"bei gleicher Eingung"

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Hallo! Auf Stellenangeboten von staatlichen / öffentlichen Einrichtungen liest man oft "bei gleicher Eignung werden Behinderte bevorzugt". Was ist genau damit gemeint bzw. wie wird das konkret umgesetzt? Ich glaube nämlich, dass das nur Schaumschlägerei ist, so wie ich es bisher erlebt habe.

Antworten

  • hallo oeyn,

    ich meine, dass es eine gesetzliche verpflichtung dazu gibt im rahmen der gleichstellung. ob natürlich auch in der praxis immer danach gehandelt wird, kann ich nicht beurteilen. als bewerber, weiß man ja auch nie wie gut oder schlecht die mitbewerber sind. das ist echt schwierig.

    was machst du beruflich?
  • Hall Oeyn,

    mit dem 2002 in Kraft getreten Behindertengleichstellungsgesetz gibt es eine Verpflichtung staatlicher Stellen, die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen aktiv zu fördern.

    VLG Iris, Redaktion MyHandicap
  • ein trugschluss, wer glaubt das die behörden bei gleicher eignung bla bla bla... habe ich schon mitbekommen. alles nur verarsche.
  • Hallo! Also, ich bin Bürokaufmann, aber ich bewerbe mich auch als Verwaltungsangestellter. Wie gesagt, habe ich (wie Deoroller1974) das Gefühl, das wird nicht umgesetzt. Wird das überhaupt überprüft??
  • MyHandicap User
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    Hallo Oeyn,

    diese Bemerkung in den Stellenangeboten ist eine Auswirkung aus den Gleichstellungsgesetzen. Das heißt in der Praxis, dass es nur bei gleicher Eignung eine Bevorzugung stattfinden soll.

    Dies ist aber leicht an der Realität vorbeigedacht. Bewerbung ist immer eine sehr subjektive und komplexe Angelegenheit. Überlicherweise finden erst mal die üblichen Verfahren der Bearbeitung von eingehenden Bewerbungen statt, und dabei gilt es zu überzeugen. Dies führt auch im öffentlichen Dienst zu einer Prioritätenliste der Kandidaten. Erst für den Fall daraus entstehender gleichen Eignung sollen Behinderte bevorzugt werden.

    Also: Es hängt wie immer von der ausschreibende Stelle ab, wie die Verfahren zur Einstellung durchgeführt werden, und damit auch wie der Begriff tatsächlich im Betrieb gelebt wird. Meine Erfahrung damit geht von sehr anerkennenswert bis zu rein formaler Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

    Der erwähnte Passus meint auch nicht eine Bevorzugung bei nicht vorhandener gleichen Eignung.

    Viele Grüße

    Michael




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