Link-Polizei" (nicht böse gemein 😀 ) nieder macht, findest du unter https://www.intakt.info/informationen-und-recht/schwerbehinderung/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/ alle wichtigen Infos, die meinen Eltern damals geholfen haben, KG für mich durchzusetzen.
    Generell ist vorab zu klären:
    Warst du vor deinem 27sten Lebensjahr so behindert, dass du dich nicht (mehr) selbst unterhalten konntest? Falls ja, könntet ihr Chancen haben. Falls du da jedoch noch nicht behindert warst, wird es nix, weil das (mit der damaligen Übergangslösung) DER Zeitpunkt ist!

    Übrigens, I-Net ist im Warenkorb der Grundsicherung mit einem Betrag vorgesehen, insofern wird es schwierig, dies als "ausserordentliche, monatliche" Aufwendung geltend zu machen.

    Gruss,
    little
  • MyHandicap User
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    Hallo und Danke für die Info, bin 48 und seit ich 2 bin Schwerbehindert.
    Habe es erst vor einem Monat übers Internet überhaupt erfahren, das ein Anspruch bestehen könnte.
    Die Familienkasse bei meiner Schwester meinte im Grunde : Nur für Demente, was ich Gottseidank nicht bin 😉
    und die Familienkasse hier in Köln ., nur wenn ich bei Ihr lebe.
    Obwohl ich in Beiträgen "Links" nachgelesen habe, wenn sie Aufwendungen für mich hat . So auch , z.b auch stationär untergebracht oder so etwas. Wohne aber alleine. Ich will den Familienkassen nichts vorwerfen, aber diese Problematik " Schwerbehindert, kann sich nicht selbst versorgen,alleine wohnend, Waise" scheint Sie etwas zu überfordern 😉
  • little
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    Es ist in der Tat "heikel", wenn du nicht bei deiner Schwester wohnst, womöglich sogar noch in einer ganz anderen, weiter entfernten Stadt. Da bin ich mir sehr sicher, dass da ein Anspruch schwer zu beweisen ist!

    Im Übrigen entnehme ich dem verlinkten Beitrag auch, dass es wohl nicht unmöglich ist. Ich empfehle dir also, diesen gut durch zu lesen und mögliche Fragen eventuell mit einem Rechtsanwalt zu klären.
    Die Familienkasse ist (natürlich) nicht scharf drauf, für einen behinderten Erwachsenen Kindergeld zu zahlen :-/

    Auch bei meinen Eltern gabs damals die haarsträubensten Auskünfte. Wir hatten aber noch das Glück, vor der grossen Reform (bei der die Rückwirkung massiv verkürzt wurde) den Antrag zu stellen und deshalb war der 3jährige Kampf (mit Widerspruch und nochmal Widerspruch) final erfolgreich.

    Wir haben von der Möglichkeit des Kindergeldes im Erwachsenenalter auch nur per Zufall erfahren und mussten dann selbst auf die Suche nach Infos gehen.... etwas Initiative bzgl der eigenen Rechte ist daher nie verkehrt!

    MfG,
    little
  • MyHandicap User
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    little hat geschrieben:
    Hallo!
    Auch auf die Gefahr hin, dass mich die "Link-Polizei" (nicht böse gemein 😀 ) nieder macht,
    Gruss,
    little


    Bitte genau hinschauen, ich prangere lediglich offensichtlich erkennbare Werbelinks an die zum Thema nicht passen.
    Da gibt es nachweisbar hier regelrechte Werbegruppen die oft sehr viele Nicks haben.
  • MyHandicap User
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    Auf jedenfall little 😉 , bin auch nebenbei bemüht weitere Informationen zu sammeln und habe auch einen Termin bei der EUTB beantragt- Behindertenberatungsstelle.
    Hatte schon einen Termin letztes Jahr und sind wirklich super nette Damen und Herren hier in Köln.
    Leider war ich dann körperlich so platt, das ich jetzt fast ein halbes Jahr im Bett verbracht hatte. Wollte mich übers Budget informieren. Aber selbst durch ein halbes Jahr Krankheit 😉 heißt es ja trotzdem weitermachen !!! 😉
    Soweit ich das verstanden hatte, gilt das Kindergeld in erster hinsicht als Steuererleichterung vom Grundsatz her, deswegen ja auch im Steuergesetz verankert. Und ich hoffe das diese Erleichterung auch gilt, wenn ich nicht bei meiner Schwester wohne. Die ja auch meine Pflegeperson ist und wirklich alles für mich organisiert. Da hab ich Glück gehabt 😉 Ich könnte mir auch kein Behindertengerechten PKW, Autoversicherung oder auch die Hobbies, wie angeln , leisten, wenn meine Schwester es nicht bezahlen würde. Wäre der Hammer, wenn sie das Kindergeld bekommen könnte.
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