hallo, hatte september 2016 schweren Autounfall-OGS komlpuziert gebrochen.Nun kann ich den Fuß endli

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Nun kann ich den Fuß endlich wieder voll belasten. Habe am 03.03.2017 einen Schwerbehindertenausweis beantragt (Unfalldatum ist vermerkt).Die Reha steht noch an.Jetzt zu meiner Frage: ich brauche keine Bescheinigung meines Gesundheitszustandes nach der Reha sondern bis zum Tag der Vollbelastung.Die Krankenkasse bewilligt keine Taxischeine ohne Schwerbehindertenausweis.Wenn ich in absehbarer Zeit wieder autofahren kann brauche ich kein Taxi mehr.

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  • danke
  • habe einen Schwerbehindertenausweis beantragt um u.a. die Transporte zu den Ärzten erstattet zu bekommen.
    Das Versorgungsamt wird nach eigener Aussage die anstehende Reha abwarten und im Anschluß den Antrag bearbeiten.
    Ich brauche jedoch eine "Bescheinigung" über meinen Gesundheitszustand vom Unfalltag bis zum Datum der Antragstellung und nicht den Gesundheitszustand nach hoffentlich erfolgreicher Reha.
    Ich gehe davon aus nach der Reha nicht mehr auf einen Fahrer angewiesen zu sein(die Fahrten werden seit geraumer Zeit privat organisiert da ich nicht die Finanzreserven habe um alle nötigen Fahrten mit einem Taxi zurückzulegen.
    War schon zwei mal in der Medizinischen Hochschule Hannover (ca.180km einfache Strecke),diverse male beim Orthopäden,zwei mal beim Neurologen(ca.40 km einfache Strecke sowie beim Lungenfacharzt(ca.40 km).
    Momentan bin ich bei Vollbelastung meines OSG, und der Reha-Antrag ist bereits gestellt.
    Ein Kfz kann ich bis zum heutigen Tag nicht fahren.
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  • Hallo,

    ich verstehe auch nicht,wie wir dir helfen sollen, du hast keine Frage formuliert.

    Der Vorgang scheint soweit ganz normal.
    Soweit ich das kenne, muss ein Leiden sowieso mind. 6 Monate oder auf Dauer ohne Aussicht auf Heilung sein, um irgendwo eingestuft zu werden. Und nicht jede Verletzung ist automatisch eine langfristige Einschränkung , "Behinderung".....
    Wenn mit der Reha deine vollständige Gesundung angestrebt wird......

    Die Fahrten, die du beschreibst, sind durchaus im normalen Rahmen.
    Warum du unbedingt nach Hannover musst, wäre eh abzuklären, KK zahlt nur die nächste erreichbare Behandlungsstätte.

    Wieso nutzt du nicht die Öffentlichen, daherkommst bei Bedarf Begleitservice auch im Bahneigenen Rollstuhl,wenn nötig.....

    OSG= oberes Sprunggelenk (weiß auch nicht jeder Leser)

    Wünsche dir alles Gute und schreib doch mal genau, was du für Rat möchtest?

  • Hallo zusammen! Mein Problem besteht darin das ich keine Bescheinigung nach Abschluss der REHA benötige sondern bis zu dem Tag an dem ich wieder ein KFZ führen kann.
    Im Antrag wurde der Unfalltag im September 2016 festgehalten - Gesundheitszustand des gebrochenen oberen Sprunggelenkes immer noch nicht vollbelastet von Beweglichkeit ganz zu schweigen (also länger als 6 Monate).
    Ich wurde am Unfalltag per Rettungshubschrauber in die Medizinischen Hochschule Hannover transportiert und die seitens der behandelten Ärzte gesetzten Termine der Wiedervorstellung wage ich nicht in Frage zu stellen (die Krankenkasse im Übrigen auch nicht "ich an Ihrer Stelle würde nach Hannover fahren"-Zitat des Abteilungsleiters--Leistung).
    Ich wurde insgesamt 6 mal in der Medizinischen Hochschule Hannover operiert , und bin dort hervorragend med.versorgt worden.Sollte die Reha am Ende aus mir wieder einen vollgeweglichen und durch die Welt springenden und hüpfenden Menschen machen ist das ja schön aber was ist mit meiner j e t z i g e n akuten "Behinderung" bis dahin?
    Die KK sagt ich bräuche einen Schwerbehinderten`G´ um einen sog.Taxischein zu erhalten.
    Irgend etwas scheint hier nicht zu stimmen: wenn du durch die REHA bist bekommst du einen Ausweis aus dem hervor geht das dir nichts fehlt.
    .....da war doch mal was____ Hauptmann von Köpenik??!! ---oder so
    😡
  • 😃 Und immer noch fehlt eine konkrete Frage, um es wie du auszudrücken 😡

    Ich glaube jeder Leser versteht dein Problem, aber welchen Rat du möchtest, wird nach wie vor nicht klar.

    Nehme an, du suchst Rat,wie du die benötigte Bescheinigung erhalten kannst. Richtig?

    Meine gesetzliche KK zahlt übrigens bei "G" überhaupt nix, aber wenn du sicher bist, dass allein das was nützt, soll es so sein. Hoffe du hast das schriftlich? Üblich ist entweder Pflegegrad ab 3 oder mind. aG als Merkzeichen.

    Da es nunmal das Versorgungsamt ist, dass einen Bescheid erstellt und ggf. Ausweis mit Merkzeichen erstellt, wirst du wohl sonst nirgends eine "Bescheinigung " erhalten können.
    Das die die Reha abwarten, ist wie schonmal erwähnt ganz NORMAL und wird wohl kaum zu ändern sein.

    Wenn du nach Reha wieder fit bist, sei dankbar und gut ist!
    IN der Reha gibt es, ebenso wie im KH , einen Sozialdienst, der u.U. auch einen SBA für dich beantragen kann.......
    Hast du denn den Sozialdienst in Hannover nicht genutzt?
    Nebenbei bemerkt wird ein gebrochenes OSG kaum für ein G ausreichen (Vermutung).

    AAABER, ich bin da keine Fachfrau. Mit ein bisschen Glück antwortet dir ein "schneller Rolli! 😃 oder ein Admin gibts an einen Experten weiter. Dafür ist es hilfreich konkret das Anliegen/Frage zu formulieren.

    Nicht der hat soviel Geduld und Muße zu raten,was du wohl bezweckst und dir mehrfach zu antworten.









  • 😳 Hallo zusammen!!
    Da ja schon Antworten eingegangen sind ; die Problematik ist ja wenn auch nach mehrmaligem Lesen erkannt worden , kann ich den Hinweis der fehlenden konkreten Fragestellung nicht nachvollziehen 😢 .
    Die "Antworten" geben jedoch keinen Hinweis auf eine "Lösung" des Sachverhaltes; aber vielleicht hab ich ja auch noch was am Kopf 😡. Muss wohl die gerade beendete Betreuung meiner Person wieder anschieben....
  • Hallo mistvieh,
    du brauchst also einen Träger der deine Fahrtkosten erstattet und die nötigen Genehmigungen dafür.
    Ich kann dir dabei nicht helfen deine Fragestellung gab den usern aber wirklich Rätsel auf. Wenn du in Betreung warst kannst du dort vielleicht noch mal nachfragen, ob sie dir helfen können, ohne das du gleich wieder die Betreung voll in Anspruch nehmen musst. Mit frdl Grüßen
  • Erneutes hallo an alle!
    Ich habe da wohl ein Fass aufgemacht!
    Meine Betreuerin war bis vor einer Woche meine Ehefrau-die ich dazu nicht fragen brauche!!
    Ist schon ok. - ich dachte ich könnte hier bei Euch eine Antwort auf meine "Frage " bekommen aber scheint wohl nicht der Fall zu sein.
    Anregungen und Gegenfragen sind keine Antworten (sorry ist aber so!)
    Hätte ja klappen können!
    Schade!! 😢
    Werde die "Frage" auf beantwortet setzen.
    Machtst gut.
  • D A N K E
  • Hallo,

    Zitat:


    Die "Antworten" geben jedoch keinen Hinweis auf eine "Lösung" des Sachverhaltes; aber vielleicht hab ich ja auch noch was am Kopf.


    Du solltest schon noch etwas abwarten, hier antworten nie wirklich viele, eher immer die selben.
    Ich kann dir leider nicht weiter helfen.

    Das Versorgungsamt ist DIE Behörde, die zuständig ist.

    Was mit noch auffällt an deinen Beiträgen ist:

    Du denkst das Versorgungsamt ist dein Problem.

    Ich denke eher, dass deine KK das Problem ist. Die informieren dich offensichtlich falsch, kennen die Situation, kennen aber auch die Hintertürchen und handeln nicht "kulant" sondern so, dass nicht sie sondern DU die Kosten trägst.

    Du schriebst, der Sachbearbeiter der Kk sagte auch" fahren sie nach Hannover", wohlwissend das die KK die Kosten nicht trägt. Jetzt kommst du und willst etwas bezahlt, gibst die Schuld dem Versorgungsamt. Es ist aber die KK!

    Und du bekommst auch nach der Reha keinen Ausweis mit Eintrag "gesundet", sondern dir wird dann gar nix erteilt. Und wenn du nach Reha wieder fit bist, ist das ja auch rechtens.........

    Wenn du über die Maßen finanziell belastet bist durch die vielen Fahrten, ist am ehesten das Sozialamt zuständig.Ich denke jedoch nach wie vor, dass es sich im üblichen Rahmen bewegt und keiner zahlen wird. Wenn dir die Klinik in Hannover bestätigt, dass du nirgendwo sonst behandelt werden kannst (was fraglich ist), versuche es per Antrag bei deiner KK. Ansonsten gilt das als "Wunschversorgung" und das wird nicht bezahlt, sonst führte das schnell ins Uferlose.

    Würde gerne mehr helfen,sehe da aber keine Möglichkeit. Warte mal, schaut auch nicht jeder User täglich rein.

    Hier noch ein Link,den ich auf die Schnelle gefunden habe, solltest du überhaupt gesetzlich versichert sein. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Fahrtkosten-Transportkosten-133.html
    Weiter alles Gute für dich! Und schreib ruhig weiter hier, nur bedenke, jede zusätzliche Information macht es verständlicher für potentielle Ratgeber,das ist ja in DEINEM Interesse.
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