Ist Schichtdienst mit wechselnden Schiten bei 50 % Schwerbehinderung möglich?

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Ich bin seit sechs Jahren in der Gastronomie m gleichen Betrieb beschäftigt. Vor fünf Jahren wurde ich an Krebs operiert. Seit der Genesung arbeite ich zwar auch an Wochenenden und Feiertagen, aber nur in einer zeitlichen Schicht. Das heißt Arbeitsbegnn und Ende sind immer identisch von 14 bis 23 Uh. Das soll nun eventell geändert werden und wechselnde Schichten von 6 bis 15 Uhr bzw. 14 bis 23 Uhr werden möglich. Das ist in der Gastronomie üblich, aber ist es in meinem Fall zulässig? Ich bin 56 Jahre alt.

Antworten

  • Hallo Celine,
    warum sollte das in deinem Fall nicht zulässig sein?
    Schau doch mal in deinem Arbeitsvertrag welchen Sonderstatus(Behinderung) du hast.
    Gruß Hippy
  • Hallo Hippy,
    der Arbeitsvertrag wurde ja schon vorher geschlossen, die Krankheit kam erst gut ein Jahr später und seitdem gab es keine Schichten mehr für mich. Das wurde aber nie schriftlich fixiert, es war einfach so.
    LG Celine
  • Hallo,

    vom Arbeitszeitgesetz und auch nach dem SGB IX gibt es keine gesonderten Berücksichtigungen in deinem Fall, so wie du es darstellst.
    Sofern die Gastronomie jedoch einen DEHOGA-Tarifvertrag gesondert abgeschlossen hat oder es gesonderte Betriebsvereinbarungen gibt - sind die darin vereinbarten Regelungen ebenso zu berücksichtigen.

    Gewerkschaftliche Betreuung findet hier über die Verdi statt, sind gesundheitliche Belange bei der Arbeitszeit ebenso noch zu berücksichtigen ist auch die berufsgenossenschafte Betreuung durch die "Berufsgenossenschaft
    Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)" ein Ansprechpartner.

    Eine Behinderung schließt erst einmal keine Wechselschichten aus.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo rollispeedy,

    vielen Dank für Deine Antwort, dann werde ich mal weiter recherchieren.

    LG Celine