im aug 016 bekam ich einen e-rollstuhl jetzt verlangt sanitätshaus neue Verordnung?

der e rolli ist auf 140 kg ausgelegt und es gab von anfang an mit meiner kasse Probleme da sie mir eine anderen rollstuhl nicht genehmigt hatten. musste ich von juni bis ende august warten und bekam den rollstuhl von einem anderen haus die auf meine daten keine rücksicht genommen haben. ich wie ge 150 und er ist max 140 und jetzt ist die bodenplatte wo die küsse drauf sind kaputt. mir wurde von dem sanitätshaus gesagt es macht nix das ich mehr wiege . und nun wollen sie eine neue Verordnung von meinem arzt. auf der 150 kg stehn. der sachbearbeiterin hab ich alles durchgegeben und meine kasse hatte ja die daten von dem ersten sanitätshaus die eine neuversorgung gemacht hätten

Antworten

  • Melde dies der Krankenkasse und die Krankenkasse setzt sich dann mit dem Sanitätshaus auseinander.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo rocks,


    das ist ja krass. Abschließend raten, mag ich dir da nichts. Die Verordnung bei bestehender Notwendigkeit zu bekommen, wird wohl das kleinste Problem sein, nur wird deine KK nicht nochmal eben 10 000 E + bezahlen wollen. Deshalb ist das eigentlich eine Sache der KK (als Eigentümer des Hilfsmittels) und dem Sanitätshaus. Die haben ja offenkundig falsch versorgt.

    Hast du denn irgendetwas Schriftliches, was den Vorgang nachweist? Auch Unterlagen des ursprünglich gewählten Sanitätshauses (so habe ich deinen Text verstanden?) wären gut, denn in deren Datenblatt müsste ja dein Gewicht vermerkt sein. Stand auf der ersten Verordnung denn dein Gewicht(unüblich, weil Sache des Versorgers, aber könnte ja sein), diese Verordnung ist im System der KK, wenn die ohne Angaben ein anderes Haus beauftragt haben, sind sie selber Schuld.
    Mir völlig unverständlich, wie das ausliefernde Sanitätshaus ohne dich "zu vermessen" versorgen konnte.

    Unabhängig davon, üblicherweise ist die Grenze bei E-Rollstühlen aber wesentlich höher angesiedelt, Xl ab 250 kg....

    Bei deinem Modell ist der Knackpunkt wirklich bei 140 Kg?

    Das Problem ist, das sich das in die Länge ziehen wird. Bist du beim VDK? Vielleicht rät hier noch jemand oder wende dich an einen RA. In jedem Fall Druck machen.
    Alles Gute.
  • renichur hat geschrieben:
    Hallo rocks,


    das ist ja krass. Abschließend raten, mag ich dir da nichts. Die Verordnung bei bestehender Notwendigkeit zu bekommen, wird wohl das kleinste Problem sein, nur wird deine KK nicht nochmal eben 10 000 E + bezahlen wollen. Deshalb ist das eigentlich eine Sache der KK (als Eigentümer des Hilfsmittels) und dem Sanitätshaus. Die haben ja offenkundig falsch versorgt.

    Hast du denn irgendetwas Schriftliches, was den Vorgang nachweist? Auch Unterlagen des ursprünglich gewählten Sanitätshauses (so habe ich deinen Text verstanden?) wären gut, denn in deren Datenblatt müsste ja dein Gewicht vermerkt sein. Stand auf der ersten Verordnung denn dein Gewicht(unüblich, weil Sache des Versorgers, aber könnte ja sein), diese Verordnung ist im System der KK, wenn die ohne Angaben ein anderes Haus beauftragt haben, sind sie selber Schuld.
    Mir völlig unverständlich, wie das ausliefernde Sanitätshaus ohne dich "zu vermessen" versorgen konnte.

    Unabhängig davon, üblicherweise ist die Grenze bei E-Rollstühlen aber wesentlich höher angesiedelt, Xl ab 250 kg....

    Bei deinem Modell ist der Knackpunkt wirklich bei 140 Kg?

    Das Problem ist, das sich das in die Länge ziehen wird. Bist du beim VDK? Vielleicht rät hier noch jemand oder wende dich an einen RA. In jedem Fall Druck machen.
    Alles Gute.



    Danke für die schnelle Antwort und die Tips VDK bin ich mach morgen gleich einen Termin
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Melde dies der Krankenkasse und die Krankenkasse setzt sich dann mit dem Sanitätshaus auseinander.

    Gruß
    rollispeedy



    Danke für die Info 😃