GdB 30 möglich bei einseitiger Schwerhörigkeit, leichtgradiger schlafbez. Atemstörung und Hyponoen s

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Ich hätte gerne eine Einschätzung:
Ich bin einseitig mittelgradig schwerhörig und habe eine leichtgradige schlafbezogene Atemstörung mit Hypopnoen, die mich faktisch aber die ganze Nacht durch ständig aufwachen und lange nicht wieder einschlafen lassen (sodass das "leicht" letztlich bei weiten nicht mein Empfinden widerspiegelt). Das beides raubt mir am Tag gefühlt fast jegliche Energie. Hinzu kommt eine leichte Depression.
Ich habe nun einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, in der Hoffnung auf einen GdB 30, um im Beruf die Möglichkeit auf ein Teilhabegespräch zu haben (ich bin Lehrerin).
Wie ist die Hoffnung auf einen GdB 30 einzuschätzen?

Antworten

  • Hallo,
    wie steht denn dein Arzt dazu? Letztlich wird er befragt werden.
    Hippy
  • Die Ärzte - es ist nicht nur einer - haben ja auch nur getrennte Bereiche. Der HNO-Arzt kümmert sich um das Ohr (für das es aber nur einen GdB 20 gibt, weil einseitig), der Schlafmediziner um die Atem- und Schlafprobleme und die Psychologin um das Psychische. Es ist mein erster Antrag. Ich werde abwarten müssen, wüsste aber gerne, ob jemand schon gewisse Erfahrungen gemacht hat.
  • Da jeder Fall ein Einzelfall ist kann das niemand einschätzen.
    Stell einen Antrag, das Amt holt sich die Diagnosen von den Ärzten und entscheidet dann.
    Kostet nichts aber dauert etwas.
    Gruß Hippy
  • Bei mir hat sich blöderweise 2 Wochen nach Absenden des Antrags erst auch ärztlich nachgewiesen herausgestellt, dass ich so schlecht schlafe, sprich ich war erst jetzt in einem Schlaflabor, da es vorher immer hieß, man kann sowieso nichts machen. Deswegen weiß ich nicht, ob es sinnvoll ist, hier abzuwarten und ggf. Widerspruch mit Anreicherung durch das Schlaflabor-Gutachten einzureichen oder in Erfahrung zu bringen, ob ich das noch nachreichen soll und kann.

  • Macht nichts, wenn du kannst reiche es sofort nach oder eben bei Ablehnung mit Widerspruch.
    Gruß Hippy
  • Ich habe noch eine Frage:
    Ich habe heute beim Amt angerufen und darf das Gutachten nachreichen. Bisher habe ich noch kein Aktenzeichen, ich liege "wohl noch weiter unten im Stapel".
    Da das Gutachten erst in den nächsten Tagen hier eintrifft und ich für mehrere Tage verreist bin: Geht die Bearbeitung eines Antrags quasi mit Erteilung eines Aktenzeichens los oder gibt es erst ein Aktenzeichen und eine Information über ein Aktenzeichen und dann wird irgendwann damit begonnen, sprich kann ich mir noch die paar Tage Zeit lassen und mich nach meiner Rückkehr darum kümmern? Ich habe leider überhaupt keine Ahnung, wie das läuft, und bin etwas unsicher.
  • Genau weiss ich das auch nicht. Spätestens mit Beginn der Bearbeitung wird ein Aktenzeichen vergeben.
    Ich gehe davon aus daß dein Antrag noch nicht in Bearbeitung ist sonst hätte man dir das Aktenzeichen genannt.
    Ob nun ein Vermerk gemacht wurde daß noch ein Gutachten eingeht von dir Zweifel ich mal an.
    Reich das Gutachten bald möglichst nach sonst läufst du Gefahr daß evtl. schon ein Bescheid kommt ohne daß das Gutachten in den Bescheid eingeflossen ist.
    Ich weiss nicht wie lange dein Antrag schon weg ist aber mit 3 Monaten bis zum Bescheid ist zu rechnen.
    Gruß Hippy
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