GdB 100, aG und B

Kann mein Mann sich mit diesem Schwerbehindertenausweis von der Kfz-Steuer befreien lassen und darf ich dann das Auto (GdB 50 und G) auch alleine fahren?

Antworten

  • Hallo Maulwurf,
    dein Mann kann sich von der Kfz-Steuer befreien lassen, fahren darfst du nur wenn du ihn (deinen Mann) fährst bzw nachweislich für deinen Mann notwendige Fahrten unternimmst. Ansonsten ist es Steuerhinterziehung.

    Steuerbefreiung
    für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H, Merkzeichen Bl oder Merkzeichen aG.
    Zusätzlich können diese schwerbehinderten Menschen auch die unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in Anspruch nehmen. Näheres unter Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel.

    Steuerermäßigung um 50 %
    für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, Merkzeichen Gl oder ohne Merkzeichen, aber mit orangefarbener Fläche beim Schwerbehindertenausweis. Näheres unter Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel.
    Alternativ können diese schwerbehinderten Menschen die unentgeltliche Beförderung in Öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen.

    Das Kraftfahrzeug muss auf den Menschen mit Behinderung zugelassen sein, d.h.: Er ist der Halter.

    Nicht erforderlich ist, dass der Fahrzeughalter mit Behinderung einen Führerschein besitzt. Daher ist die Steuerbegünstigung z.B. auch bei Kindern mit Behinderungen, auf die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, möglich. Allerdings darf das Fahrzeug nur für den Transport oder die Haushaltsführung des Erwachsenen bzw. Kindes mit Behinderung benutzt werden.

    Gruß
    Rudi
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