Hallo, unser Sohn hat den Schwerbehindertenausweis B, MerkzeichenG,H, GdB 80.Er hat eine Wertmarke,

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MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
bearbeitet 8. Apr 2021, 00:09 in Reisen & Mobilität
Kann er Trotzdem mit dem Erlass der KFZ Steuer rechnen?

Antworten

  • hallo, man kann wählen zwischen wertmarke und kfz-ermäßigung. eins geht nur. 😎
  • k.obus hat geschrieben:
    hallo, man kann wählen zwischen wertmarke und kfz-ermäßigung. eins geht nur. 😎


    Hallo,

    das ist so leider nicht richtig.

    Hilflose Personen (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis) haben gemäß § 228 Absatz 4 des Neunten Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf ein Beiblatt mit kostenloser Wertmarke und daneben nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz zusätzlich einen Anspruch auf Kfz-Steuerbefreiung.

    Bzgl. der Kfz-Steuerbefreiung ist zu beachten, dass das Fahrzeug, für das der behinderte Mensch Steuerbefreiung beantragt, auf seinen Namen zugelassen sein muss.
    Dies ist auch bei Minderjährigen möglich. Die Steuerermäßigung wird nur für ein Fahrzeug gewährt.
    Das Kfz darf nur vom behinderten Menschen selbst, in dessen Beisein oder von anderen Personen ausschließlich zu Fahrten, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person stehen, (z. B. Rückfahrt ohne den behinderten Menschen von dessen Arbeitsstelle zu dessen Wohnung, Fahrten zum Arzt, zum Einkauf o.ä.) genutzt werden.

    Gruß
    DerSchwbProfi
  • oh, die falsche antwort tut mir leid 😺
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