Ich habe eine GdB von 70 und trotzdem hat die AOK 5 Fahrten mit einem Krankenwagen abgelehnt zu bez.

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Muss ich einen "aG" beantragen um die Fahrten bezahlt zu bekommen? Den Ausweis habe ich

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  • MyHandicap User
    Optionen
    Ob ein Krankentransport nötig ist entscheidet der Arzt. Bist du allerdings nicht gehbehindert ist eine Kostenübernahme in den meisten Fällen ausgeschlossen.
    Beantragen solltest du, die Kriterien sind aber sehr hart.
  • Daneben kann die Fahrt zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG“, “Bl“ oder “H“ oder einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 bei der Verordnung vorlegen und bei Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen. Die Verordnungsvoraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 1. Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind. Die Krankenkassen genehmigen verordnete Fahrten zur ambulanten Behandlung von Versicherten, die keinen Nachweis nach Satz 1 besitzen, wenn diese von einer der Kriterien von Satz 1 vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen.

    Quelle: § 8 Absatz 3 der Krankentransport Richtlinie
  • schrotti hat geschrieben:
    Muss ich einen "aG" beantragen um die Fahrten bezahlt zu bekommen? Den Ausweis habe ich

    Einfach beantragen reicht leider nicht. Die Voraussetzungen müssen schon erfüllt sein.
    Ein neuer Antrag lohnt sich aber nur wenn sich der Gesundheitszustand seit der letzten Einstufung tatsächlich verschlechtert hat.
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