Hilfe bei Aufzugsausfall?

Gibt es einen Notdienst, den Rollstuhlfahrer kontaktieren können, wenn der Aufzug in ihrem Wohnhaus ausfällt?

Antworten

  • Hallo Tirza,
    im Aufzug muß eine Notrufnr. oder Knopf angebracht sein für Notfälle.
    Gruß Hippy
  • Hallo Tirza, ...

    ... fällt ein Fahrstuhl aus und man kommt dadurch nicht aus der Wohnung oder zur Wohnung, ist der Fahrstuhlbetreiber (z.B. Vermieter über die Hausverwaltung) verantwortlich alternative Möglichkeiten zu Verfügung zu stellen.
    In der Regel sind dazu nur "mobile soziale Hilfsdienste" dazu in der Lage, z.B. ASB, Malteser Hilfsdienst, Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe. Die Personen werden dann zu oder aus ihren Wohnungen getragen.
    Die Kosten hierfür sind jedoch vorher mit dem Vermieter zu klären, da er der Auftragsgeber ist und du der Auftragsnutzer (Leistungsnehmer). Die Kosten trägt aber der Auftragsgeber!!!!

    Gruß
    rollispeedy
    __________________________________________________________________________________________________

    Zu der vorherigen Thread-Antwort:
    Für den Fahrstuhl, also für die zu beförderndenden Personen, ist ein "Notrufsystem" vorzusehen.
    Diese ist so zu gewährleisten, das bei einem Notruf einer "Person" im Fahrstuhl, diese unmittelbar an einer Zentrale weitergegeben wird.
    Ein Notruf muss während des Betriebes eine Fahrstuhles gewährleistet sein.
    Die Mitarbeiter einer Notrufzentrale für Fahrstühle leiten dann weitere Hilfsmaßnahmen ein.

    Im Fahrstuhl muss eine funktionierendes Notrufsystem installiert sein, während der Fahrstuhl benutzt werden kann. Der Notruf muss von einer Störungzentrale unmittelbar entgegen genommen werden. So das Hilfe eingeleitet werden kann.
    Dieses kann in Form eines Notrufknopf, Notrufhebel, Notrufschalter oder einer Gegensprechanlage installiert sein.
    Eine reines Hup-Signal ist zum Beispiel auch nicht zulässig. (Siehe dazu auch Betriebssicherheitsverordnung für Fahrstühle)
    Nur eine Angabe einer Telefonnummer, die zu nutzen ist im Notfall, ist grundsätzlich verboten.
    Nicht jeder hat ein funktionierendes Telefon (Handy) dabei oder hat auch einen Funk-Netzempfang.
    Weiterhin sind bis 2020 alle (Alt-) Fahrstühle auf einen aktuellen Sicherheitsstand nachzurüsten, das heißt "beleuchtete Bedienelemente, Gegensprechanlage usw.". Neue Fahrstühle müsse bereits den aktuellen Sicherheitsstandard erfüllen.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo!

    Danke für die vielen Rückmeldungen. In meinem Fall ging es um eine Situation in der ich vor dem Aufzug stand und somit nicht in der Lage war den Alarmknopf zu betätigen. Der Aufzug ist in einem Haus installiert, in welchem sich ausschließlich Eigentumswohnungen befinden. Für die Verwaltung des Objektes ist ein externer Verwalter zuständig. Dieser Verwalter hat einen Servicevertrag für diesen Aufzug abgeschlossen.

    An einem Samstag wurde festgestellt, dass besagter Aufzug defekt ist. Dies wurde allerdings erst am darauf folgenden Montag gemeldet. Nach fast sechs Tagen war der Aufzug wieder funktionstüchtig.

    In dieser Zeit konnte ich das Haus weder selbständig verlassen, noch selbständig in meine Wohnung gelangen.


    Habe ich aufgrund meiner Situation als Rollstuhlfahrerin das Recht darauf, dass der Aufzug schneller repariert wird?

    Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Betriebssicherheit von Aufzügen auf die Rollstuhlfahrer angewiesen sind?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
    Vielen Dank im Voraus!
    Tirza








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  • ja gibt es , bei uns im haus fällt der aufzug auch stänig aus , schau bitte ob du den namen diesen aufzugunstallation findest ,
    z.b ottobock oder thyssen aufzug googelst wo die zu finden sind da rufst du selber an sagst dein namen , adresse wo das problem liegt , und normal müssten diese dann auch innerhalb von 2 std kommen , kommt auf den Weg darauf an woher sie kommen wo du wohnst , vill findest du noch eine lift /aufzugnummer , dann tun sich die firma leichter .wenn nicht finden es dann anhand der adresse raus
  • Saphira24 hat geschrieben:
    ja gibt es , bei uns im haus fällt der aufzug auch stänig aus , schau bitte ob du den namen diesen aufzugunstallation findest ,
    z.b ottobock oder thyssen aufzug googelst wo die zu finden sind da rufst du selber an sagst dein namen , adresse wo das problem liegt , und normal müssten diese dann auch innerhalb von 2 std kommen , kommt auf den Weg darauf an woher sie kommen wo du wohnst , vill findest du noch eine lift /aufzugnummer , dann tun sich die firma leichter .wenn nicht finden es dann anhand der adresse raus


    Vorsicht, der Auftraggeber zahlt dann aber auch. Es geht nichts ohne den Hausherrn.
    Gruß Hippy
  • Tirza hat geschrieben:
    "......
    Habe ich aufgrund meiner Situation als Rollstuhlfahrerin das Recht darauf, dass der Aufzug schneller repariert wird?

    Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Betriebssicherheit von Aufzügen auf die Rollstuhlfahrer angewiesen sind?
    ........"
    Tirza



    Hallo Tirza,

    ...so wie du die Fragen gestellt hast, gibt es leider nur eine Antwort: NEIN 😢

    Es liegt im Ermessen des Betreibers, welche Firma die Reparaturmaßnahmen durchführt ...und das eine Fahrstuhlfirma auch bereits bestehende Aufträge ebenso abarbeiten muss, eventuell wo auch Rollstuhlfahrer davon abhängig sind, kann auch eine Reparatur verzögern. Der Vermieter muss eine "zeitnahe Reparatur" veranlassen.

    Du hast nur einen finanziellen Anspruch an deinen Vermieter, wegen geminderten Wohnkomfort. Aber in diesen Fall muss den Vermieter ein Verschulden nachgewiesen werden.

    Nach der Betriebssicherheitsverordnung für Fahrstühle sind nur "Notfall-Situation" eindeutig zu regulieren.
    Reparatur- oder Wartungsarbeiten sind keine Notfälle! Für Rollstuhlmieter kann das, wenn nur ein Fahrstuhl zu Verfügung steht, ein besonderer Nachteil sein bei den genannten Vorkommnissen. Je nach "Wartungsvertrag kann eine privilegierte Geschäftsvereinbarung" mit der Reparaturfirma (Wartungsfirma) vereinbart werden aber das obliegt dem Betreiber des Fahrstuhls. Solche Verträge führen aber meist zu höheren Mieten, da es Nebenkosten sind, die auf Mieter umgelegt werden, da diese Reparaturfirmen auch mehr Service-Techniker vorhalten müssen (Behindertenwohnheime, Seniorenheime, Kliniken sind zum Beispiel privilegierte Kunden aber auch Hochhäuser mit "mehreren Etagen" ).

    Gruß
    rollispeedy




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