Arbeitsunfall in Frankreich (1980er Jahre) ohne Nachweismöglichkeit. Behindertenpauschale?

Der Arbeitsunfall wurde seinerzeit nach franz. Recht abgewickelt, aber nachdem ich ab Rentenbezug (2005) in Deutschland besteuert werde, kann ich nur noch mit franz. ärztlichen Nachweis eine Behinderung bis 50 % nachweisen, da meine seinerzeitigen Arbeitgeberfirmen verkauft, fusioniert und insofern in anderen Firmen aufgegangen sind und ich keine Unterlagen mehr bekommen kann. Zusätzlich verweigerte mir die DAK, bei der ich vor der franz. Arbeitszeit versichert war, bei Rentenbeginn die Wiederaufnahme, so dass ich glücklicherweise im franz. Sozialsystem (Kranken- u. Zusatzkasse, franz. Rente) verbleiben durfte. Die deutsche Finanzdiktatur verweigert mir vehement die beantragte Behindertenpauschale.

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  • Rechtsverweigerung hat geschrieben:
    Der Arbeitsunfall wurde seinerzeit nach franz. Recht abgewickelt, aber nachdem ich ab Rentenbezug (2005) in Deutschland besteuert werde, kann ich nur noch mit franz. ärztlichen Nachweis eine Behinderung bis 50 % nachweisen, da meine seinerzeitigen Arbeitgeberfirmen verkauft, fusioniert und insofern in anderen Firmen aufgegangen sind und ich keine Unterlagen mehr bekommen kann. Zusätzlich verweigerte mir die DAK, bei der ich vor der franz. Arbeitszeit versichert war, bei Rentenbeginn die Wiederaufnahme, so dass ich glücklicherweise im franz. Sozialsystem (Kranken- u. Zusatzkasse, franz. Rente) verbleiben durfte. Die deutsche Finanzdiktatur verweigert mir vehement die beantragte Behindertenpauschale.


    Die deutschen.. legen wohl Wert daruf, das die Behinderung hier durch einen deutschen Behindertenausweis ... durch das Versorgungsamt... nachgewiesen wird. ..... schon was in der Richung unternommen ? Oder warum wir der Freibetrag abgelehnt ?

    😀 Helmut