Bin Selbstständig habe 50 GdB habe ich eine Obergrenze in den Einnahmen
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Bin aus der Arbeitslosigkeit Selbsständig seit 8 Jahren habe das 64. Lebensjahr 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt
und frage mich ob ich eine Einkommensgrenze habe wen ich GdB 50 habe.
und frage mich ob ich eine Einkommensgrenze habe wen ich GdB 50 habe.
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Antworten
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Wie meinst du das, mit der "Obergrenze in den Einnahmen"? In welchem Zusammenhang meinst du sollte die "Obergrenze" sich auf was beziehen? Auf eine Rente???
Grundsätzlich besteht eine Einnahmegrenze bei einer gesonderten 100% Rentenbezug (andere vorgezogene Rentenbezüge als die "reguläre Regelaltersrente"), unabhängig eines GdBs, die Grenze liegt bei 450€.
Hat man Einnahmen mehr als 450€, ob aus einer selbstständigen oder als abhängiger Beschäftigter, ist dieses der Rentenversicherung (DRV) mitzuteilen.
Einnahmen aus abhängigen Beschäftigungen oder aus einer selbständigen Tätigkeit neben Rentenbezüge die mehr als 450 € betragen, auch wenn man sich sozialversicherungsfrei gestellt hat, als Selbstständiger - ist der DRV mitzuteilen. Eine Rente wird nicht wegen eines GdBs bezahlt und eine Rentenzahlung ist unabhängig eines GdBs.
Gruß
rollispeedy
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