habe Schrittmacher, Aortenklappenersatz, Vorhofflimmern, Lyp/Lymphödem 2-3. Lohnt sich ein Antrag?

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Gelten Schrittmacher, Aortenklappenersatz und Lip/Lymphödem als Behinderungsgrade?

Antworten

  • Hallo,

    sadadolituri hat geschrieben:
    Gelten Schrittmacher, Aortenklappenersatz und Lip/Lymphödem als Behinderungsgrade?

    EinHerzschrittmacher begründet einen Behinderungsgrad von 10, der Aortenklappenersatz einen Behinderungsgrad von 30 und das Lip-/Lymphödem abhängig von der Umfangsvermehrung und der Funktionseinschränkung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße einen Behinderungsgrad zwischen 0 und 80.
    Zur genauen Prüfung müsste ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.

    Gruß
    DerSchwbProfi
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  • jenner hat geschrieben:
    Hallo,
    die einzelnen Grade werden aber nicht vom Versorgungsamt addiert, es wird nach dem Gesamtbild des Gesundheitszustand beurteilt.

    VG jenner

    Sorry, dass hatte ich vergessen zu erwähnen.
    So wird z. B. für deinen Aortenklappenersatz zusammen mit dem Herzschrittmacher nur ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 festgestellt werden. Dieser kann je nachdem ob noch eine Funktionsminderung des Herzens besteht aber auch noch höher ausfallen.
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