Bei Autismus ein Merkzeichen "H"?
Hallo, auf ihrer Seite https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/ schreiben Sie: "Bei einer Reihe von Behinderungen wird ohne nähere Prüfung angenommen, dass die Kriterien des Merkzeichens H erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem
- Blindheit & hochgradige Sehbehinderung
- Autismus & andere psychosoziale Störungen"
Können Sie mir erläutern woher Sie diese Aussage haben? Wir sind z.Z. in einem Rechtsstreit wo unserer Autistischen Tochter das Merkzeichen "H" aberkannt werden soll.
Vielen Dank
- Blindheit & hochgradige Sehbehinderung
- Autismus & andere psychosoziale Störungen"
Können Sie mir erläutern woher Sie diese Aussage haben? Wir sind z.Z. in einem Rechtsstreit wo unserer Autistischen Tochter das Merkzeichen "H" aberkannt werden soll.
Vielen Dank
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Antworten
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Hallo,
“H” bedeutet hilflos. Autisten steht es seit Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage VersMedV im Jahr 2009 bei GdS ab 50 bis zum 18. Geburtstag gemäß VersMedV Anlage zu §2, Teil A, 5 d) bb) zu, danach wird individuell geprüft:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
Gruß Hippy
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OK, danke.
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