Behörden in Berlin setzen Teaser ein; Defiträger sind schneller tot?

Die Behörden Berlins und tlw. anderer Bundesländer wollen zunächst nicht mehr scharf schießen, sondern Teaser einsetzen. Das verstößt eindeutig gegen das AGG, denn sollte ein Träger eines Defis oder Schrittmachers zufällig in die Schusslinie kommen, wiederbeleben diese elektronischen Retter die Betroffenen zutode.

Ich finde, daß hier zuvor nach den Defiausweisen gefragt werden sollte, bevor die Teaser eingesetzt werden und zwar genauso, wie bei den Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen.

Alles Andere wäre eine absolute Ungleichbehandlung..

Antworten

  • Du weisst was ein Teaser ist? Wie kann man da zufällig in die Schußlinie geraten?
    Gesetzeskonform benehmen aus Streitereien etc. raushalten und man lebt auch länger.
    Hippy
  • hmmm....

    Überleg...Überleg.... Grübel Grübel....

    Meines Erachtens ist ein "Teaser" (richtige Bezeichnung Taser = Distanz-Elektroimpulsschussgerät) zur Selbstverteidigung der Ordnungsbehörden gedacht statt eine Schusswaffe zu nutzen.
    1. Die Überlebenschancen bei einem Taser sind, so denke ich, höher als bei normalen Schusswaffen.
    2. Wer es bereits auf einen Einsatz eines Teaser bei einem Schutzmannbeamten ankommen lässt... naja, der verhält sich wohl nicht gerade im Sinne darum, das seine Gesundheit ihm was Wert wäre.
    3. Selbst die Taser sind weitgehend erprobt, das sie selbst bei Herzschrittmacherträgern eingesetzt werden können.

    Viele "Unkenrufe" aus bestimmten Kreisen, da steckt wohl ein Hintergedanke dahinter 🥺 , lassen immer wieder diese Vermutungen aufkommen, das die Taser genauso verletzend sind wie reguläre Schusswaffen.
    Weiterhin ist dazu zu sagen, Elektroimpulsgeräte wie der Taser benötigen gemäß dem WaffG ein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit!!!!!

    Wer sich rechtsstaatlich verhält, der bekommt auch keinen Taser zu spüren... nur mal so als Tip!!!!

    Gruß
    rollispeedy


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