Erteilung der Vorsorgevollmacht bei den Endstadien der Demenz?

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Mein Großvater befindet sich in den Endstadien der Demenz, nach der AOK hat er außerdem eine Pflegestufe 5. Die Pflege meines Großvaters findet seit mehreren Jahren privat und mit Pflegedienst in der Wohnung meiner Mutter statt. Die Vorsorgevollmacht soll an die Tochter (Meine Mutter) ausgestellt werden, da aber mein Großvater nicht in der Lage dazu ist, dies schriftlich oder mündlich zu bestätigen, haben wir uns gefragt wie unsere Vorgehensweise in diesem Fall sein sollte? Müssen wir uns hierbei an ein Amtsgericht wenden?

Antworten

  • Hallo "Lilaschal"

    Hier ist das Betreuungsgericht (früher "Vormundschaftsgericht") der richtige Ansprechpartner!!!

    Gruss
    rollispeedy
  • Lilaschal hat geschrieben:
    Mein Großvater befindet sich in den Endstadien der Demenz, nach der AOK hat er außerdem eine Pflegestufe 5. Die Pflege meines Großvaters findet seit mehreren Jahren privat und mit Pflegedienst in der Wohnung meiner Mutter statt. Die Vorsorgevollmacht soll an die Tochter (Meine Mutter) ausgestellt werden, da aber mein Großvater nicht in der Lage dazu ist, dies schriftlich oder mündlich zu bestätigen, haben wir uns gefragt wie unsere Vorgehensweise in diesem Fall sein sollte? Müssen wir uns hierbei an ein Amtsgericht wenden?


    rollispeedi hat Recht. Eine kleine Ergänzung:
    Man sollte eine Vollmacht frühzeitig und in eindeutig gesunden Zeiten aufsetzen.
    Bevollmächtigungen an der Grenze zur Geschäftsfähigkeit sind fragwürdig und schaffen später nur Probleme. Versteht Ihr Angehöriger wirklich, was da geschrieben steht?
    Wenn der Zeitpunkt verpasst ist, muss beim Betreuungsgericht eine Rechtliche Betreuung angeregt werden. Sie können sich dann als Betreuer zur Verfügung stellen. Für die Betroffenen macht es letztlich kaum einen Unterschied, ob Sie als Betreuer oder Bevollmächtigter tätig werden.
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