Ist eine Ablehnung der Bewerbung, wenn sie gegen das BehiG verstösst, nicht diskriminierend?
Absagen die gegen das Gleichstellungsgesetz, die Rassismus-Strafnorm verstossen sind ja klar missbräuchlich. Wie verhält sich dies mit dem BehiG. Ich habe einen Termin für ein Vorstellungsgespräch bekommen, der nach Erwähnung meiner "Gesundheit" - die in meinen Augen absolut keinen Einfluss auf die Tätigkeit hat - sogleich abgesagt wurde.
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Guten Tag onurb
Schön das du unser Forum/Community gefunden hast und herzlich willkommen.
Welche oder was für eine «Gesundheits-Erwähnung» liegt vor?
Im BehiG Art. 2 Begriffe
Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Behinderte rechtlich oder tatsächlich anders als nicht Behinderte behandelt und dabei ohne sachliche Rechtfertigung schlechter gestellt werden als diese, oder wenn eine unterschiedliche Behandlung fehlt, die zur tatsächlichen Gleichstellung Behinderter und nicht Behinderter notwendig ist.
Natürlich hast du auch ein Recht nachzufragen woran es konkret lag und es hilft Dir, in Zukunft auf den einen oder anderen Punkt besonders zu achten.
Hoffe hiermit weitergeholfen zu haben.
Beste Grüsse
Claudia
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