Hallo ich komme mit den ganzen Berechnungsvorschlägen nicht hin und nicht her.

Ich werde jetzt 58Jahre alt habe eine Schwerbehinderung 50% udn möcht wissen ab wann ich in Rente gehen kann. Mit Abschlag oder ist es besser wenn ich eine Erwerbsminderungsrente beantrage.

Antworten

  • Hallo piwi,
    die Rentenversicherung berät dich gerne kostenlos, in jeder größeren Gemeinde gibt es Beratungssteller der RV.
    Mach einfach einen Termin und du wirst verbindlich beraten.
    Gruß Hippy
  • Hallo "piwi",

    da du schreibst, das du 58 Jahre alt bist, denke ich mal, du bist Jahrgang 1959.

    Erst einmal die grundlegenden Fakten für den Jahrgang 1959:
    1. Deine Regelaltersrente beginnt mit 66 Jahren + 2 Monaten
    2. Altersrente für langjährig Versicherte beginnt ebenso mit 66 Lebensjahren + 2 Monaten
    3. Altersrente für besonders langjährige Versicherte beträgt weiterhin 64 Lebensjahren + 2 Monate

    Und was dich als schwerbehinderter Mensch interessierte:
    4. Altersrente für scchwerbehinderte Menschen:
    - Abschlagsfrei: 64. Lebensalter + 2 Monate
    - Mit Abschlägen, 0,3% pro Monat vom 64. Lebensalter + 2 Monaten bis zum frühstmöglichen Renteneintritt mit 61 Jahren + 2 Monaten - ergibt eine maximalen Abschlag von 10,8% bei Renteneintritt mit 61 Jahren und 2 Monaten.

    Mit 58 Jahren gibt es noch keinen Bezug einer Altersrente. Ob eine Rente wegen Erwerbsminderung zuerkannt wird oder in Betracht kommt, hängt jedoch von der Erwerbsfähigkeit ab und nicht vom Status einer Schwerbehinderung.
    Der GdB ist keine Aussage darüber, ob jemand Erwerbsgemindert ist.

    Eine Behinderung wird "nicht in Prozenten % angegeben sondern in GdB (Grad der Behinderung)" z.B. GdB 30.
    Ab einem GdB 50 hat man die Feststellung einer "Schwerbehinderung".
    Nach dem SGB IX besteht die Möglichkeit, für schwerbehinderte Menschen, eine frühzeitige Rente für "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" in Anspruch zu nehmen.

    Alles weitere zur Rente wird im SGB VI geregel, z.B. Vertrauensschutzregelungen.

    Gruß
    rollispeedy
  • Danke für die Tipps,
    war bei einer Rentenberatung. Dort wurden auch die Fehlzeiten geklärt. Bekomme nach Bearbeitungszeit von ???? Bescheid wo alles ungeklärte Geklärt sein soll. Lg Piwi
  • Hallo piwi,
    danke für die Info, jetzt weisst du wenigstens was genau Sache ist und bist auf der sicheren Seite.
    Gruß Hippy
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