IV Rentenbescheid bei noch strittigen Lohnforderungen

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Soli an das Forum. Nach 3 Jahren Abklärung habe ich gestern meinen IV Bescheid bekommen. Vorher wurde der IV Vorbescheid übersendet. Zur Höhe der IV Leistung war nichts im Vorbescheid geschrieben und ich hatte gegen die Feststellung das mir eine volle Rente zusteht auch nichts einzuwenden. Nun der Schock, ich soll nur 1330 CHF im Monat bekommen für mich und einen Witz über meine beiden Kinder von der 1 Säule. Die BVG zahlt für mich und meine Kinder zusätzlich 750 Franken. Grundlage sind die niedrigen Einträge auf meinen IK Konten. Dieses, obwohl ich noch über 110 000 Franken offene Lohnforderungen gegen meinen Ex-Arbeitgeber habe in der Periode 2012-2016. Das hab ich die letzten 3 Jahre auch 3 mal mit Einschreiben und 2 X mit E-Mail der Ausgleichskasse gemeldet. Die Hauptverhandlung im Zivilgericht soll Ende Mai stattfinden. Das Verfahren wurde wegen meiner langen Krankenphasen 2x sistiert.
Ich rief die Ausgleichskasse heute an und man will nicht entgegenkommen. Meinte nur bezahlte Löhne werden auch rückwirkend ins IK
Konto eingetragen. Sei aber nicht seine Abteilung und er bleibt bei seiner Verfügung. Die Höhe ist 1330 CHF im Monat.

Frage: Ist dieses Vorgehen korrekt? Wieso sistiert die Ausgleichskasse nicht das Verfahren bis das Arbeitsgericht fertig ist und der Arbeitgeber die Löhne einzahlt? die BVG Kasse zbs. macht es. Sie hat sich vorbehalten eines Gerichtsurteils in der Zivilsache nachträglich noch Rechnungen zu senden und etwaig höhere Renten auszurichten. Das teilte sie den Arbeitgeber und mir mit.
Bemerkung: mir entgeht in dieser kritischen Notlage doch sehr viel Geld. Krankentaggeld ist schon seit über 1 Jahr abgelaufen und wir leben nach 4 1/2 Monaten Arbeitslosenentschädigung nur von der Sozialhilfe. Angenommen ich hätte 110 000 CHF mehr im IK und schon hätte ich eine andere IV Rente...
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