kann ich mein Dieselfahrzeug auch weiterhin uneingeschränkt benutzen ?

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kann icg mein Dieselfahrzeug, behindertengerecht umgebaut, weiterhin uneingeschränkt fahren ?

Antworten

  • Extremuwe hat geschrieben:
    kann icg mein Dieselfahrzeug, behindertengerecht umgebaut, weiterhin uneingeschränkt fahren ?

    ist nicht einheitlich geregelt...
    In der Münchner-Umweltzonneist gilt: europäischer Behindertenparkschein und mindestens die Kopie des 100 % GdB Ausweises. Weil die Ordnungswidrigkeiten nicht in München bearbeitet werden (und überhaupt), sollte man sich schon die Ausnahmegenähmigung bei der KV für das Befahren der Münchner Umweltzone besorgen, um einem Widerspruchsverfahren prophylaktisch vorzubeugen ;o) Sie kostet 10 euro und gilt 2 Jahre.
    Ob dann die Kopie des 100% GdB Ausweises noch notwendig ist, weiss ich nicht; ist nicht gerade toll, weil man den Namen zur Schau tragen soll, v.a. wenn man VIP ("very important person") ist oder war. Wg. Ausweis werde ich noch an der richtigen Stelle nachfragen 😉
  • Besondere Regelung für gehbehinderte Menschen
    Bestimmte Fahrzeuge dürfen die Umweltzone auch dann passieren, wenn sie nicht über die notwendige Feinstaubplakette verfügen. Schwerbehinderte Menschen, die gehbehindert sind und bei denen diese Einschränkung im Schwerbehindertenausweis durch das Merkzeichen „aG“ festgestellt ist, sind durchfahrtsberechtigt.
    Gleiches gilt für Personen, die einen orangefarbenen Parkausweis für bestimmte Gruppen schwerbehinderter Menschen besitzen und mit sich führen. Auch Fahrten für notwendige, regelmäßige Arztbesuche und Fahrten in medizinischen Notfällen sind ohne Feinstaubplakette erlaubt.
    Allerdings ist es notwendig, dass der Parkausweis, den behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, gut sichtbar im Auto angebracht ist. Das gilt auch für Ausnahmegenehmigungen, die der Betroffene erhalten hat.
    Feinstaubplakette: Ausnahmen durch Kommune
    Neben den bundeseinheitlichen Ausnahmeregelungen, die Sonderrechte für behinderte Menschen festschreiben, haben auch Kommunen die Möglichkeit, das Einfahren in die Umweltzone ohne gültige Feinstaubplakette zu genehmigen. Hierzu muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden
    Ganzer Artikel hier: https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/umweltzone-feinstaubplakette/

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