Haftet das Sanitätshaus?

Optionen
Hallo,

habe einen Leihrollstuhl bekommen von meinem Sanitatshaus weil meiner kaputt war. Dieser war nicht auf meine Größe usw eingestellt. Jetzt ist es passiert das ich dadurch aus dem Rollstuhl gefallen bin als ich über meine Rampe die Wohnung verlassen wollte. 6 Wochen alles gut gegangen. Diesmal hatten sich aber die Fussrasten weil sie sehr tief sind im Beton verkeilt und bin dadurch aus dem Rollstuhl gefallen und habe mir das linke Bein gebrochen.
Kann ich das Sanitätshaus in Regress nehmen weil der Rollstuhl nicht eingestellt wurde?

Antworten

  • Hallo,

    NEIN - kannst du nicht.
    Jegliche Reklamation eines Rolli ist unmittelbar bei der Zurverfügungstellung an das Sani-Haus zu stellen.

    Da du sogar den Rolli bereits "6 Wochen" genutzt hast, trotz wissen um die Nutzungsnachteile, ist es eher ein "Eigenverschulden". Spätestens bei Auslieferung hättest du den Mangel ,ggf. schriftlich, angeben und dem Sani-Haus die Möglichkeit der Nachbesserung geben müssen.

    Vergleichbar mit einer Essensbestellung im Restaurant, du kannst ein versalzendes Essen nicht im Nachhinein reklamieren nachdem du es bereits gegessen hast.

    Gruß
    rollispeedy

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