kann ich noch nach 2012 eine Neuberechnung meiner Erwerbsmind.Rente 10,8% Abzug stellen

Ich bin seit Nov. 2012 in EM Rente, 100% Behindert und war zu diesem Zeitpunkt 56 Jahre. Habe gelesen, dass der Abzug nicht rechtens ist. Was kann ich tun? War 35 Jahre beitragspflichtig!!

Antworten

  • Avrona hat geschrieben:
    Habe gelesen, dass der Abzug nicht rechtens ist.


    Hallo Avrona

    Es gab mal diverse Klagen gegen den 10,8% Abzug. Das Verwaltungsgericht Kassel hat den Abzug als nicht rechtens erklärt. Allerdings wurde diese Entscheidung nicht rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht hat "höchstrichterlich" entschieden, dass der Abzug in Höhe von 10,8% rechtens ist. Damit soll eine "Flucht in die EM Rente" verhindert werden. Die Entscheidung ist von 2011 und gilt heute immer noch. Der Abschlag bleibt zeitlebens, also auch nach Umwandlung der EM Rente in eine Altersrente erhalten.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-017.html

    Grüßle
    Klaus

    ps. es war nicht das Verwaltungsgericht sondern das Bundessozialgericht Kassel
  • Hallo Klaus,

    vielen Dank für die ausführliche Erläuterung zu diesem Thema. Jetzt weiss ich Bescheid und muss mir nicht weiter den Kopf über den Abzug von 10,8% machen. Unsere Lobby ist wohl zu klein, um eine Gesetzesänderung zu erreichen.
    Mit freundlichem Gruß
    Avrona
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