Abklärung Grad der Behinderung

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Guten Tag

Mein Name ist Marino , ich bin Tetraplegiker und lebe in Zürich. Ich habe das Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen.

Ich führe im Rahmen einer Arbeit deinen Rechtsvergleich durch, wer Abklärungen (v.a. medizinische) im Sozialversicherungsrecht (Behinderung, Invalidität) durchführt:
- Wer klärt in Deutschland ab? Welche Behörde, Einrichtung?
- Wie sind die Mitwirkungsrechte und -pflichten des Versicherten?
- Wie unabhängig sind die abklärenden Ärzte?
- Wer trägt die Kosten der Abklärung?

In welchen Gesetzen, Richtlinien, etc. ist das geregelt in Deutschland? Gibt es Literatur dazu? Wo kann ich Informationen dazu finden?


In der Schweiz ist es folgendermassen:
- Die Abklärung wird, nach der Anmeldung durch den Versicherten, von den Sozialversicherungsanstalten durchgeführt. Die Sozialversicherungsanstalten haben einen internen Ärztedienst, der schlussendlich über den Grad der Behinderung/Invalidität entscheidet. Grundsätzlich entscheidet er aufgrund der Arztberichte des Versicherten (Hausarzt, spezialisierte Ärzte). Hinzu kommen die MEDAS, das sind Medizinische Abklärungsstellen der IV (Invalidenversicherung), die mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten im Auftrag von Sozialversicherungen und Privatversicherungen durchführen und von diesen finanziert werden.
- Der Versicherte muss alle medizinischen Unterlagen einreichen, hat sich von den Ärzten der Medizinischen Abklärungsstellen untersuchen zu lassen. Untersuchungen und Abklärungen darf er grundsätzlich nicht verweigern. Verweigert er die Abklärung, dann wird anhand der Akten entschieden. Ausser wenn es gefährlich ist für die Gesundheit oder vollkommen unzumutbar ist. Der Versicherte hat kein Recht darauf von einem Arzt im Ausland untersucht zu werden, er muss sich in der Schweiz untersuchen lassen. Eine lange Reise, wenn der Versicherte im Ausland lebt, gilt z.B. nicht als unzumutbar. Bei Streitigkeiten können weitere Gutachten durchgeführt werden, wobei die Sozialversicherungen entscheiden, welche Ärzte diese Gutachten erstellen. Dies sind Ärzte, die in Spitälern arbeiten oder selbständig sind. Der Versicherte hat nur das Recht diesen Ärzten eine eigene Frageliste zu unterbreiten oder er kann versuchen den Arzt abzulehnen, wenn er den Arzt als befangen erachtet.
- Durch das Untersuchungs- und Abklärungssystem durch die Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS) sind die Ärzte nicht genug unabhängig. Dadurch, dass die Sozialversicherungen entscheiden, welche Ärzte die zusätzlichen Gutachten erstellen, besteht wieder die Gefahr, dass die Ärzte zumindest nicht genug unabhängig sind.
- Die Versicherungen tragen die Kosten der Untersuchungen und Abklärungen.



Liebe Grüsse
Marino

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  • Hallo

    Der Link unten erklärt dir einiges.

    https://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis/

    Mitwirken muss der Patient im dem er Anträge ausfüllen muss.
    Ärzte angeben muss wo er in Behandlung ist.
    Die Ärzte der Schweigepflicht entbindet.
    Sich vom MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) untersuchen lässt, oder durch Spezialisten.
    Man bekommt einen Feststellungsbescheid GDB und evt. Merkmale (g für gehbehindert oder aG für außergewöhnliche Gebinderung) gegen diesen kann man Widerspruch einlegen, dieser Widerspruch sollte begründet sein.
    Dann wird alles wieder geprüft und neu festgestellt.
    Sollt der Bescheid nicht zufriedenstellend ausfallen, hat man wieder die Chance Widerspruch zu stellen.
    Oder vor einen Sozialgericht zu gehen und ein Gericht entscheiden zu lassen.


    Gibt es in der Schweiz einen Schwerbehindertenausweis?
    Wie wirkt er sich auf der Arbeit aus? Und später auf der Pension?
    Was für eine Rolle spielt die IV?

    Gruß Rollimann

  • hotwheel1973 hat geschrieben:
    Guten Tag

    Mein Name ist Marino , ich bin Tetraplegiker und lebe in Zürich. Ich habe das Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen.

    Ich führe im Rahmen einer Arbeit deinen Rechtsvergleich durch, wer Abklärungen (v.a. medizinische) im Sozialversicherungsrecht (Behinderung, Invalidität) durchführt:
    - Wer klärt in Deutschland ab? Welche Behörde, Einrichtung?
    - Wie sind die Mitwirkungsrechte und -pflichten des Versicherten?
    - Wie unabhängig sind die abklärenden Ärzte?
    - Wer trägt die Kosten der Abklärung?

    In welchen Gesetzen, Richtlinien, etc. ist das geregelt in Deutschland? Gibt es Literatur dazu? Wo kann ich Informationen dazu finden?


    In der Schweiz ist es folgendermassen:
    - Die Abklärung wird, nach der Anmeldung durch den Versicherten, von den Sozialversicherungsanstalten durchgeführt. Die Sozialversicherungsanstalten haben einen internen Ärztedienst, der schlussendlich über den Grad der Behinderung/Invalidität entscheidet. Grundsätzlich entscheidet er aufgrund der Arztberichte des Versicherten (Hausarzt, spezialisierte Ärzte). Hinzu kommen die MEDAS, das sind Medizinische Abklärungsstellen der IV (Invalidenversicherung), die mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten im Auftrag von Sozialversicherungen und Privatversicherungen durchführen und von diesen finanziert werden.
    - Der Versicherte muss alle medizinischen Unterlagen einreichen, hat sich von den Ärzten der Medizinischen Abklärungsstellen untersuchen zu lassen. Untersuchungen und Abklärungen darf er grundsätzlich nicht verweigern. Verweigert er die Abklärung, dann wird anhand der Akten entschieden. Ausser wenn es gefährlich ist für die Gesundheit oder vollkommen unzumutbar ist. Der Versicherte hat kein Recht darauf von einem Arzt im Ausland untersucht zu werden, er muss sich in der Schweiz untersuchen lassen. Eine lange Reise, wenn der Versicherte im Ausland lebt, gilt z.B. nicht als unzumutbar. Bei Streitigkeiten können weitere Gutachten durchgeführt werden, wobei die Sozialversicherungen entscheiden, welche Ärzte diese Gutachten erstellen. Dies sind Ärzte, die in Spitälern arbeiten oder selbständig sind. Der Versicherte hat nur das Recht diesen Ärzten eine eigene Frageliste zu unterbreiten oder er kann versuchen den Arzt abzulehnen, wenn er den Arzt als befangen erachtet.
    - Durch das Untersuchungs- und Abklärungssystem durch die Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS) sind die Ärzte nicht genug unabhängig. Dadurch, dass die Sozialversicherungen entscheiden, welche Ärzte die zusätzlichen Gutachten erstellen, besteht wieder die Gefahr, dass die Ärzte zumindest nicht genug unabhängig sind.
    - Die Versicherungen tragen die Kosten der Untersuchungen und Abklärungen.



    Liebe Grüsse
    Marino



    Wir haben hier leider ein verkrampftes Sozialsystem mit immer neuen Gesetzesänderungen. Der Kranke (Behinderter/in) als Solches ist egal.
  • Lieber Marino
    Kohlrabi hat leider Recht . Nicht wir Klienten sind die Behinderten sondern die Angestellten die uns helfen sollten !!!
  • Hallo colores,
    deine Aussage ist üble Nachrede!
    Würde es dir gefallen wenn ich sage du bist nur zu dumm deine Forderungen durchzusetzen? Sicher auch nicht.
    Die Sachbearbeiter haben sich an gesetzliche Regelungen zu halten.
    Daß die nicht immer im Sinne der Behinderten sind das wissen wir alle.
    Gruß
    Rudi 😉
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