Frist in welcher die Komune einen Antrag auf Aenderung eines Merkzeichens bearbeitet haben muss

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In welcher Frist muss eine Entscheidung seitens einer Kommune in Bezug auf ein Merkzeichen getroffen werden?

Antworten

  • Hallo,
    erstens bearbeitet nicht die Kommune die Anträge sondern das Versorgungsamt,
    zweitens gibt es keine Fristen für Antragstellungen, die Regel sind 8-12 Wochen.
    http://schwerbehindertenausweis.biz/antrag-schwerbehindertenausweis/
    Gruß Hippy
  • Hallo Hippy,

    Anträge zur Feststellung eines Merkzeichens werden u.a. bei der Kommune, bei uns in NRW die zuständige Kreisverwaltung, hier Landrat des Kreises Heinsberg, gestellt.

    Zudem geht es in meiner Frage nicht um Fristen für Antragsstellungen sondern um Fristen in welcher Zeit ein Antrag seitens der Kommune bearbeitet werden muss. Aus der Antwort kann dann abgeleitet werden welche Maßnahmen eingeleitet werden können wenn die Kommune den Antrag nicht bearbeitet.
  • stefanish hat geschrieben:
    Hallo Hippy,

    Anträge zur Feststellung eines Merkzeichens werden u.a. bei der Kommune, bei uns in NRW die zuständige Kreisverwaltung, hier Landrat des Kreises Heinsberg, gestellt.

    Zudem geht es in meiner Frage nicht um Fristen für Antragsstellungen sondern um Fristen in welcher Zeit ein Antrag seitens der Kommune bearbeitet werden muss. Aus der Antwort kann dann abgeleitet werden welche Maßnahmen eingeleitet werden können wenn die Kommune den Antrag nicht bearbeitet.


    Hallooo, wir leben unter anderem in Deutschland!!! 🥺 Hier in Deutschland ist alles, naja fast alles geregelt 😳

    Bei einem "Erstantrag" ist eine reguläre Bearbeitungszeit von sechs Monaten gesetzlich vorgeschrieben (Verwaltungsvorschriften zum SGB X). Jedoch können aufgrund von diversen Umständen die Bearbeitungszeiten "ruhen bzw. ausgesetzt werden", weil erforderliche Unterlagen eingefordert oder Untersuchungen angeordnet werden müssen.
    Ein Antrag ruht, worauf die Verwaltung keinen Einfluss auf die Umsetzungszeit hat, wie zum Beispiel das eine externe Stelle (Arzt, Klink, Versicherungen oder eine andere Behörde) die Befundberichte an das Amt senden muss.

    Bei einem Antrag z.B. für Erwerbstätige muss ein Antrag innerhalb von drei Wochen entschieden werden (erforderlich wegen Kündigungsschutz, Rentenrecht und anderer gleichartig tangierenden Gesetzen).
    Wird eine Gesundheitsüberprüfung angeordnet, muss eine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung des Gutachtens erfolgen. Hier ruht ebenso das Antragsverfahren. Wird nach Aktenlage entschieden geht es schneller, muss der Klient jedoch zur Untersuchung einbestellt werden, Termin vereinbaren und und und.. , dauert es länger.

    Das dumme daran ist, wird ein Befundbericht beim Facharzt oder dergleichen angefordert, ruht das Antragsverfahren ebenso.
    Ob man nun ein neuen Schwerbehindertenausweis beantragt oder zusätzliche Merkzeichen zum Ausweis ist dabei unerheblich (Antrag ist Antrag). Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen besteht die Möglichkeit in den Anträgen explizit das Begehren des Antrages anzukreuzen.

    Zusätzlich sollte man seine Ärzte, die man im Antrag nennt , im Vorfeld ggf. bereits in Kenntnis setzen oder aktuelle Arzt- und Befundberichte, sofern vorhanden und nicht älter als ein Jahr, beim Antrag beifügen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auf einem blanko Blatt zusätzlich seine gesundheitlichen Einschränkungen und alltäglichen Behinderungen darzustellen - da die vorgegebenen Felder im Antrag eventuell zu klein sind. (Keine Romane schreiben! Nur Bezug auf die Punkte im Antrag Stellung nehmen)

    Gruß
    rollispeedy
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