Hilfe zur Finanzierung von Medikamenten eines Patienten mit Hirntumor

MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
bearbeitet 8. Apr 2021, 00:51 in Recht, Soziales & Finanzielles
Der Patient braucht sehr teure Medikamente zur Schmerzlinderung, die die Krankenkasse nicht finanziert.

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  • Hallo jenner,
    Die Kasse zahlt nur, wenn er sich in stationäre palliative Behandlung begibt. Dort will man ihn möglichst schmerzfrei „ruhigstellen“.
    Mit entsprechender Medikation konnte er bisher ein selbstbestimmtes Leben führen und auch arbeiten.
    Inzwischen fehlen die finanziellen Mittel...
    Alle Eindprüche bei der Krankenkasse wurden abgelehnt.
  • Hallo Merlina890,
    Schmerzen aus dem ZNS sind nicht anders in Griff zu bekommen, als mit „ruhigstellen“.
    Womöglich konnte der Patient ein selbstbestimmtes Leben führen, solange der Hirntumor stagniert war.
    Wenn es um Alternativmedizin geht, dann kommen aus dem Unverständnis oder veränderten Bewusstsein schon mal kollaterale Interpretationen.
    Vor kurzem ist ein Patient gestorben, bei dem unter Cannabis ein Tumor in der Lunge in paar Monaten um 7 cm gewachsen ist. Man soll nicht alles glauben, was die „Verkäufer“ versprechen. Das hat ihm viele Tausende von Euros gekostet.
    Wenn es um ein alternatives entzündungshemmendes Medikament (z.B.) aus Indien handelt, dass bei Hirntumoren oft eingesetzt wird, dann sind die Preise überschaubar (10 St. 2,99€)…
    Bei Krebspatienten übernehmen die Krankenkassen mehr als üblich, man kann sich auf bestimmte Gerichtsurteile berufen. Gute Ärzte oder Heilpraktiker haben so was in Ihrem PC ;o)
    Wenn sich um einen progredienten Tumor handelt, muss der Patient ja einen aktuellen Befund darüber bekommen haben…In der Alternativmedizin ist es so, dass ein niedergelassener Heilpraktiker eine Rechnung nach GebüH ausstellen muss. Diese wird mit einer dringlichen Empfehlung von Heilpraktiker, mit der letzten Medikamentenrechnung und einen Begleitbrief der Krankenkasse vorgelegt. Rechnungen von einem Möchtegern-Heilpraktiker oder gar einen Diller werden natürlich nicht übernommen; ebenso nicht für die Bewusstseins verändernde Einstiegsdrogen… 100% aber für die Neuraltherapie oder eine Stellatumblockade u.ä.…
    Alles Gute für Deinen Patienten!



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