E Rollstuhl passt nicht im eigenen Auto

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Unser Haushalt verfügt über ein Auto. Allerdings passt dort der Krankenfahrstuhl nicht hinein, den ich aber zwingend beim Museumsbesuch dringend benötige.
Die Nordwestbahn nimmt diesen Scooter wegen Überlänge 148 cm nicht mehr mit.
Welchen Anspruch habe ich bzgl. des Transportes meines Rollstuhles? Scooter von Krankenkasse finanziert und medizinisch verordnet.

Antworten

  • Hallo,

    da hast du wohl leider gelitten oder dich einfach nicht rechtzeitig informiert bei der Beschaffung des Scooters.

    Denn die Ausmaße (LängeBreite/Gewicht), wie ein Scooter wahrscheinlich in der bundeseinheitlichen Regelung umgesetzt wird, war bereits länger bekannt, bis es eine allgemeine verbindliche geltende Richtlinie wurde.
    Sollte dein "E-Scooter" seitens eines Kostenträgers finanziert worden sein und dennoch dem Kostenträger gehören, dann würde ich mich mit dem Kostenträger über einen Austausch des Hilfsmittel versuchen zu einigen.

    Letztendlich ist aber der Busfahrer die letzte Instanz, da er für die Fahrsicherheit im Sinne der StVO verantwortlich ist, der die Mitnahme verweigern kann oder dem zustimmen muss. Ungeachtet einer Beförderungspflicht.
    Hierzu gibt es bereits OLG Entscheidungen über die Mitnahmeverpflichtungen von Scootern, von Beinderten Menschen.

    Über die bundeseinheitliche Richtlinie, erarbeitet von der NRW Landesregierung und Behindertenverbänden, findet in den anderen Bundesländern allgemeinen Zustimmung und es gibt dazu die entsprechenden Erlasse der Verbindlichkeit.

    Der Erlass Regelt die Mitnahmepflicht der Verkehrsunternehmen und erstreckt sich dabei auf vierrädrige E-Scooter bis zu einer Gesamtlänge von 1,2 Metern und einem Gesamtgewicht (inkl. einer aufsitzender Person) von max. 300 Kilogramm.
    - der E-Scooter muss eine eigene Feststellbremse haben,
    - die Rückwärtseinfahrt in den Bus muss gegeben sein
    - die Eignung des E-Scooters, für die Mitnahme im Bus, muss in der Bedienungsanleitung des E-Scooters stehen.

    Linienbusse müssen einen ausreichend vorhandenen Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellung des E-Scooters auf dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten.
    Der Scooter muss ebenso auch anschnallbereit (Feststellknoten im Bus) sein. (Liegt im Ermessen des Busfahrers)

    Die Mitnahmeverpflichtung gilt insbesondere nur für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „G oder aG"
    oder den Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben. Ein Nachweis ist mitzuführen (Es ist niemand verpflichtet einen amtlichen Schwerbehindertenausweis zu haben) Dies trifft oft bei Senioren zu.
    Die AGB der Verkehrsunternehmen sind ebenso dabei zu beachten (Verhaltensregeln usw.)

    Aber es muss auch gesagt werden, das sich viele Busunternehmen verweigern, einen E-Scooter zu befördern.
    Hier sollte man sich an einem Behindertenverband wenden - um weitere Informationen zu bekommen. Ein guter und informierter Behindertenbeauftragter vor Ort kann ebenso ein Ansprechpartner sein (es gibt eben solche und solche...).

    Wie du das mit deinem Auto nun regeln möchtest... naja, das Problem haben leider viele Rolliinhaber die nicht mehr Erwerbsfähig sind.

    Dir aber positive Gespräche mit dem Kostenträger 🥺 🥺 🥺

    Gruß
    rollispeedy


    PS:

    Meine persönliche Meinung zu den Scootern: Ich als Rollifahrer kämpfe tagtäglich mit den Umständen des ÖPNV.
    Wir, die Rolli-Gemeinde haben es nun hinbekommen, das ab 2018 in Linienbussen des Fernverkehrs 2 Rollisplätze vorhanden sein sollten. In den meisten kommunalen ÖPNV Bussen sind bereits bis zu 2 Stellplätze für Rollis vorhanden.

    Kommen nun die Scooter dazu, verringert sich der Stellplatz. Es gibt weiterhin auch andere ÖPNV-Nutzer wie Radfahrer, Rollatoren-Inhaber und Mütter mit Kinderwagen.
    ...wie du eventuell nun bemerkt haben könntest - worauf ich hinaus will....
    Sind 2 Rolliplätze vorhanden und es kommen nun die anderen beförderungspflichtigen Nutzer ebenso dazu -
    muss eventuell der Rollifahrer wieder einmal ins leere schauen.
    Der Scooter-Fahrer verbraucht 2 Stellplätze für Rollifahrer ... nun müssen behinderte Menschen unter sich ausmachen, wer mitfahren darf.
    Ich finde die Regelung nicht für Sinnvoll!. Ein Scooterfahrer verwirkt einen weiteren Rollifahrer die Mitfahrt. Die meisten Scooterfahrer besitzen jedoch auch einen Rolli... oder haben ebenso auch einen Anspruch darauf, wenn sie einen Anspruch auf einen Scooter haben. ... Am Ende ist dann doch die eigene Mobilität wichtiger ... als die Solidarität für andere Rollifahrer im ÖPNV.
    🥺 🥺 🥺
  • Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

    Zunächst muss ich feststellen, dass es aufgrund meiner Gewichts Problematik keinen Scooter gibt, der die geforderten 1200mm einhält.

    Desweiteren ging es mir vielmehr um das Nutzen von Bahnen im Nahverkehr.

    Die Busproblematik ist mir bekannt und und durchaus bewusst.

    Ich hatte es zuletzt gewagt einmal von Cuxhaven nach Bad Driburg zurück zu fahren. Dabei bin ich mit Metronom - Westfalen Bahn und Deutsche Bahn anstandslos mit genommen worden. Bis zur vorletzten Station in Altenbeken. Hier kommt die von mir angesprochene Nord West Bahn ins Spiel.

    Dort wurde mir vom Zugführer mitgeteilt, dass mein Fahrzeug zu lang war und deshalb nicht mehr mitzunehmen sei. Immerhin rief er ein Taxi mit Transportmöglichkeit des Scooters auf Kosten der NWB.

    Nun geht es mir darum, dass ich an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen und Museen im Umkreis besuchen möchte, die auch ausschließlich von Buslinien angefahren werden. Andere Kommunen haben dafür extra Fahrdienste bereit gestellt.

    Meine Kommune wusste bisher nichts davon ????.

    Gibt es eine rechtliche Regelung, die besagt, dass aufgrund der Gleichberechtigung, Kommunen dafür sorgen müssen, dass wenn Personen mit ihren medizinisch verordneten Hilfsmitteln den ÖPNV nicht nutzen "dürfen" alternativ zu befördern sind.

    Ein Hinweis noch.
    Ich kann den Scooter verlassen und bei Bedarf auch kurzzeitig schieben. Über eine Feststellbremse verfügt er auch.




  • hmmm.... 🥺

    naja, wenn man es genau nehmen möchte, hast du mit deinem Anliegen nicht Unrecht, ja, eine Kommune hat bei ihren Veranstaltungen und für ihre öffentlichen Einrichtung schon die Verpflichtung "die Teilhabe aller Bürger " zu berücksichtigen.
    Unabhängig ihrer Behinderungen. So steht es ja im Grundgesetz...

    Jedoch steht und fällt alles immer mit den sozialen finanziellen Mitteln einer Kommune und alle Bürger haben das Recht, dass ihre Anliegen berücksichtigt werden. Soziale Dienstleistungen einer K. stehen immer im Verhältnis zu anderen berechtigten Aufgaben und Anforderungen.
    Eine K. hat nun einmal begrenzte Mittel und diese müssen fair verteilt werden.
    Die Mittelverteilung wird nach den politischen Mehrheitsverhältnissen in den Parlamenten vergeben.

    Nun, eine "örtliche Lobbyarbeit" ist daher eine grundsätzliche Voraussetzung für regionale Angebote der öffentlichen Hand.

    Verantwortliche Akteure von Veranstaltungen sind "gebetsmühlenartig für "die Teilhabe aller Menschen" zu gewinnen.
    Ich kann nur sagen, das Einfordern der Teilhabe nach den Gleichstellungsgesetzen, dem GG und/oder mit Richtlinien und Konventionen, stößt man eher auf Gegenwehr. Denn kein Mensch wird sich als "unsozial outen zu behinderten und kranken Menschen".
    Nur der Weg zur Teilhabe aller Menschen möchte man dann doch, aus Sicht der verantwortlichen Personen, selbst entscheiden. Daher ist eine örtliche Lobbyarbeit das A & O.

    In deinem persönlichen Fall wird es wohl sinnvoll sein, wenn du dich vorab mit den Trägern einer Veranstaltung in Verbindung setzt um eine Möglichkeit für dich zu finden.
    Bei der Bahn gibt es eine "Mobilitätsservice", https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice.shtml , hier kannst du vorab DB-Reisen organisieren.
    Im örtlichen ÖPNV gibt es noch keine Mobilitätszentrale, hier sind die kommunalen Verwaltungen der Ansprechpartner. Hier solltest du eine grundsätzliche Vereinbarung erreichen.

    Gruß
    rollispeedy
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