GdB von 50 ohne Merkzeichen wg. psychischer Erkrankung: welche konkreten Nachteilsausgleiche gibt's?

Hallo und guten Tag!
Ich bin schwer psychisch krank und leide unter "sozialen Anpassungsschwierigkeiten", dieser Fachbegriff bringt meine Situation sehr gut zum Ausdruck.
Diese Schwierigkeiten bestehen 1. darin, dass ich mich nur noch ganz schwer in eine "Gemeinschaft" einordnen kann = nicht mehr die Kraft habe, den Anforderungen und Ansprüchen zu genügen, die das Leben mit anderen "im selben Haus" nun einmal mit sich bringen. Und 2. darin, dass es mich noch einmal mehr überfordert, diese Situation zu ertragen.
Meine Lieben um mich herum tun sich auch schwer damit und leiden auf ihre Weise ja auch darunter. Und so haben wir nach langer Zeit und mit Beratung durch meinen Arzt entschieden, dass ich allein in einer eigenen Wohnung lebe.
Mein Arzt hat es für hilfreich gehalten, dass ich einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stelle, und mir ist auch ein GdB von 50 zuerkannt worden.
Nun habe ich von Anfang an zeitintensiv und unter verschiedensten Stichworten überall rumrecherchiert, wie das mit den Nachteilsausgleichen für psychisch Kranke aussieht. ICH habe nur "0 Ergebnisse" gefunden. [Für einen GdB von nur 50 ohne Merkzeichen sieht es nur ganz wenig besser aus,]
Wir werden zwar immer zu den Personen gezählt, die aufgrund der Schwere ihrer Krankheit (schwer-)behindert sein können; oder werden in der Definition von Behinderung erwähnt. Aber das war's dann auch schon.
Okay - wir bekommen im Fall des Falles mal eine Eintrittsermäßigung; und es mag eine Rolle spielen, wenn es darum geht, eine bestimmte Arbeit anzunehmen oder nicht.
Es geht, wie es heißt, um die "Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen und am Arbeitsleben". Dabei spielt die Mobilität eine große Rolle, entsprechend umfangreich sind bei den Nachteilsausgleichen die Kapitel "rund ums Auto" und über die Fahrpreisermäßigungen und andere Vergünstigen in der Personenbeförderung.
Aber die besondere Form der "eingeschränkten Mobilität" von psychisch Schwerbehinderten wird nirgendwo auch nur mit einem Wort erwähnt. Wir können ja - es gibt ganz sicher Ausnahmen - grad nicht Auto fahren. Uns ist also mit Hilfen zum Erwerb des Führerscheins oder beim Kauf oder bei der Umrüstung des Autos grad gar nicht geholfen.
Und Fahrpreisermäßigungen bekommt man ohne einen ganz hohen GdB und/oder Merkzeichen schon mal gar nicht. Und obendrein sind wir noch davon abhängig, wie gut oder schlecht das Liniennetz des ÖPNV ausgebaut ist.
Ich spüre doch am eigenen Leib, wie viel Geld mir "flöten geht", weil ich Supermarktangebote nicht nutzen kann, weil ich nicht hinkomme. Damit sich das Geld für den Bus, so denn einer hinfährt, rechnen würde, müsste ich so viel einkaufen, dass ich es ohne Auto wiederum nicht schleppen kann (doch, ich habe einen Trolley, aber der ist halt doch ein bissel kleiner als ein Kofferraum ...).
Meine Bitte ist nun, ob mir jemand sagen kann, welche Nachteilsausgleiche es überhaupt und ganz KONKRET gibt für
* einen GdB von 50 ohne Merkzeichen,
* eine psychische Schwerbehinderung (unabhängig vom GdB) und
* für mich mit einem GdB von 50 ohne Merkzeichen aufgrund "nur" einer psychischen Behinderung.
Mit herzlichem Dank und frohen Grüßen!

Antworten

  • Hallo MyName,

    es gibt eine sehr übersichtliche Seite zu deiner Frage wo alles sauber aufgelistet ist.

    http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/RechtlicheGrundlagen/BehinderungundAusweis/Nachteilsausgleiche/Nachteilsausgleiche_node.html

    Schau dir das doch mal an.Ich bin mir sicher das hilft dir mit deinen Fragen weiter.

    Freundliche Grüße

    Denis,MyHandicap


  • Hallo MyName,
    was erwartest du mit deinen 50GdB?
    Gruß Hippy
  • Hallo, Hippy,
    ich hab ein bissel gelacht - ja, eben, das ist es ja - das hab ich schon meinen Arzt gefragt, was er sich denn erwartet, was dabei rauskommt. Da ich ja zwischenzeitlich umgezogen bin, habe ich noch nicht die Zeit gefunden, ihm zu schreiben - werd' ich noch tun und ihn dann auch fragen, worin für ihn jetzt die Hilfe besteht, die er (!) erwartet hat.
    Ich selber wollte den Antrag gar nicht erst stellen, ich war sicher, dass dabei nichts rauskommt.

    Meine leider enttäuschte Grunderwartung war/ist, dass vor allem unsere (= ich bin mit diesem Problem keine Ausnahme, in einem anderen Forum z.B. hat eine noch junge Frau mit großer Bitterkeit deswegen geklagt) "besondere Form von eingeschränkter Mobilität" wenigstens wahrgenommen und dass darüber nachgedacht wird, wie man auch für uns Abhilfe schaffen könnte.

    Aber ich werde gleich in den Link von Denis_MyHandicap reinschauen!
    Das war meine Bitte ans Forum. Hab's wohl wieder nicht klar genug ausgedrückt. Ob irgendjemand eine Adresse kennt oder fündiger wird als ich. Damit ich ggf. eine Grundlage habe, auf die ich meine beiden Bitten stellen kann.

    In meiner 2. Frage: welche Nachteilausgleiche es für psychisch Schwerbehinderte "unabhängig (!!) vom GdB" gibt, habe ich gleichsam zusammengefasst, was ich im Text kritisiert habe und was ich wie eine Verhöhnung der schwerbehinderten Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung erfahre (ich weiß nämlich, WIE schwer und schwerst behindert jemand sein kann, die Frau, die ich kenne, hat nämlich auch keine Hilfen bekommen, nur dachten wir immer, sie hat keine gute Begleitung, die ihr hilft, die notwendigen Anträge zu stellen).

    Diese Gruppe von Schwerbehinderten, jetzt völlig weg von mir, taucht in der ganzen umfangreichen Informationsschrift, die mir zugeschickt worden ist, seitenweise Hilfs- und Unterstützungsangebote, nicht mehr auf. Auch für psychisch Kranke mit einem höheren (!) GdB wird ja nichts "angeboten".
    Und die Hilfen für einen GdB von 50 sind - hab ich ebenfalls gesagt - nicht viel zhlreicher. Wozu also dient ein GdB von 50 denn? Vielleicht ist die Frage so deutlicher formuliert. Was hat jemand mit GdB 50 einem mit GdB 40 "voraus"? außer dem Ausweis?
    Und was hat man davon, wenn man als schwerbehindert anerkannt wird, aber gar keine Art (!! nicht Grad) von Behinderung hat, die einer Unterstützung wert ist?
    Wenn Du mir das verklickern kannst ...

    Meine konkreten Bitten - es sind zwei, kein Geheimnis - werde ich meiner Ansprechpartnerin beim Versorgungsamt vorlegen, fragen kostet nichts, und mehr als ablehnen kann sie's nicht:
    1. statt Unterstützung für Führerschein und Auto Hilfe bei der Anschaffung eines Seniorendreirades, damit ich wenigstens bei gutem Wetter und in der näheren Umgebung beweglich bin; mit einem Zweirad bin ich nichtmehr sicher genug im Verkehr; ich hab ein gebrauchtes geschenkt bekommen, aber es geht nicht.
    2. entsprechend dem Grundsatz bei Studierenden mit Handicap, dass sie ganz individuelle Hilfen bekommen sollen, werde ich fragen, ob nicht auch bei Nichtstudierenden eine gewisse individuelle Flexibilität möglich sei und ich für den ÖPNV eine Fahrpreisermäßigung bekommen kann.

    Ich lebe von Hartz-4, und wenn ich in zwei Wochen viermal in die nächste Stadt fahren muss (Arztbesuche, Agentur f. Arbeit, Jobcenter) für jeweils 8,80 €: das macht ganz gut was aus, kann ich Dir sagen. Davon kann ich fast zwei Wochen leben.




  • MyName hat geschrieben:

    Meine konkreten Bitten - es sind zwei, kein Geheimnis - werde ich meiner Ansprechpartnerin beim Versorgungsamt vorlegen, fragen kostet nichts, und mehr als ablehnen kann sie's nicht:
    1. statt Unterstützung für Führerschein und Auto Hilfe bei der Anschaffung eines Seniorendreirades, damit ich wenigstens bei gutem Wetter und in der näheren Umgebung beweglich bin; mit einem Zweirad bin ich nichtmehr sicher genug im Verkehr; ich hab ein gebrauchtes geschenkt bekommen, aber es geht nicht.
    2. entsprechend dem Grundsatz bei Studierenden mit Handicap, dass sie ganz individuelle Hilfen bekommen sollen, werde ich fragen, ob nicht auch bei Nichtstudierenden eine gewisse individuelle Flexibilität möglich sei und ich für den ÖPNV eine Fahrpreisermäßigung bekommen kann.

    Ich lebe von Hartz-4, und wenn ich in zwei Wochen viermal in die nächste Stadt fahren muss (Arztbesuche, Agentur f. Arbeit, Jobcenter) für jeweils 8,80 €: das macht ganz gut was aus, kann ich Dir sagen. Davon kann ich fast zwei Wochen leben.





    Nun ja, meine Frage "was erwartest du" war schon nicht ohne Grund.
    Zur 1. Bitte betreffs Fahrzeughilfe bzw Führerscheinhilfe möchte ich folgendes sagen.
    Du bist kein Arbeitnehmer oder Auszubildender und hast somit keinen Anspruch auf KFZ-Hilfe, genau so wenig wie jeder andere ohne Schwerbehindertenausweis. Abgesehen dürfte es evtl. Probleme geben mit dem Gutachten zur Erlangung der Fahrerlaubnis bei deiner Schwerbehinderung.
    Zur 2.Bitte steht diese im Widerspruch zu deiner psychischen Erkrankung. In Bus und Bahn bist du von vielen Menschen umringt, genau damit hast du nach deiner Aussage Probleme die in den GdB 50 mündet.
    Sehr viele Hartz IV ler müssen mit ihrem Geld auch die Kosten für Bus und Bahn tragen, warum solltest du besser gestellt werden ohne entsprechenden Merkbuchstaben?
    Liest sich alles sehr hart, ist aber die Realität.
    Ich habe GdB 100 aG, G und B sowie Pflegegrad 2, alles daß ich mir einen E-Rolli erkämpft habe um auch mal ans Tageslicht zu kommen.
    Gruß Hippy
  • Hallo "MyName"

    Zum einem muss ich dem User "Hippy" Recht geben, wenn er nachfragt, was erwartest du denn für "weitere Nachteilsausgleiche"?
    Du bist als "schwerbehinderter Mensch" anerkannt worden und hast somit von der Gemeinschaft grundsätzliche Nachteilsausgleiche
    1. wie "ermäßigten Eintritt bei vielen öffentlichen Veranstaltungen und Einrichtungen (öffentliche Schwimmbäder, Museen, Theater und bei vielen privaten Einrichtungen wie Kinos, Theater, Flohmärkten usw.)
    2. höhere Steuerfreibeträge als ein nichtbehinderter Mensch (GdB weniger als 50) hat
    3. Regionale Ermäßigungen auch im ÖPNV
    4. Bessere Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsamt in der Zusammenarbeit mit dem IFD, in begründeten Fällen kann auch über das SGB II die Freifahrtenregelung im ÖPNV gegeben werden.
    Siehe dazu: https://www.oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung/berechtigungsabfrage-fuer-die-wertmarke

    Ich denke, es kommt nicht darauf an, wie viel GdB und eventuell + Merkzeichen jemand hat, es ist grundlegend eine Bürde für jeden Menschen, der eine Behinderung oder Schwerbehinderung als solches hat! (Behinderung weniger als GdB 50 ; Schwerbehinderung ab GdB 50)
    Dabei ist es unerheblich in welcher Art und/oder Form die Behinderung besteht. Eine Behinderung ist immer ein Individueller Einschnitt im Leben.
    Und eine Behinderung ist immer ein individuelles und schlimmes Ereignis, womit jeder für sich klar kommen muss und auch für alle beteiligten Personen. Aber man sollte nie außer acht lassen, es gibt viele gesundheitlicher Einschränkungen, die keine gesellschaftliche Beachtung findet und die keine GdB Bewertung vorsieht!

    Zu deinem Wunsch der Inanspruchnahme der KFZ-Hilfe,
    In begründeten Fällen kann die KFZ-Hilfe von jedem Kostenträger nach dem SGB gewährt werden (Außer Pflegeversicherung SGB XI) - unabhängig einer Schwerbehinderung. Ist aber jedoch, wie bei allen Entscheidungen, eine "Einzelfallentscheidung" des Sachbearbeiters bzw. des Kostenträgers.

    In deinem Fall wird es wohl aber keine Befürwortung geben, da nach den Straßenverkehrsregeln es auf eine gegenseitige Rücksichtnahme und ein Miteinander im Straßenverkehr ankommt (sinngemäß). Nach deinen eigenen Worten bist du aber dazu zur Zeit nicht in der Lage.
    Zitat aus deinem Threadanfang:
    "....Diese Schwierigkeiten bestehen 1. darin, dass ich mich nur noch ganz schwer in eine "Gemeinschaft" einordnen kann = nicht mehr die Kraft habe, den Anforderungen und Ansprüchen zu genügen, die das Leben mit anderen "im selben Haus" nun einmal mit sich bringen. Und 2. darin, dass es mich noch einmal mehr überfordert, diese Situation zu ertragen.
    Meine Lieben um mich herum tun sich auch schwer damit und leiden auf ihre Weise ja auch darunter. Und so haben wir nach langer Zeit und mit Beratung durch meinen Arzt entschieden, dass ich allein in einer eigenen Wohnung lebe. ...."


    Gruß
    rollispeedy 🥺
  • KFZ-Hilfe stehen auch Schwerbehinderten Menschen zu, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können.
    Wenn keine Öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Zum Beispiel wegen einer ausgeprägten Angststörung oder komplexen Ptbs bei schwer psychisch Erkrankten Menschen.

    Hier ein Urteil vom 14.04.2016 des LSG Baden-Württemberg, Az.: L 7 SO 1119/10, in dem es folgendermaßen heißt:

    Kraftfahrzeughilfe auch für nicht-erwerbstätige Menschen mit Behinderung

    “Für die Bewilligung von Kraftfahrzeughilfe ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein Mensch mit Behinderung eine Ausbildung macht bzw. studiert oder am Arbeitsleben teilhat. Ein Bedarf besteht auch dann, wenn mit einem Kraftfahrzeug die Begegnung mit anderen Menschen im Sinne einer angemessenen Lebensführung gefördert wird.
    Was angemessen ist, hängt von dessen konkreter individueller Lebenssituation ab, wobei seine Bedürfnisse und Wünsche, aber auch Art und Ausmaß der Behinderung einzubeziehen sind.
    Für die Bewilligung von Kraftfahrzeughilfe ist es nicht entscheidend, wie oft das betreffende Fahrzeug konkret genutzt wird bzw. werden soll.
    Voraussetzung ist, das Öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können.

    Hier auch ein Auszug aus dem § 40 SGB VII Kraftfahrzeughilfe
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 27.6.2017 I 2070

    (1) Kraftfahrzeughilfe wird erbracht, wenn die Versicherten infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, um die Teilhabe am Arbeitsleben ODER am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

    (2) Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis
    .
    (3) Für die Kraftfahrzeughilfe gilt die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation vom 28. September 1987 (BGBl. I S. 2251), geändert durch Verordnung vom 30. September 1991 (BGBl. I S. 1950), in der jeweils geltenden Fassung. Diese Verordnung ist bei der Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft entsprechend anzuwenden.

    Übrigens:
    Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt klar, dass die Teilhabe behinderter Menschen ein Menschenrecht ist.
  • Toll eremidbrd,
    so führt man die Leute vor! 🥺
    Warum verlinkst du nicht das komplette Urteil und schreibst dazu daß nichts entschieden ist und neu verhandelt werden muß.
    Daß hier ein ganz anderes Krankheitsbild zum tragen kommt verschweigst du auch!
    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21230
    unfreundlicher Gruß Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Toll eremidbrd,
    so führt man die Leute vor! 🥺
    Warum verlinkst du nicht das komplette Urteil und schreibst dazu daß nichts entschieden ist und neu verhandelt werden muß.
    Daß hier ein ganz anderes Krankheitsbild zum tragen kommt verschweigst du auch!
    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21230
    unfreundlicher Gruß Hippy


    Lieber Hippy,

    es liegt mir fern, irgendjemanden vorführen zu wollen!

    Aufgrund dieser von mir genannten Ausführungen, habe ich KFZ-Hilfe bewilligt bekommen.

    Was ich damit verdeutlichen möchte, ist die Tatsache, dass es meines Erachtens nach äußerst wichtig ist, bei der Antragstellung, eine oder mehrere gute Begründungen anzuführen (falls man nicht gehbehindert und nicht mehr im Arbeitsleben steht).

    In meinem Fall und in der Fragestellung, ging es nämlich um den Kernsatz "Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" und dieses , sowie andere Urteile, beschäftigen sich nun einmal damit.

    Je mehr Urteile, Begründungen, warum man keine Öffentliche Verkehrsmittel benutzen kann und das berufen auf die UN-Behindertenrechtkonvention, Diskriminierung, man dem Kostenträger um die Ohren knallt, umso besser ist es.

    Es sei denn, man möchte jahrelang klagen und untätig im stillen Kämmerlein sitzen.

    Und nach meiner recht langjährigen Erfahrung , mit meinem Kostenträger, kann ich sagen, dass die von mir dargestellte Vorgehensweise, ziemlich gut und ohne Probleme funktioniert hat.

    Nicht nur im Bereich der KFZ-Hilfe.







  • Bei Schwerbehinderten geht es im Kernsatz immer um "Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft"
    Das muß nicht extra betont werden es steht im Schwerbehindertengesetz.
    All das ändert nichts an der Tatsache daß du hier versuchst mit einem Urteil, bei dem es erst einmal nur um die Zulässigkeit der Berufung geht ,welche teilweise statt gegeben wurde und zur Entscheidung an das Gericht zurück gegeben wurde!
    Auch handelt es sich um ein völlig anderes Krankheitsbild.
    Naja wer von UN-Behindertenrechtskonvention anfängt... ich spare mir das.
    Gruß Hippy
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