Arbeitgeber will bei 20 GdB nur 80% zahlen

Hallo,
ich habe meinem Arbeitgeber mit geteilt das ich 20 GdB habe.
Seine Antwort war:wenn sie nur 80% leisten können, Zahlen wir auch nur 80%.
Ist das rechtens?
Einen Betriebsrat gibt es nicht.
Lieben Gruß
Ausgelaugt

Antworten

  • Hallo,

    das ist wohl eher eine "Spaßfrage"!

    Schwerbehinderte mit einem GdB 100 + Merkzeichen G, aG, B, H werden dann wohl vom Arbeitgeber kostenfrei abgeholt, zum Arbeitsplatz geführt und bekommen den Kaffee am Arbeitsplatz serviert???
    Es gibt das sogenannte Grundgesetz, Gleichstellungsgesetz und diverse andere Gesetze, Richtlinien und Verordnung.
    In allen steht Sinngemäß das Gleiche: "Keiner darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!"

    Dein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, aufgrund dass er einen schwerbehinderten Menschen beschäftigt weniger Ausgleichsabgabe zu zahlen, sofern er verpflichtet dazu war. Weiterhin kann er deinen Arbeitsplatz fördern lassen.

    Was für eine Scherzfrage 😃

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Ausgelaugt,

    nein, ist es nicht.

    Du hättest deinem ( AG ) nichts mitteilen können, weil 20% GdB ist nichts wehrt.

    Ab 30% GdB mit Gleichstellung, da wäre es anderst gewesen.

    Warum hast du nicht einen Widerspruch geschrieben, auf die 20%GdB??????.

    Gruß Wessi
  • Hallo rollispeedy,

    da gebe ich dir Recht!.

    Gruß Wessi


  • Danke für Eure Antworten. Nein, es war keine Scherzfrage. 😢
  • .....abgesehen davon, bis zu einem GdB 30-50 besteht keine Verpflichtung den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen, dass man eine Behinderung hat.
    Auf "Nachfrage" des Arbeitgebers ist man erst verpflichtet Auskunft darüber zu geben, sofern dies im Zusammenhang mit der Arbeit steht.
    Bei einem GdB 50, bzw. gleichgestellten Personen, besteht eine Auskunftspflicht bei der Nachfrage eines Arbeitgebers.

    Bei einem GdB 50 hat man unter anderem den Vorteil der Nachteilsausgleiche, z. B. mehr Urlaubstage und erhöhten Kündigungsschutz, diese gelten jedoch nur, wenn der Arbeitgeber Kenntnis über eine Behinderung hat. Ansonsten gelten diese Nachteilsausgleiche nicht.
    Bei dem Vorliegen von einem GdB eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber eventuell "Förderansprüche" durch das Integrationssamt für die Arbeitsplatzgestaltung. Die Fördermaßnahmen werden aus dem Topf der Ausgleichsabgabe aller Einzahler bezahlt.

    Also, bei einem GdB 20 besteht keine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und es besteht kein Grund der Kürzung des Entgeltes.

    Gruß
    rollispeedy

  • Ich habe meinen Arbeitgeber darüber informiert weil ich immer mehr Aufgaben bekomme, und es körperlich einfach nicht mehr schaffe.
    Ich habe COPD Gold 2 und Depressionen.
  • Hallo,

    unabhängig deiner persönlichen gesundheitlichen Einschränkungen, den Leistungsdruck an der Arbeit muss leider "jeder Arbeitnehmer" hinnehmen - ob er gesund ist oder auch gesundheitliche Einschränkungen hat.

    Hier liegt es an jeden Arbeitnehmer selbst, inwieweit er sich gegen Mehrbelastungen am Arbeitsplatz zu wehr setzt.
    Sicherlich ist es sehr schwer, wenn keine Mitarbeitervertretung im Betrieb vorhanden ist.

    Sollten jedoch aus der persönlichen Ansicht die Belastungen, aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen, zu stark werden, kannst du dich auch an das Integrationsfachdienst (IFD) wenden, um weitere Informationen zu bekommen.

    Jedoch wegen einem GdB darf von der Entlohnung kein Unterschied gemacht werden, wenn die Arbeitsleistung identisch ist zu einem gesunden Arbeitnehmer.

    Gruß
    rollispeedy

  • Hi ausgelaugt,

    falls Du Zeugen hast bei der o. g. Aussage mit denen 80 Prozent, würde ich rechtliche Schritte gegen diesen Arbeitgeber erwägen. Vielleicht bist Du in einer Gewerkschaft, diese können dir sicherlich in solchen Fragen kompetent weiterhelfen.
    Es ist auf jeden Fall eine Diskriminierung gewesen und laut Grundgesetz Artikel No.3 darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Der IFD wäre eine weitere Option (wobei ich sagen muss, dass mein IFD sich um mich so gut wie nicht gekümmert hat bezüglich meiner Behinderung - es lief alles ins Leere).

    Ansonsten bin ich auch dafür, dass Du wenigstens auf 30 GDB kommen solltest, dann kann man sich gleichstellen lassen und der AG kann sich sozusagen ein paar Euro f. die Behindertenabgabe (oder wie man es bezeichnet) sparen.

    LG Keana

    Sollte er Dir tatsächlich das Gehalt kürzen, dann ist dies ein Fall für Gewerkschaft/Rechtsanwalt.
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