Brille bei funktioneller Einäugigkeit

Hallo, aufgrund einer Erkrankung im Kindesalter kam es zu einer Fehlstellung der Augen mot Doppelbildern. Daher bekam ich eine Brille mit einem Mattglas welches ein Auge am Sehen hindert und ich sehe nur noch mit einem Auge. Mein Optiker meint, ich hätte Anspruch auf Kostenbeteiligung der Krankenkasse. Diese wollte davon nichts wissen. Hat jemand Erfahrung oder Rat. Aus kosmetischen Gründen habe ich auch eine Brille mit verpiegelten Gläsern. Ist dies auch bei Arbeitsbrillen (PC Arbeitsplatz) sinnvoll. Vorderseite vom Brillenglas verspiegelt und Rückseite entspiegelt.

Antworten

  • Hallo christian29,

    Hattest du bei deiner Krankenkasse fernmündlich (also per Telefon) oder schriftlich angefragt? Ist die Brille denn von einem Arzt verordnet oder bist du einfach so zum Optiker gegangen?
  • Hallo, danke für Antwort. Ich habe mir einen Termin beim Augenarzt geholt. Die tel. Auskunft (Ablehnung) war nicht den Tatsachen hinsichtlich meiner Augenerkrankung betreffend und zu allgemein. Es gibt auch bei Erwachsenen Fälle der Kostenübernahme. Eventuell können Sie mir sagen, was es für ein Brillenglas als Zuschuss gibt.Ein Bekannter meint, es lohnt den Aufwand nicht.
  • Hallo christian29,

    die Kostenübernahme für Sehhilfen durch die Krankenkasse ist ein sehr spezifisches Thema, das sehr von den Besonderheiten des Einzelfalles abhängt.

    Dieses Thema sollte daher am besten mit dem behandelnden Augenarzt erörtert werden.

    Für den Umgang mit der Krankenkasse empfiehlt es sich, Anfragen schriftlich zu stellen. Dann müssen diese auch schriftlich beantwortet werden, wobei dann in der Regel auch die (gesetzliche) Begründung genannt wird.
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