Beförderung Hund bei Besitz von Wertmarke

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Ich habe nun schon des öfteren erlebt, dass sich ein Busunternehmen querstellte meinen Hund kostenlos zu befördern, obwohl dies im SZGB 9, §145 eindeutig beantwortet wird und bundesweit gültig ist.

Ich setze mich dann durch, belehre freundlich usw, erhalte dann auch ggf. das Geld zurück.
Was mich maaaaßlos aufregt ist die Tatsache das dies eine Einzellösung bleibt. Die Unternehmen praktizieren "ihre Politik" gegenüber Behinderten stets fröhlich weiter. Im letzten Sommer hatte ich mal eine Region/Unternehmen betreffend versucht eine Pressemitteilung zu erwirken, das Unternehmen, die Stadt UND der Behindertenbeauftragte stellten sich taub! Und es wird fröhlich weiter abkassiert!
Wenn ich daran denke, dass auch nur eine Behinderte Person wegen ihres kleinen Einkommens samt Hund zuhaus bleiben muss, weil sie das Geld fürs Hundeticket nicht aufbringen kann, FLIPPE ich aus.


Was habt ihr für Erfahrungen, was für Ideen? Wie könnte man das mal einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen?

Antworten

  • Ich hätte da nur mal eine Nachfrage, ist es denn ein Begleithund im Sinne des SGBs????
    Denn ein "normaler Hund", der keinen direkten Bezug hinsichtlich der Behinderung hat (z.B.Blindenhund) ist somit außen vor.

    Auszug aus dem SGB IX §145
    (2) Das gleiche gilt im Nah- und Fernverkehr im Sinne des § 147, ohne dass die Voraussetzung
    des Absatzes 1 Satz 2 erfüllt sein muss, für die Beförderung
    1. einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1, wenn die
    Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen und dies im Ausweis des
    schwerbehinderten Menschen eingetragen ist, und
    2. des Handgepäcks, eines mitgeführten Krankenfahrstuhles, soweit die Beschaffenheit des
    Verkehrsmittels dies zulässt, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes; das
    Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis
    die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.

    Wenn da Busfahrer dennoch ausnahmen machen, wenn es "kein Führhund" ist, dann wäre ich recht auf die Toleranz des Busunternehmens angewiesen.
    Ein Führhund ist ein ausgebildeter Hund. Er hat auch einen Nachweis durch eine Hundeschule und muss dementsprechend einem behinderten Menschen nachweislich in seiner Behinderung helfen können.
    Ich persönlich habe bisher keine Schwierigkeiten von behinderten Menschen gehört, wo der Begleithund nicht akzeptiert wurde, außer es war ein nicht ausgebildeter Hund und hat sich auch so verhalten.

    Gruß
    Rollispeedy


  • Danke rollspeedy.
    Nein, es gilt , wie da richtig steht, für einen(jeglichen) Hund,den ein Behinderter mit sich führt, also ausdrücklich nicht nur für ausgebildete Hunde.
    Das Ministerium hat ein Bürgertelefon, da kann man nachfragen.

    Ciao
  • Genau so ist es renichur!
    Gruß Hugo
  • HugoH hat geschrieben:
    Genau so ist es renichur!
    Gruß Hugo



    Danke Hugo. !

    Gut, dass wir das wissen, es regt mich nur so auf, wenn andere mit Hund "abgezogen" werden, obwohl die Busunternehmen es wissen! 🙁

    Natürlich sollte jeder seine Recht kennen und ist quasi mit Schuld, aber wie oben beschrieben, einige Unternehmen machen diese Masche trotz besseren Wissens, ich finde das einfach unmöglich.
  • Ich möchte da nicht zu sehr ins Thema gehen, dazu gibt es reichlich Informationen und diverse andere Foren wo dieses mehrfach behandelt und auch ausreichend Kommentiert wurde. Selbst in diesem Forum.

    Nur eines mal zum Nachdenken...
    .....am längeren Hebel ist nun mal der Busfahrer und der sollte am ende für die Mitnahme von Begleithunden/Assistenzhunden/Blindenhunden in Absicherung des behinderten Menschen im ÖPNV sensibilisiert werden.
    Wenn der Busfahrer aus Sicherheitsgründen dieses ablehnt, guckt jeder in die Röhre.
    Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Selbst bei Fernverkehr bei privaten Anbietern (z.B.Flexibus & Co) ist der Unternehmer nicht verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen. Selbst die DB & Co macht hier gesonderte Vorschritten.

    Daher sollte man nicht zu sehr hier auf das Wort "nur Hund" wert legen, da der Gesetzgeber hier eindeutig eine "Abhängigkeit von behinderten Menschen zum Hund" gemeint hat. Es steht nicht ohne Grund im SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Ob dieses nun zum Sicherheitsgefühl dient oder eben auch als Leithund/Führhund für einem sehbehinderten Menschen.
    Die Nutzung des Merkzeichen "B" wird auch ausreichend dargelegt, was das "B" beinhaltet.
    (und persönlich sage ich nur dazu: Ein normaler Haushund, erfüllt in keiner Weise den Anspruch im Sinne des SGB IX § 145 aber ich hoffe im Interesse vieler anderer behinderter Menschen, das dieses nicht vor Gericht landet - denn dann wird es für viele ein Grundsatzurteil geben, der zum Nachteil wird)

    Gruß
    rollispeedy

  • Hallo,

    rollispeedy hat geschrieben:

    2. des Handgepäcks, eines mitgeführten Krankenfahrstuhles, soweit die Beschaffenheit des
    Verkehrsmittels dies zulässt, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes; das
    Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis
    die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.



    Ich interpretiere den Gesetzestext folgendermaßen:

    Ein Führhund MUSS generell umsonst befördert werden. Ein "normaler" Hund, den ein Schwerbhinderter Mensch mit sich führt, wird dann kostenlos mitbefördert, wenn das B im Ausweis ist und der Behinderte KEINE Begleitperson hat. Denn in dem zweiten Satz ist die Bezeichnung Hund nicht auf Führhund spezifiziert. Ein Blinder mit Führhund kann IMMER auch eine Begleitperson umsonst mitnehmen. Ein Behinderter, der seinen Lieblingshund mitnimmt, muss dafür bezahlen, wenn er auch eine Begleitperson mitnimmt.

    So sieht man, wie sehr Gesetzestexte Auslegungssache sein können. Denn ich glaube, dass man bei 4 Richtern auch 5 verschiedene Urteile bekäme. Die Busfahrer hingegen haben keine juristische Bildung, sondern nur die Vorgaben des Arbeitgebers.

    Wenn du also im Nachhinein die Kosten für das Ticket zurückerstattet bekommst, hast du wohl solange Glück gehabt, bis ein höchstrichterliches Urteil existiert, weil jemand für die Erstattung des Zusatztickets klagt.

    Jumanji
  • Danke für eure Antworten.

    Das Ministerium betont ausdrücklich das der Text/GEsetz JEDEN Hund meint, die Bahn handhabt das ja auch problemlos so und viele Unternehmen auch.

    Es muss KEIN Begleithund sein und es darf bei B , eine Begleitperson UND der Hund(des Behinderten) mitgenommen werden.

    Eure Interpretationen sind ja nett, aber falsch. Und wo kämen wir hin,wenn wir uns immer nur versteckten jumanji?
    rollspeedy, was meinst du denn mit "Sicherheitsaspekt"??? Ein Hund mit Ticket ist nicht sicherer als einer, der auf Wertmarke fährt.

    Es gibt eben immer einige schwarze Schafe.
  • renichur hat geschrieben:
    "......du denn mit "Sicherheitsaspekt"??? Ein Hund mit Ticket ist nicht sicherer als einer, der auf Wertmarke fährt.
    Es gibt eben immer einige schwarze Schafe....."


    So wie ich es sagte, das letzte Wort bei Fahrtantritt ist immer noch der Busfahrer! (Der Fahrzeugführer des KFZ ist für die Sicherheit verantwortlich) ...
    Wenn ein bellender Kläffer oder anders unangehmer Hund mitgeführt werden soll, kann der Busfahrer dieses selbstverständlich ablehnen. Das habe ich darunter gemeint.

    lol...und ich hoffe nicht, das wir noch Schafherden im ÖPNV vorfinden 😃 😃 😃 ....den "Schwarzfahrer gibbets ja schon bereits genug... 😢 🥺 😳

    ...und es ist auch gut so, das man verschiedene Meinungen zu bestimmten Umständen hat. Ob nun einer die gleiche Meinung teilt oder auch nicht, ob dieser nun in bestimmten Bereichen arbeitet der die Meinung vertritt oder nicht.
    Am Ende entscheidet es irgendwann mal ein Gericht... und soo lange dürfen wir hier weiter Rätseln und manche können diverse Gummi§ deuten und ausreizen wie sie lustig sind. 🥺

    Gruß
    rollispeedy

    (Man sollte sich nur einfach überlegen, warum dieses im SGB IX verankert ist und warum haben behinderte Menschen dann mehr Rechte als nicht behinderte Menschen? ... aber egal, ....)
  • Dazu braucht es kein Gericht, die Sachlage ist klar!
    Ein Begleit-Assistenzhund zählt als Hilfsmittel und ist unabhängig von dem Merkbuchstaben "B", ein normaler Hund (natürlich kein als gefährlich eingestufter) zählt als Begleitung, ist als vom Merkzeichen "B" abhängig.
    Natürlich kann der Busfahrer ablehnen, er hat aber dann auch die evtl. Konsequenzen zu tragen.
    Gruß Hugo
  • Guten Morgen,


    danke @rollspeedy für die Erklärung, nur geht es am Thema vorbei. ich setze, wie der Gesetzgeber voraus, dass es sich nicht um einen Kampfhund oder sonst wie mit besonderen Auflagen versehenen Hund handelt und der ist somit zu transportieren, übrigens AUCH ohne B, der Hund gilt als Sache und nicht als Begleitung.


    Meine Güte, diese Kommentare weisen ja tatsächlich auf, wie uninformiert ein Teil davon ist, mein Anliegen ist ja drauf hinzuweisen.
    Es bleibt deshalb unrecht und wider besseres Wissen auch unfair Behinderten Personen gegenüber.
    und es ist keine Entscheidung des Fahrers sondern der Unternehmen, wenn Sie wissentlich dennoch Gebühren erheben.

    Irgendwie scheint mir das hier die falsche Plattform zu sein.
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