bei Grundsicherung wird das Kindergeld abgezogen
Meine Tochter bekommt seit 1992 Grundsicherung das Kindergeld wird als Eink, angerechnet.
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Meine Tochter 53 Jahre ist schwerbehindert von Geburt an. Seither pflege sie bei mir zu Hause
Sie bekommt seit 1992 Grundsicherung dabei wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet
Habe nicht gewußt daß dies nicht zulässig ist. Bei Nachfragen an das Sozialamt wurde mir gesagt daß dies richtig ist.
Ich lebe allein mit meiner Tochter so daß ich mir alles zuviel war,noch nachzuhaken.
Ich bin im Internet auf die Aussagen gestoßen und möchte der Sache energisch nachgehen,ob mir das Kindergeld zu Unrecht eingezogen wurde. Ich würde gerne erfahren wie ich nach so langer Zeit noch vorgehen kann.
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