Frage zum einkommen bei der Kfz-Hilfe

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Guten Tag,
ich möchte Kfz-Hilfe beantragen und hätte gern gewusst ob meine Einkünfte aus einem nebenberufl. Kleingewerbe mit einberechnet werden oder ob rein meine Einkünfte aus meinem Angestelltenverhältnis gerechnet werden.
Danke für die Auskunft
H.Schöfer

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  • MyHandicap User
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    Hallo,

    es geht um "Einkünfte" und es werden dabei keine Unterschiede in der Bezeichnung der Einkünfte gemacht.
    Also ja, es zählen alle Einkünfte.

    Gruß
    rollispeedy
  • MyHandicap User
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    Guten Tag,
    danke für deine Antwort. Mich hat der Begriff des "Nettoarbeitsentgeltes" irritiert. daher meine Frage.

    Gruss
    Hans
  • MyHandicap User
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    HansSch hat geschrieben:
    Guten Tag,
    danke für deine Antwort. Mich hat der Begriff des "Nettoarbeitsentgeltes" irritiert. daher meine Frage.

    Gruss
    Hans


    Hmmm... ????....

    Auf welchem Formular wird denn explizit nach dem "Nettoeinkommen" gefragt???
    Könntest du mir die Formular-Nummer hier mal schreiben???

    Als Selbstständiger hast du in deinen Büchern Bruttoeinkommen und einmal Nettoeinkommen.
    Das Nettoeinkommen ist aus der Selbstständigkeit dein reguläres privates Einkommen (Persönlicher Gewinn aus der Firma), da vom Bruttoeinkommen der Selbstständigkeit logischer Weise noch keine betrieblichen Ausgaben umgelegt wurden.
    Negative Einkünfte aus der Nebenselbstständigkeit sind hierbei aber nicht gefragt!
    Dennoch eine seltsame Frage, was ein Nettoeinkommens von einem selbstständigen Unternehmers denn ist und was das mit einer Beantragung der persönlichen Kfz-Hilfe in diesem Sinne zu tun hat.

    Gruß
    rollispeedy
  • MyHandicap User
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    Auf dem Erläuterungsblatt zum Formular G0143 heisst es
    Zitat:
    " Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges ist von ihrem Einkommen (Nettoarbeitsentgelt,Nettoarbeitseinkommen und vergleichbare Entgeltersatzleistungen) im Monat vor der Antragstellung anhängig........
  • MyHandicap User
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    Okay..
    hab ich nun doch wahrgenommen... was für ein Automatismus meinerseits.. mein Fehler 🥺 ...tschuldigung!!!
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0140.pdf?__blob=publicationFile&v=17

    Es heißt auch weiterhin:
    "Nettoarbeitsentgelt
    : Es ist die Höhe des im jeweiligen Zeitraum erzielten Nettoarbeitsentgelts (Bruttoarbeitsentgelt
    ohne Lohnsteuer und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung),
    einschließlich Sachbezüge, jedoch ohne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (zum Beispiel Weihnachtsgeld und
    Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen) und ohne Arbeitnehmer-Sparzulage anzugeben. Beträge
    aus beitragsfreier Entgeltumwandlung zählen nicht zum Nettoarbeitsentgelt. Bei freiwilligen Mitgliedern der
    gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten
    Arbeitnehmer ist bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgeltes auch der Arbeitnehmeranteil zur
    Krankenversicherung und Pflegeversicherung abzuziehen.."

    Als Selbstständiger sind die Unterlagen lt. deiner Finanzbuchhaltung aussagekräftig bzw. deines Steuerbüros.
    Da du, so denke ich mal, monatliche Finanzamtsabrechnung (monatliche USt-Erklärung) machst, ist der Bereich im Formular mit Belegen der letzten 3 Monaten nachzuweisen, da es heißt:
    "..letzter Einkommensteuerbescheid (Angaben, die nicht die Höhe des Arbeitseinkommens betreffen, können von Ihnen unkenntlich gemacht werden) oder Bestätigung Ihres Steuerberaters über die Höhe des Arbeitseinkommens - Kopie ausreichend..."

    also, ich finde die Erklärungen sehr eindeutig 🥺

    aber dafür ist ja der Dialog wichtig, um Missverständnisse auszubügeln 😺

    Gruß
    rollispeedy
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