Bisher hatte ich immer eine halbe stunde Pause jetzt auf einmal 2 mal eine viertel stunde ist das

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ich bin Diabetiker und arbeite seid vier Jahren rollende Woche bisher hatte ich einmal eine halbe Stunde Pause jetzt muss ich 2 mal eine viertel Stunde machen ist das rechtlich

Antworten

  • Nach dem Arbeitszeitgesetz gibt es dazu klare rechtliche Regelungen

    § 4 Ruhepausen
    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

    Weitere Regelungen können ebenso vereinbart werden, die jedoch nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers vereinbart werden dürfen (z.B. Verminderung der Ruhezeiten dürfen nicht vereinbart werden)

    Weitere Berufsbereiche haben ebenso "Sonderregelungen". Siehe dazu § 7 Abweichende Regelungen des Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    Gruß
    rollispeedy
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