Erbe als behinderter Mensch?

Optionen
Guten Morgen alle zusammen. Ich habe mich gerade erst angemeldet, weil mir eine Frage auf der Seele liegt und mich und mich eure Meinungen interessieren würden.
Also, ich leide seit meinem vierzehnten Lebensjahr unter psychischen Erkrankungen, die auch als chronisch angesehen wurden. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis, arbeite seit ca. 5 Jahren in einer WfbM (vorher Ausbildungen/Arbeitsplatz allgemeiner Arbeitsmarkt) und erhalte nun eine Erwerbsminderungsrente, die ich immer neu beantragen muss. Ich wohne in einer eigenen Wohnung, bezahle alle anfallenden Kosten selber.
Nun gab es gestern ein Gespräch mit meinen Eltern, die in absehbarer Zeit von meinen Großeltern eine Eigentumswohnung erben werden. Und sie selber besitzen auch eine, die dann vermietet werden soll.
Mein Vater sagte, dass ich später auch etwas davon haben soll und ebenfalls die Wohnungen dann erben sollte...
Meine Frage ist nun natürlich, ob mir das Erbe später überhaupt zustehen würde.
Ich mein, an meinem Arbeitsplatz würde sich ja leider so schnell nix ändern... Wie würde es dann überhaupt mit der Rente aussehen? Würde ich die dann überhaupt weiter bewilligt bekommen?
Alles Sachen, die natürlich noch in weiter Ferne liegen, aber mich deswegen nicht weniger beschäftigen. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Antworten

  • Ein "Erbe hat grundsätzliche keine Auswirkung" auf eine zuerkannte Rente wegen Erwerbsminderung.
    Erbschaften haben jedoch Auswirkungen auf einen bestehenden Leistungsbezug anderer Sozialgelder.

    Wird die Erbschaft vor oder nach einem Sozial-Leistungsbezug (ALG II oder Grundsicherung, ausgenommen ALG I), gilt das Erbe nicht als Einkommen sondern als Vermögen und steht daher unter einem anderen höheren Selbstbehalt.
    Bei einem Bezug von Sozialgeldern wird das Erbe als Jahreseinkommen angesehen und auf Monate heruntergerechnet.

    Hier sollte bei weiteren Informationsbedarf eine fachkundige Rechtsberatung (Erbschaftrecht) gemacht werden.
    Aber wie gesagt, auf laufende Rentenzahlung durch die DRV hat eine Erbschaft keine Auswirkung.

    Gruß
    rollispeedy

    (PS: Eine Behinderung oder eine Betreuung ist kein Erb-Ausschlussgrund)
  • Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort. 😉
    Dann scheinen die Chancen ja nicht so schlecht zu stehen. Natürlich wollen wir auch noch fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
    Liebe Grüße und frohe Ostern.
Diese Diskussion wurde geschlossen.