Keine Antwort Arbeitsagentur / GdB Schlafapnoe

Ich habe vor längerer Zeit die Gleichstellung bei der Arbeitsagentur beantragt Nachdem ich geforderte Nachweise der Arbeitsagentur geschickt habe, habe ich leider nichts mehr gehört seitens der Arbeitsagentur. Ich habe zwar höflich per Email nachgefragt, ob die Unterlagen angekommen sind, jedoch eine Antwort erhalten. Was kann ich nun machen, wenn die Arbeitsagentur keinen Bescheid erstellt. Gibt es keine Frist in welcher der Antrag entschieden sein soll ?

Das zweite Problem ist dass bei mir ein Schlafapnoe festgestellt worden ist welches sich leider auch nach mehreren Monaten nicht mit der CPAP also der nächtlichen Beatmung therapieren lässt, da ich mit der Maske nicht einschlafen kann. Gibt es nach so langer Dauer ein Anspruch auf die 50 Grad oder müssen noch andere Anforderungen gegeben sein ?

Über eine kurze aber verständliche Antwort auf meinen zwei Fragen wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander

Antworten

  • Hallo Alexander,
    ich werde gleich zu deinem 2. Problem rüber springen, weil ich mich mit der Arbeitsagentur nicht auskenne. Du hast auch nicht geschrieben, welche Behinderung du mit der Schlafapnoe hast. Die Diagnose alleine bringt nichts - die Hälfte der Menschheit über 65 LJ sind davon betroffen...
    Außerdem geht man davon aus, dass dies therapeutisch „im Griff“ sei; man stellt ja keinen Bescheid aus, wenn du die Therapie verweigerst.

    Was aber das Gerät betrifft, kannst du mit dem Pulmonologen sprechen, ob das Gerät für dich geeignet ist. Du solltest vorher selbst feststellen, warum du damit nicht einschlafen kannst. In einem Bericht habe ich gelesen, dass nur Alkoholiker damit nicht zurechtkommen. Aber hallo, so eine Verallgemeinerung unter Medizinern ist schon allerhand!

    Vielleicht lässt sich da eine Rampe von halber Stunde einstellen (macht Pulmonologe oder stellt das Rezept für den Techniker aus), dass der Druck nur langsam gesteogert wird und erst in halber Stunde das Vorgeschlagene erreicht. In der Zeit kannst du spontan atmen, d.h. du gibst damit dem Gerät deine Atemfrequenz vor … Wenn es ein gutes Gerät ist, passt sich schon mal annähernd an (in Rahmen den vom Arzt vorgegebenen Daten). So genau kann ich nicht sagen, weil ich eine andere Diagnose habe und einen BiPAP Gerät. Es wird aber evtl. so manches für beide passen.

    Z.B. habe ich festgestellt, dass wenn ich in den Schlauch huste, schaltet sich der Befeuchter aus (dann gibt es früher oder später Halsprobleme). Sei darauf vorbereitet, dass die Ärzte nicht hören wollen, dass dies davonkommt und schon findest du dich in der unnötigen Leitlinien-Vorgaben…

    Wenn du zwischendurch die Maske lockerst (um zu husten oder Schleim zu entfernen), dann erkennt das Gerät das (Leckage) und kommt mit verstärktem Druck, der dich dahin stören kann, dass du nicht einschlafen kannst. So wie auch nach jeder Apnoe. (Vielleicht bin aber auch nur ich auf dem Druck empfindlich, was mit meinem Bronchus zu tun hat)…Einfach beobachten und die Ursache herausfinden, was dich nicht einschlafen lässt.

    Ich habe auch festgestellt, dass die Ausatmungszeit zu kurz ist und habe mit Lippenbremse versucht zu manipulieren - das muss man eben ausprobieren - bei dreimal war schon zu viel (löste Hustenreiz aus), bei 2 Lippenbremsen (bei einer Ausatmung gemacht und dann mit Spontanatmung weiter), ging es.

    Denke daran, dass du viel schlimmere Probleme bekommen kannst, wenn du mit dem Gerät nicht die Freundschaft schließt. Informiere dich über das richtige Atmen und Atemübungen, damit du mit dem Gerät das Atmen nicht ganz verlernst.
    Und frag nach, wenn was nicht verständlich war 😀
    Alles Gute!



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