Eingliederungshilfe, welche Qualifikationen werden gefordert?

Wertes Team,

nach sehr langer Zeit habe auch ich wieder einmal eine Frage:

Ich bin hochgradig querschnittsgelähmt und besitze den Pflegegrad 4. Mir wurden über die Eingliederungshilfe eine Assistenz von täglich 12 Stunden bewilligt. Muss ich zum durchsetzen explizit Fachpersonal und/oder Alten- & Krankenpflegehelfer einstellen, oder reicht es auch, wenn der Betreffende zwar keine solche Ausbildung hat, jedoch bereits in der Pflege gearbeitet hat und sich auskennt? Besteht diesbezüglich gegenüber dem Träger (Sozialamt) eine Nachweispflicht der Ausbildung/Qualifikationen?

Kann die bewilligte Zeit ggf. erhöht werden? Im Sommer bin ich öfters unterwegs als im Winter, so dass die bewilligten 12 Stunden sicher nicht mehr ausreichen werden. Gibt es da Möglichkeiten?

Recht vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Frank

Bleibt schön gesund...

Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

vom Frank alias domino! 😎