Internatsunterbringung, wird der ganze Unterhalt angerechnet

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Hallo,

ich habe schon das Internat durchforstet aber leider nicht das passende gefunden.
Situation:
Meine Tochter (Pflegegrad 5) wird in ein 5 Tage Internat gehn, sie ist jedes Wochenende, Ferien und bei Krankheit zuhause. Kleidung wird von mir besorgt.
Zu unserer Situation: von ihrem Vater bin ich geschieden, er bezahlt 350 Unterhalt. Ich bin mittlerweile wieder verheiratet.
Das Internat wird über Eingliederungshilfe SGB XII §§53,54 Abs. 1nr. 1 bezahlt.
Frage:
ich weiß dass das Pflegegeld komplett gestrichen wird bzw. ich dieses anteilig für die Tage erhalte an denen meine Tochter bei mir ist. Kindergeld bekomme ich weiterhin ausbezahlt. Der Unterhalt von ihrem Vater wird mir komplett gestrichen bzw. er muss diesen an das Amt überweisen. Ist dies so korrekt? Kann ich vom Sozialamt eine Offenlegung der Kostenberechnung verlangen? Ich kenn einige Familien die mehr verdienen als wir und "nur" 200 Euro bezahlen müssen.

Herzlichen Dank im voraus.

Antworten

  • Ich kann dir das leider nicht beantworten, aber ich kann mir vorstellen, dass du einmal direkt bei dem Internat nachfragen könntest? Vielleicht haben sie jemanden, der sich damit auskennt und dich beraten kann?
  • leider können die mir auch nicht weiterhelfen.
  • Hallo fraeggele,

    wenn du dich ungerecht behandelt fühlst weil z.B: andere weniger bezahlen dann würde ich auf jeden Fall nochmal

    nachhaken beim Sozialamt wie der Betrag überhaupt zustande kommt.
    Vielleicht konkret den Fall von anderen Familien darlegen und fragen wie die Unterschiede zustande kommen.

    Viel Glück,
    gruß wessi