Darf ich mein Pkw verkaufen?

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Schönen Guten Tag alle zusammen,

vor genau einem Jahr habe ich bei einem Arbeitsunfall meine rechte Hand verloren.
Aus diesem Grund darf ich nur noch Pkws fahren die über einen Multifunktionsknauf verfügen.
Die BG teilte mir mit das sich ein solcher Umbau bei meinem Pkw (C180 Coupe Bj. 2004) nicht mehr lohnen würde.
Nun möchte die BG das ich mir ein neues Pkw zulege und Sie unterstützen mich mit bis zu 9500 Euro -minus dem wert meines alten Pkw.

Meine frage ist nun ob ich mein altes Pkw jetzt einfach an einen Privatmann verkaufen darf oder nur an einen Händler?
Da der Wert des alten Pkw von dem Zuschuss abgezogen wird.

Wäre klasse wenn mir jemand weiterhelfen könnte😀

Antworten

  • Hallo Axba,
    warum fragst du nicht einfach die BG? Die sagen es dir verbindlich und es gibt später kein Problem.
    Gruß Hippy
  • Wäre heute nicht Samstag würde ich es tun😉

    Wollte mich nur gerne im Vorfeld schon mal informieren.


  • OK, du hast gewonnen! 😃
    Damit dir die Zeit bis Montag nicht zu lange wird habe ich hier ausführliche Infos für dich:
    http://www.autoanpassung.de/infothek/finanzielle_hilfen/kraftfahrzeughilfe_verordnung.html
    http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/documents/kfz.pdf
    Gruß Hippy 😉
  • Luloù
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    Hallo,
    es spielt keine Rolle, ob Händler oder Privat. Der Werkaufpreis wird mit dem Zuschuss verrechnet. Bürokratisch einfacher ist es, wenn der Händler, wo du das neue Fahrzeug erwirbst es in Zahlung nimmt, und der Händler vom Kostenträger nur noch die Differenz Zahlt.
    VG
    Loloù
  • Hallo,
    ich habe erheblich Zweifel daß dem so ist. Ich könnte den alten Wagen dann ja möglichst zu einem niedrigen Preis verkaufen um den höchsten Zuschuß zu bekommen.
    Ich konnte nichts genaues finden aber ich bin sicher daß die BG einen Wertnachweis des alten Fahrzeugs verlangt oder kannst du deine Angaben schriftlich garantieren? 🥺
    Gruß Hippy
  • einbein
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    In der Regel wird der Zeitwert des vorhandenen Autos abgezogen. Also nach Alter und KM-stand.

    Der einfachere Weg wäre aber, den Eintrag Multifunktionsgriff loszuwerden. In der Prxis ist das auch oft quatsch, weil es dich erheblich einschränkt. So ist es praktisch unmöglich einen Leih- oder Ersatwagen zu bekommen oder mal ein fremdes Auto zu fahren.

    Für die Bedinung vom Auto reicht normalerweise eine Hand. Die Schaltung könntest du mit der Prothese oder meist sogar mit dem Stumpf bedienen. Oder bei einer Neuanschaffung ist heute Automatik eigentlich schon Stand der Technik.

    Zu Informationen zum Gutachter schicke mir einfach eine PN mit deiner Telefonnummer.

    Viele Grüße
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