Gdb meiner Meinung nach zu wenig

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Hallo allerseits,

Das Versorgungsamt hat bei mir ein Gdb von 40 ermittelt. Aufgrund meiner vielen Erkrankung kommt mir der Gdb- Wert zu bescheiden vor.

Ich habe folgende Krankheiten/ Beschwerden:
Hüfte-TEP beidseitig
Knie-TEP rechts
Muskelschwäche Oberschenkel rechts
Fußlähmung durch Nervenschäden rechts
Starke und tiefe Vernarbungen an beiden Hüften

Ich kann ohne eine Gehstütze nicht gehen, da ich mein rechtes Bein wegen der Fußlähmung und der Muskelschwäche nicht fortbewegen kann.

Das Versorgungsamt hat geschrieben dass ich nicht gehbehindert bin, seitdem frage ich mich was die unter Gehbehinderung verstehen.

Meine Frage, sind die Punkte gerechtfertigt oder sehe nur ich das anders. Ich möchte jetzt keine Formeln bekommen wie der Gdb-Wert ermittelt wird, sondern eine ungefähre Abschätzung ob ich richtig oder falsch liege.

Vielen Dank für Antworten

Antworten

  • Hallo,

    vorweg mal zwei GdB-Werte aus der GdS-Tabelle herausgesucht!
    ( https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html )
    Auf deine Ausführungen heißt das:
    GdB zur Hüfte: bei beidseitiger Endoprothse beträgt der GdB mindestens 10 v.H. (nicht mehr 20 v.H.)
    GdB zu den Knien: bei beidseitiger Endoprothse beträgt der GdB mindestens 20 v.H. (nicht mehr 30 v.H.)

    Hieraus die Gesamtbewertung, ohne Ausführungen der Behinderungen: max GdB 30

    Deine restlichen aufgeführten gesundheitlichen Einschränkungen kann man so nicht nachvollziehen, da es hier nicht ausreichend beschrieben wurde!

    Der GdB/GdS oder auch der MdE werden nach der Beschreibung gesundheitlichen Beeinträchtigung ermittelt.
    Wer "nur" die Diagnosen als Bewertungsgrundlage zum Ermitteln des GdB an das Amt weitergibt, kann ggf. nur mit den geringsten zu ermittelnden GdBs rechnen.

    Zu jeden GdB/GdS/MdE Antrag ist es daher wichtig, auch eine persönliche Schilderung der Auswirkung einer Behinderung beizufügen ohne dabei ein Roman zu schreiben.
    Grundsätzlich wird der GdB (GdS u. MdE) nach "Behinderung" ermittelt und nicht nach der Diagnose.
    Die Diagnose dient rein zur Orientierung zur GdB Ermittlung aus jahrelangen Erfahrungen aus der ehemaligen Bewertungsrichtlinie des Tabelle vor 2009.

    Wenn du also zu deinen "gesundheitlichen Einzelbeschwerden" deine Behinderungen im Alltag schreibst bzw die gesundheitliche Gesamtauswirkung aller Beeinträchtigung, zusammen fasst, kann ein wesentlich höherer GdB entstehen.
    Mustafashark hat geschrieben:
    "....
    Ich kann ohne eine Gehstütze nicht gehen, da ich mein rechtes Bein wegen der Fußlähmung und der Muskelschwäche nicht fortbewegen kann.

    Das Versorgungsamt hat geschrieben dass ich nicht gehbehindert bin, seitdem frage ich mich was die unter Gehbehinderung verstehen.
    ....."


    Zusammengefasst gesagt, es zählt nicht in erster Linie die Diagnose sondern die Behinderung. So ein Text wie der oben ... gehört ebenso in einen Antrag.

    Daher sind deine Angaben, um eine Aussage zu treffen, unzureichend und würde Kaffeesatzleserei bedeuten.

    Gruß
    rollispeedy



  • Da war ich in einer ähnlichen Lage. Aber seit 2017 hat das neue Teilhabegesetz doch spürbare Verbesserungen gebracht. Die betreffen insbesondere auch neurologische und neuro-muskuläre Einschränkungen bzw. Behinderungen. Auf der Homepage von betanet [url=]http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Bundesteilhabegesetz-1420.html
    gibt es dazu viele Informationen.
    Aber es stimmt: Du solltest bei einem Widerspruch ausführlich dein gesundheitlichen Gegenheiten und Einschränkungen darlegen.

    Viel Erfolg
  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Ja, ich habe meine Erkrankungen und die damit verbundenen Einschränkungen im Alltag schriftlich und ausführlich erläutert als ich den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe.

    Wie gesagt ich bekam 40 Punkte und dieser Wert scheint mir bei meinen Einschräkungen zu gering, daher wollte ich mir eine zweite Meinung einholen, da dies alles Neuland für mich ist und ich niemand kenne der sich mit der Materie ein wenig auskennt.

    Ich habe einen Wiederspruch gegen den Bescheid eingelegt.
    Was ist wenn der Wiederspruch abgelehnt wird, hat man dann keine Chance mehr einen besseren Wert zu bekommen.

    Liebe Grüße
    Mustafashark


  • Widerspruch hatte ich auch eingelegt. Ist natürlich abgelehnt worden. Aber das scheint in vielen Fällen so zu laufen. Bleibt ja alles unter einem Dach und in der gleichen Behörde. Da bleibt dann noch der Weg zum Sozialgericht. Empfehlenswert ist da die Beratung oder Vertretung durch einen der einschlägigen Verbände bzw. einen Rechtsanwalt. Ich habe einen Anwalt beauftragt. Das war im Frühjahr 2017. Im Sommer 2017 hat das Gericht einen Gutachter eingeschaltet. Untersuchung, Tests usw. Ende Oktober ging das Gutachten an die Beteiligten. Die Empfehlung ist für mich sehr positiv. Der Anwalt dazu: Wieder abwarten. Versorgungsamt kann das Gutachten anerkennen, Gegengutachten verlangen - oder das Gericht entscheidet. Dabei geht es nicht einmal um den GdB, sondern lediglich um das Merkmal 'aG'. Aber so ist das wohl oft. Auch zeigt die Statistik, dass es zwischen den Bundesländern große Unterschiede gibt.
    Alles Gute
  • naja ist heut zu tage damit nicht mehr so einfach
  • Hallo,

    Ist es nicht so dass man für eine Hüftprothese mind. 10 GdB bekommt, und für beidseitige mind. 20.

    Für eine Knieprothese bekommt man 20 macht zusammengerechnet insgesamt mind. 40 GdB wenn man keine Einschränkungen hat.

    Da ich mehrere und unter anderem schwerwiegende Einschränkungen habe braucht man kein Mathegenie zu sein um zu wissen dass der GdB niedrig ist.
  • Toonde hat geschrieben:
    naja ist heut zu tage damit nicht mehr so einfach


    Es ist nix einfach.
    Ich will nix geschenkt bekommen, ich mache nur von meinem Recht Gebrauch.
  • MyHandicap User
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    Mustafashark hat geschrieben:
    Für eine Knieprothese bekommt man 20 macht zusammengerechnet insgesamt mind. 40 GdB wenn man keine Einschränkungen hat.



    Ich habe auch nur GdB 30 und habe mich daher nochmal belesen. (unter dem Link von rollispeedy). Demnach darf der GdB Wert bei mehreren Erkrankungen nicht einfach addiert werden.

    Zitat:
    "3.
    Gesamt-GdS
    a)
    Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander"
  • MyHandicap User
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    Chrissy07 hat geschrieben:
    Mustafashark hat geschrieben:
    Für eine Knieprothese bekommt man 20 macht zusammengerechnet insgesamt mind. 40 GdB wenn man keine Einschränkungen hat.



    Ich habe auch nur GdB 30 und habe mich daher nochmal belesen. (unter dem Link von rollispeedy). Demnach darf der GdB Wert bei mehreren Erkrankungen nicht einfach addiert werden.



    Zitat:
    "3.
    Gesamt-GdS
    a)
    Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander"



    Ich habe nicht erwähnt dass ich 30 GdB bekommen habe, das war Speedrolly mit seinen Formeln und Thesen.

    Ich habe 40 Punkte bekommen, 20 für beidseitige Hüftprothesen und 20 für eine Knieprothese und nein ich habe keine Formel benutzt oder irgendwelche Thesen erfunden, das steht schwarz auf weiß in meinem Bescheid vom Versorgungsamt.

    Die waren auch so nett und haben mir eine Liste mit den, für die Krankheiten vergebenen Punkte, dem Bescheid beigelegt.

    Außerdem bekommt man mindestens, die Betonung liegt auf mindestens
    40 Punkte bei zwei HüftTep und eine KnieTep, das heißt man bekommt nicht weniger außer man hat andere Krankheiten dann bekommt man einen höheren Wert!

    Die Sache ist, ich habe mehrere Erkrankungen und die wurden nicht berücksichtigt. Trotzdem werde ich es alleine schaffen und mich von niemanden abwimmeln lassen, auch nicht mit falschen Thesen.
    Manche stellen Behauptungen als würden Sie höchst persönlich beim Versorgungsamt arbeiten. So ist das leider nicht.

    Gruß
    Mustafa
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