Gibt es Unterschiede in den Pauschalen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung?

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Könnte es deshalb sein, dass wenn Spitäler den gleichen Betrag für eine Operation mit stationären Aufenthalt erhalten wie für eine ambulante Operation, dass dann die ambulante Variante bevorzugt wird um Geld zu sparen?

Antworten


  • hoi Knutschi

    Ambulant ist kostengünstiger, denn nach dem Eingriff wird der Patient entlassen. Die Tagespauschale entfällt (Kost und Logie?!?)

    LG
    Kohlrabi
  • Hallo knutschti

    Zuerst einmal herzlich Willkommen in unserem Forum/Community und schön, dass du uns gefunden hast.

    Ambulante Eingriffe erfolgen in einer so genannten Tagesklinik. Der Patient kann diese noch am Tag der Behandlung wieder verlassen.
    Als stationäre Aufenthalte gelten alle Behandlungen, bei der mindestens eine Übernachtung in einer Klinik notwendig ist, oder falls der Patient nach einem ambulanten Eingriff (z.B. nach einer Notfallbehandlung) in eine Klinik überwiesen wird.

    Unterschied in der Kostenübernahme
    Die Rückzahlung von Dienstleistungen im Spital hängt von der erhaltenen Behandlung und vom Spitaltyp (öffentlich/privat) ab:
    Ambulante Behandlungen - sie werden von der Grundversicherung übernommen.
    Stationäre Behandlungen - sie werden nur in einer durchschnittlichen Höhe von 30% von der Grundversicherung übernommen. Im Fall von Aufenthalten in einer öffentlichen Einrichtung zahlt der Staat die restlichen 70%. Bei Aufenthalten in einer Privatklinik ist es die Zusatzversicherung, welche die restlichen Kosten übernimmt.
    Gegensätzlich zur populären Vorstellung ist es sehr wohl möglich, sich in einer Privatklinik mit Kostenübernahme der Grundversicherung behandeln zu lassen, solange die Behandlung ambulant bleibt. Im Fall von stationärer Behandlung prüfen die Kliniken normalerweise, ob der Patient über eine angepasste Spitalversicherung verfügt.

    Ambulantes Potential
    Stationäre Eingriffe, die nicht zuletzt aufgrund des technischen Fortschritts auch ambulant durchgeführt werden können, werden als ambulantes Potential bezeichnet. Der Vorteil einer Forcierung, diese Fälle ambulant statt stationär zu behandeln, liegt auf der Hand.
    Das ambulante Setting ist bei vergleichbarer Leistung kostengünstiger und die ressourcen-intensivere und damit unverhältnismässige stationäre Erbringung widerspricht den festgehaltenen WZW-Kriterien im KVG. Auch aus Sicht des Patienten verringert die ambulante Erbringung die Belastung des Betroffenen. Zum Beispiel ist eine patientenorientierte Behandlung im ambulanten Bereich in der Regel besser möglich, Infektionsrisiken fallen geringer aus und das Stressniveau des Patienten kann gesenkt werden - dies vor allem in der Pädiatrie.
    Nicht zuletzt kann die günstigere ambulante Behandlung nicht nur die Patienten, sondern auch Prämien- und Steuerzahler entlasten.

    Viele ambulant durchführbare Eingriffe werden in der Schweiz überwiegend stationär erbracht.
    Eine sinnvolle Verlagerung in den ambulanten Bereich richtet sich nach medizinischen, organisatorischen und patientenbezogenen Kriterien.
    Siehe auch Link: https://www.medinside.ch/de/post/hplus-will-ambulante-leistungen-mit-pauschalen-abgelten-lassen

    Hoffe dir hiermit weitergeholfen zu haben und wünsche dir noch eine schöne Herbstzeit.

    Beste Grüsse
    Claudia


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