Anspruch auf Verhinderungspflege

Hallo u. Guten Tag,
habe zwei Fragen bzgl. der Verhinderungspflege.
1.bestehender Antrag auf Kombinations-leistungen.
Die Pflegesachleistungen sollen in einem bestimmten Monat voll ausgeschöpft werden, daher kein Anspruch mehr auf Pflegegeld, ist es trotzdem möglich zum Monatsende eine dringend benötige Stundenweise Ersatzpflege (Nachbarin) mit der Verhinderungspflege zu verrechnen.
2. Steuerpflicht
weil in diesem bestimmten Monat kein Pflegegeld ausbezahlt wird, muß das Geld für die Ersatzpflege versteuert werden?

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